Wie verkaufe ich selbstgemachtes auf Straßen? Genehmigung?

13 Antworten

Abgesehen von dem Gewerbeschein und der Erlaubnis der Gesundheitsbehörde musst Du bedenken, dass Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe auch in den Pausen den Schulhof nicht verlassen dürfen. Es gibt bestimmt einige, die sich darüber hinwegsetzen, aber die Lehrer werden das den Schülern schon ausreden wollen oder es entsprechend ahnden.

Du brauchst einen Gewerbeschein, Du mußt u. U. Sondernutzung für die Straße beantragen, Du brauchst ein Gesundheitszeugnis und noch verschiedene andere Papierchen. Das ist nicht einfach, vor allem, wenn es um Lebensmittel geht. Frag Dein zuständiges Gewerbeaufsichtsamt, da bekommst Du Auskunft. Frag auch mal Deine Sachbearbeiter beim Job-Center, wenn die nicht allzu grätzig sind, haben sie zu solchen Ideen auch meist noch ein paar konstruktive Vorschläge, wo man sich welche Auskunft holen kann. Gruß, q.

Selbstgemachte Lebensmittel kannst du dir quasi schon mal komplett von der Liste streichen. Die Auflagen dafür sind so hoch, das wirst du privat nicht hinkriegen.

Wenn du selbst gebastelte Dinge verkaufen willst... das Problem ist, es ist kaum Geld damit zu machen. Du musst schon eine außergewöhnliche Idee haben. Und ja, du musst dafür ein Gewerbe anmelden. Du musst auch schauen, was genau du machst, Handwerke z.B. darf man nicht einfach so machen, da steigt dir die Handwerkskammer aufs Dach.

Du kannst deine Sachen komplikationsfrei auf Flohmärkten verkaufen.

Ich würde in diesem Fall lieber einen Minijob machen z.b. bei der Agentur für Arbeit gibt es oft viele Angebote, denn bei selbständige Arbeit hast du die erste zeit viele Kosten und das Risiko keine Einnahmen zu haben, als Arbeitnehmer ist dein Verdienst meistens sicher. Wenn du gerne selbständig arbeiten willst dann must du dir ein Polster ansparen für mögliche Unkosten.

  • Du musst an der Unterrichtung über den Umgang mit Lebensmitteln teilnehmen (Gesundheitsamt)
  • Deine Küche muss den Anforderungen der Lebensmittelaufsicht genügen (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt)
  • für den Handel auf der Straße brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis (Tiefbauamt)
  • Keinen Gewerbeschein sondern eine Reisegewerbekarte (Gewerbeamt)
  • Steuernummer mit Kleinunternehmerregelung beantragen (Finanazamt)

Und wenn du das alles geschafft hast, lassen die Lehrer die Kinder nicht vom Schulgelände ! Besser, du redest vorher mit der Schule und darfst auf dem Schulgelände verkaufen. Dann entfällt die Sondernutzungserlaubnis.

PS: Ich würde dir (wegen Lebensmitteln und Kindern) auch unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlen !