(Ehemaliger) Kassierer eines Vereins rückt Kasse nicht raus - was tun ohne großem Finanzaufwand?
Wir sind ein kleiner Verein von rund 10 Mitgliedern. Ende vorletzten Jahres gab es eines grundlegenden Wechsel bei den Mitgliedern - so einige "alte" Mitglieder traten aus, neue kamen hinzu. Unter anderem trat auch der Kassierer aus. Das Amt wurde also auf 2 Mitglieder aufgeteilt, da sich kein Mitglied dazu berufen fühlte. (Ich persönlich habe dies Amt seinerzeit aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen nicht übernehmen können) Mittlerweile habe ich aber (seit Anfang des Jahres) diese Funktion übernommen. Seitdem hat mir der eine Kassierer seine Unterlagen (plus Kasse) übergeben. Der andere hat sich seitdem nur 2-3 mal blicken lassen, rückt seitdem seine Kasse plus Unterlagen nur teilweise raus - trotz deutlicher Hinweise. Auf regelmäßige (telefonische) Nachfragen wird nicht reagiert, also das Gespräch nicht angenommen. Bei persönlichen Gesprächen wird alles auf die berufliche Situation (Überlastung) plus einen Umzug Anfang des Jahres geschoben, da alle Unterlagen noch nicht sortiert / gesichtet.
Was also tun? Auf einen Rechtsstreit kann sich der Verein nicht einlassen, da dies die finanziellen Möglichkeiten nicht zulassen. Welche anderen Möglichkeiten nutzen? Denn die Kasse muss (komplett) vorhanden sein, um weiter aktiv sein zu können.
5 Antworten
Wennn jemand aus einer Notlage (Personalengpass) heraus sich bereit erklärt, so einen Job zu übernehmen, dann besteht die Gefahr, dass er fachlich und zeitlich dazu nicht ausreichend in der Lage ist. Und dass er seine Arbeit mehr oder weniger nebenbei macht und dies möglicherweise nur unzulänglich.
Vermutlich hat er seine Unterlagen momentan alles Andere als in Ordnung. Das muss nicht mal heißen, dass er Unregelmäßigkeiten begangen hat, aber im schlimmsten Fall könnte auch dies dahinter stecken.
Habt ihr denn mal versucht, ihm eine Hilfestellung zu geben indem ihr ihm anbietet, die Unterlagen gemeinsam aufzuarbeiten und jemanden hinzu zu ziehen, der sich damit auskennt? Wenn beide Seiten damit einverstanden wären, wäre auch beiden Seiten gedient. Der ehemalige Kassierer hätte seinen Job vom Hals und der Verein könnte seine Arbeit ordentlich fürtführen.
Wenn der verdacht besteht, dass er Gelder unterschlagen hat, kann das zur Anzeige gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft wird dann prüfen ob sich der Verdacht erhärtet und evtl. Anklage erheben.
Will man das Geld für einen Anwalt und (zunächst) für eine Klage sparen, kann man fordern, Fristen setzen und dann einen Mahnbescheid verschicken für ein paar Dutzend Euro (die am Ende der Schuldige bezahlen muss):
Daraus im Wesentlichen: "Vor jeder gerichtlichen Streitigkeit sollte der Gläubiger versuchen, aussergerichtlich an sein Recht zu kommen. Das spart Kosten, Nerven und rettet ggf. das persönliche Verhältnis zum Schuldner. Die Entscheidung, wann man sich nicht mehr vom Schuldner \"auf der Nase herumtanzen lässt\", kann nur jeder Gläubiger selbst treffen. Wichtig ist aber, bei Forderungen den Schuldner aussergerichtlich und schriftlich (am Besten per Einschreiben/Rückschein) zur Zahlung aufzufordern und dafür einen Termin (Datum plus zwei Wochen) zu setzen. Dies ist die außergerichtliche Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung, da nur fällige Zahlungen überhaupt eingetrieben werden können. Daneben ist eine außergeriche Zahlungsaufforderung notwendig, damit der Schuldner sich im Rahmen eines nachfolgenden Mahnverfahrens oder Prozesses nicht auf ein \"sofortiges Anerkenntnis\" der Forderung berufen kann, wodurch die Kosten des Gerichtsverfahrens am Gläubiger \"hängenbleiben\" könnten."
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn der Kassierer zurücktritt, muß er ja eigentlich entlastet werden. Ist das geschehen? Ab dem Zeitpunkt der Entlastung und mit Erklärung des Rücktritts ist er seines Postens enthoben und erfüllt damit nicht mehr die Funktion des Kassiers.
Ab dem Zeitpunkt des Rücktritts handelt es sich, wenn er die Kasse nicht rausrückt, um Unterschlagung. Diese kann auch ohne Anwalt zur Anzeige gebracht werden.
Insofern würde ich nochmal schriftlich abmahnen, eine Frist setzen, bis zu welcher die Kasse und die Unterlagen zu übergeben sind und im gleichen Atemzug bei Nichteinhalten der Frist die Anzeige ankündigen.
Auch in einem kleinen Verein müssen die üblichen Abläufe eingehalten werden. Es muß eine Kassenprüfung statt finden. In der Mitgliederversammlung die Entlastung (Entlassung) des alten Kassierers und Neuwahl eines neuen Kassierers an den die Kasse übergeben wird. Das müßte doch auch so in der Satzung stehen.
Das beantwortet leider meine Frage nicht. Die Frage ist ganz einfach - was tun, wenn der ehemalige Kassierer nicht reagiert und seine Unterlagen (Kasse) raus rückt? Solche Fälle sind in der Satzung nicht geregelt ....