Wie viel bezahlt ihr für eueren Hausmeister im Jahr?

6 Antworten

Übernimmt der Hausmeister zusätzlich die Gartenpflege oder die Haus- und Straßenreinigung, sind die hierdurch verursachten Kosten im jeweils zulässigen Umfang umlagefähig.

Zu den ansatzfähigen Kosten eines angestellten Hausmeisters gehören der Arbeitslohn (einschließlich Weihnachtsgeld) und die Lohnnebenkosten (Lohnsteuer, Rentenversicherung, Krankenkasse einschließlich der Arbeitgeberanteile).

Nicht umlagefähig sind hingegen Reparaturarbeiten und Verwaltungstätigkeiten.

Verwaltungsaufgaben sind insbesondere

  • Wohnungsabnahmen und die Erstellung von Übergabeprotokollen,
  • Terminabsprachen, Kontrolle und Abnahme von Handwerkerarbeiten,
  • die Verteilung von Rundschreiben oder Abrechnungen und
  • die Abhaltung von Mietersprechstunden.

Bei der Tätigkeit eines Hausmeisters kommt es immer wieder zu Überschneidungen mit Reparatur- und Verwaltungsarbeiten.

Die hierfür entstandenen Kosten muss der Vermieter herausrechnen. Die Höhe des herauszurechnenden Anteils ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit dem Hausmeister.

Eine Kontrollmöglichkeit hat der Mieter durch die Belegeinsicht, bei der auch die Leistungsbeschreibung vorgelegt werden muss.

Probleme ergeben sich immer wieder dadurch, dass der Hausmeister übertragene Arbeiten nicht oder nur mangelhaft verrichtet.

Die mangelhafte Ausführung der Arbeiten während der Abrechnungsperiode berechtigt den Mieter nicht, die anteiligen Hausmeisterkosten nach Erhalt der Abrechnung zu kürzen. Die Kürzung der Hausmeisterkosten im Falle einer Schlechtleistung erfolgt ähnlich einer Mietminderung.

Der Mieter muss die mangelhafte Erfüllung durch den Hausmeister anzeigen und kann dann seine monatlichen anteiligen Vorauszahlungen für den Hausmeister angemessen mindern.

Quelle: Mieterschutz e. V. Hamburg

Fazit:

Überprüfen, ob nur die anteiligen umlagefähigen Kosten seines Gehaltes abgerechnet wurden; pauschal das gesamte Gehalt umzulegen ist daher nicht zulässig...

schleudermaxe  25.08.2013, 21:29

Also, da laufen derzeit in Leipzig diverse Mietprozesse, demnach darf eine Zusammenfassung der einzelnen Kostenstellen dann für einen Betrag für den Hausmeister nicht erfolgen. Es muß getrennt werden! Zudem hat der BGH aktuell ausgeurteilt, daß ein Vermieter Hausmeisterkosten fiktiv verteilen darf. Zudem hat er die Gesamtkosten des Grundstücks in eine Abrechnung einzustellen, auch die nicht umlagefähigen. Macht er das nicht, ist die AR nicht ordnungsgemäß und eine etwaige Nachforderung nicht fällig. Pauschal das gesamt Gehalt zu verteilen ist sehr wohl zulässig, wenn denn der HM keine Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten vollzieht.

1950 € im Monat ist schon ein stolzes Einkommen für einen Hausmeister.

Wenn man aber überlegt das er außer den Hausmeisteraufgaben noch 3 weitere/zusätzliche Aufgaben (Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst) ausführt ist das so unrealistisch nicht. Das wären dann pro Tätigkeit knapp 490 € im Jahr und 40 € im Monat. Ich bezweifel das man dafür eine Putze, einenn Gärtner oder einen Winterdienst findet. Allein letzterer könnte schon um die 2000 € pro Winter kosten.

Aber Du schreibst "eigentlich sollte er ...". Werden die Tätigkeiten nicht oder nur mangelhaft ausgeführt solltet Ihr den Vermieter darüber informieren. Evtl. weiß er ja gar nicht das der Hausmeister seinen Aufgaben nicht ordentlich nach kommt.

Außerdem solltet Ihr beim VM Einsicht in die Originalbelege verlangen. Diese auf Verlangen des Mieters vorzulegen ist seine Pflicht.

Das ist horrend überteuert!

Hier bekommt der Hausmeister bei ähnlicher Aufgabenstellung ~ 8.000 € p.a. - verteilt auf 17 Parteien.

In einem kleineren Haus in dem ich eine Wohnung habe, sind es ca. 1.800 € verteilt auf 6 Parteien.

Soehrgoz  23.03.2016, 09:31

Hallo railan, da unser Vermieter seit Anfang des Jahres eine Hausverwaltung beauftragt hat mit der Treppenhausreinigung (6 Parteien) und ich mir mal ausgerechnet habe bei unserer 74 qm Wohnung wären es ca. 37 € pro Monat die wir zusätzlich bezahlen müssen. Nun bekommen wir schon Wohngeld und das ist gedeckelt. Erhöht sich das dann auch wenn die Nebenkosten (Hausmeister) hinzukommt ?? Wäre über Antworten dankbar !!!

LG

Ob das zu viel ist? Also ich finde es schon krass über 1.800euro..

Was verdienst du denn so? Das sind 150 EUR / Monat. Für sein Gehalt (reine Bewirtschaftung wie Mülltonnen raustellen, Mängel annehmen, Handwerker kontrollieren usw.) sind 30 € fällig; für 120 € kannst ja mal versuchen, jemanden zu finden, der euren Flur billiger wischt sowie obendrein noch Gartenpflege macht, Blätter harkt und in der Saison zusätzlich täglich mehrfach euren Winterdienst übernimmt :-)

G imager761

railan  24.08.2013, 19:20

150 x 13 = 1.950 pro Monat

Nisistopper  14.10.2013, 21:14
@railan

Abzüglich Steuern und Sozialabgaben (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil) Da bleibt nicht mehr viel übrig .....knapp 1000 würde ich mal sagen, wenn nicht noch weniger.

Na ja, irgendso ein Mieterverein hat rd. 3 EUR/qm ermittelt und behauptet, dies sei Durchschnitt. Das könnte ja dann passen, oder?