Wie verhalten bei Sachbeschädigung von Urlaubern

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Bei einem Schirmständerfuß von Abnutzung zu sprechen - nun ja. Ich denke, der geht nicht von allein kaputt. War er vor der Anreise in Ordnung und ist es nun nicht mehr, geht das zu Lasten des Feriengastes.

Hinsichtlich der hier empfohlenen Haftpflicht-Inanspruchnahme:

Was viele Menschen nicht wissen: gemietete Gegenstände ist bei der Haftpflichtversicherung ausgschlossen! Erst seit jüngster Zeit schließen Versicherer gemietete Sachen mit ein. Bei Alt-Verträgen geschieht dies nur auf ausdrückliche Beantragung.

Zudem: ein Haftlichtschaden aus dem Privaten heraus gibt dem Geschädigten (anders als bei der Pkw-Haftpflicht) nicht vom Gesetz her den Anspruch auf Leistung. Die bekommt man ausdrücklich nur, wenn der Schadenverursacher (also der Haftpflichtversicherte) den Schaden zugibt. Tut er das nicht, zahlt die Versicherung nicht.

Zurück zum Schirm: wie lange ist die Abreise her? Ist es länger als eine Woche? Dann würde ich den Schaden unter "Erfahrung" verbuchen, einen neuen kaufen und beim nächsten Mal anders reagieren.

Sind die Gäste gestern abgereist - wäre ein Anruf anzuraten.

Ein Drittes: Wie hoch war die Miete? Gäste die 3 Wochen (als Beispiel) in der Wohnung wohnen, pro Tag 75 Euro gezahlt haben - denen würde ich die 30 Euro nicht in Rechnung stellen. Das verbuche ich bei meinen Gästen unter "kulanz".

QuicknEasy 
Fragesteller
 16.07.2014, 10:20

Danke an all diejenigen die geantwortet haben. Dir, Kleeblatt1812 ein besonderer Dank. Die Gäste sind noch bei uns und gestern morgen kam der Gast und hat mir das Malheur mitgeteilt und er will den Schaden ersetzen. Ich habe nun einen neuen Schirmständer gekauft und will ihm auch eine Freude machen, indem wir uns die Kosten teilen. Im Allgemeinen vertreten meine Frau und ich die gleiche Meinung wie Du es beschreibst. Kleinigkeiten werden unter Kulanz abgeschrieben, zufriedene Gäste sind mehr wert als eine schlechte Bewertung. Uns findest Du bei FeWo-direct, Griechenland, Ionische Inseln, Agios Spiridon, Ferienhaus Nora, falls es Dich interessiert wer wir sind.

Ich finde ein Schirmständer ist ein Gebrauchsgegenstand mit einer gewissen Lebensdauer. Es ist ganz normal das dieser irgendwann kaputt geht. Jetzt zu versuchen, den letzten Mieter zur Verantwortung zu ziehen ist doch recht hart. Vielleicht war es ja auch der vorletzte Mieter? Oder der erste Riss war schon vor einem Jahr drin?

Toskanakalle  15.07.2014, 23:50

Sehr richtig. Abgang ist überall, insbesondere bei Gegenständen, die irgendwie in Gebrauch genommen werden. Ich würde zwar nachfragen, ob der Schirmfuß schon vorher kaputt war oder wie es passiert ist, aber ich würde sagen, 30 Euro sind für den Vermieter zwar bitter, aber verschmerzbar. Es könnte natürlich auch sein, dass sie (die MIeter) mit dem Ding Boccia gespielt haben. Dann wäre es ein Fall für ihre Haftpflichtversicherung.

ist man gegen sowas nicht versichert? Also wegen einem 30€ Schaden einen Kunden so anzugehen, der wahrscheinlich mehrer 100€ hinlegt ist eine schwierige Sache und ich würde eventuell aus Kulanz drüber wegsehen.

Nun, Du solltest die Familie direkt drauf ansprechen und dann auch deutlich zu verstehen geben, dass natürlich die Kosten bezahlt werden müssen. Sind die Urlauber derzeit noch in Korfu oder schon wieder zu Hause?

Solche Dinge sind in der Regel über den Mietpreis bezahlt. Mit der Miete zahlt man normalerweise auch für die Abnutzung der Gegenstände. Vielleicht war der Fuß ja schon angeknackst. Ich würde da nicht nachkarten. Was anderes wäre das, wenn die euch die Bude abgefackelt hätten oder Möbel/Einrichtungssachen geklaut hätten.

JMaverick  15.07.2014, 22:57

Das halte ich für Quatsch - mit der Miete abgedeckt. Mit der Miete deckt man - ja - Abnutzung ab und evtl. Nebenkosten und natürlich die Wohnung an sich. Denn die Immobilie kostet ja nun auch Geld. Aber doch nicht das Zerstören der Einrichtungsteile. Über ein Glas will ich mal nicht reden, aber ein Sonnenschirmfuß? Da kann man ja mal nachfragen. Wie macht man so etwas überhaupt kaputt? War wohl aus Kunststoff?