Mietrecht-Gartenpflege-darf Vermieter Fremdfirma beauftragen?
Wir wohnen im einem kleinen 6 Parteien-Mietshaus. Die Pflege der Außenanlagen übernimmt der Hausmeister, der für mehrere Standorte zuständig ist.. In den letzten Jahren gab es Erhöhungen bei den Betriebskosten im Bereich Gartenpflege, obwohl nicht mehr gemäht wurde als in Vorjahren ( so um die 100 €. bei 4 mal mähen). Begründet wurde es mit gestiegenen Kosten ( Benzin etc.) . Wir haben uns schon mehrfach beschwert darüber. Auch dass wir der Meinung sind, es wurden zuviel Stunden angerechnet. Es ist wirklich nicht viel zu mähen, max. 2h allein- Meist kommen die Hausmeister jedoch zu zweit,dass an 2 tagen und bleiben jeweils 2h. nun haben wir uns entschlossen, selbst zu mähen- da wäre jede Partei einmal im Haus dran. Doch nun wurde uns eröffnet, dass der Vermieter gedenkt, eine Fremdfirma zu beauftragen, damit es nicht wieder Beschwerden gibt. Meine Fragen: Darf er das ohne Zustimmung der Mieter? Haben wir einen Anspruch darauf die Grünflächenpflege selbst zu übernehmen? Vielen Dank
5 Antworten
Wenn im Mietvertrag nichts entsprechendes geregelt ist, habt ihr rechtlich keinen Anspruch darauf - der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Außenanlagen gepflegt werden und kann das auch einer Fremdfirma auftragen... wobei hier die Frage ist, ob irgendwo vertraglich festgehalten ist, dass der Hausmeister dafür zuständig ist und dessen Kosten auf die Mieter umgelegt werden (sollte das der Fall sein, müsstet ihr ja ggf. doppelt zahlen - den Hausmeister sowieso und dann noch die Fremdfirma, sofern die Kosten dafür auch auf euch Mieter umgelegt werden sollen).
Redet doch einfach mal mit dem Vermieter - macht einen Termin aus, trommelt die Nachbarn alle zusammen und schlagt vor, dass ihr die Außenanlagen selbst pflegt.
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Gartenarbeit über die Umlage abgegolten wird, habt ihr da kaum eine Einwirkungsmöglichkeit. Dafür müsste ja der Mietvertrag für alle 6 Parteien geändert werden.
Darüber find ich nichts, steht nur unter Betriebskosten - Kosten zur Gartenpflege
Der Vermieter als Eigentümer der Mietsache darf mit der Pflege seines Eigentums beautragen, wen immer er will! Die Kosten sind auf die Mieter umlegbar.
wenn wir gerade dabei sind, letztes Jahr wurde urplötzlich Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Es kam eine Firma und legte Rattenköder aus. Netterweise wurde dies begündet mit, dass es in anderen Objekten Probleme mit Ratten gäbe und der Vermieter, dies nun für alle Häuser beauftragt hat. Obwohl wir keine Probleme damit haben. Das kam sein 6 Jahren nicht vor. Ist dies rechtens?
nein, dies kann der Vermieter allein bestimmen. Dabei muss er aber darauf achten, das die Kosten im wirtschaftlichen Bereich liegen. Er darf also keine Firma beauftragen die 100 Euro die Stunde nimmt. Ist wie mit der Treppenhausreinigung. Sicherlich habt ihr in Eurem Mietvertrag unter Betriebskosten auch die Gartenpflege stehen. 12,50 pro Stunde für das Mähen finde ich persönlich im normalen Bereich.