Muss ich dafür Gewerbe anmelden (Roller reperatur)?

12 Antworten

Erstens: Du bist minderjährig und darfst ein Gewerbe nur mit Zustimmung des Familiengerichts anmelden.

Zweitens: Wenn Du Kraftfahrzeuge reparieren und dann verkaufen willst, handelt es sich mit Sicherheit um einen Handwerksbetrieb.

Und da läuft ohne Zustimmung der Handwerkskammer gar nichts.

Drittens: Wo willst Du die Reparaturen durchführen?

Was geschieht mit dem alten Motorenöl?

Fragen, die auch das Gewerbeamt stellen wird.

Mit 14 gilst du ja noch nicht als geschäftsfähig. Du kannst rein privat Reparaturen durchführen, beim Wiederverkauf deinen eigenen Kostenaufwand vorbringen, jedoch alles nur im privatem Rahmen ohne Kaufvertrag und Garantieleistung. Also eigentlich nur im Freundeskreis. Was die dir für deine Arbeitsleistung bezahlen, liegt im gemeinsamen Interesse, also freiwillig .

Ich persönlich mach´s ehrenamtlich, sehr zur Freude der Abnehmer.


dfllothar  22.03.2017, 17:41

Aber ich würde dir raten, laß das lieber sein. Du kennst sicher noch nicht alle technischen Probleme, wie auch so mancher "Fachmann", und wenn du Murcks machst, bekommst du ´ne Menge Ärger !

Dein Ruf wäre dann futsch ! Auch unter deinen Freunden.

Es gibt eine Regelung, dass man bis zu 385,- € (jetzt sind es glaub ich 395,-)im Monat als Selbstständiger verdienen kann, ohne dass man hierauf Steuern bezahlen muss. Man ist dann aber nicht krankenversichert. Das wirst du ja auch nicht benötigen, da du bestimmt noch bei deinen Eltern mitversichert bist.  Aber mit 14 Jahren ein Gewerbe anmelden??? Dafür bis du noch zu jung. Und wenn du das über ein Gewerbe machst, musst du auch Rechnungen ausweisen. Du haftest dann auch für deine Reparaturen. Kannst du das ??? Am Besten kaufst du die Roller und verkaufst sie dann wieder - rein privat und im kleinen Rahmen.  Dann heißt es gekauft, wie gesehen (Außer bei arglistiger offensichtlicher Täuschung). Viel Erfolg

Hallo!

Ist schwierig... du bist ja mit 14 auch nur "beschränkt rechtsfähig", wie es heißt & von daher müsste man etwa Mama und Papa, den volljährigen Bruder usw. - wer auch immer - als Geschäftsführer bestimmen, was auch wieder "nicht ohne" ist.

Sofern du diese Roller nur privat verkaufst & das ohne großen Gewinn dabei, kann das funktionieren dass es ohne Gewerbeanmeldung geht. Ein Freund von mir kauft auch gelegentlich mal alte Opels an, repariert und "tüvt" sie ehe er sie mit kleinem Gewinn weiterverkauft -------> aber das sind maximal zwei, drei Autos im Jahr. Ohne Gewerbeschein.

Ich glaube aber, dass es da 'ne gewisse Grenze gibt... da müsste man sich evtl. beim Amt informieren!

Es ist leider so, dass es bei sowas nebenbei Geld verdienen nicht gibt. Im Grunde müsstest du ein Gewerbe anmelden. (Ich weiß jetzt aber nicht, ob das auch ein freies Gewerbe ist, also dass du es ohne Ausbildung machen darfst). Es ist in der Hinsicht egal wie viel du verdienst, sobald du die Absicht hast regelmäßig Geld zu verdienen, muss man es anmelden.