Wie umgehen mit kurzfristiger EInladung Arge?

4 Antworten

Über den Weg bei einer beabsichtigen Ortsabwesenheit bist Du sicher informiert worden, selbst wenn Du es nicht gelesen haben solltest.

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Nun bist Du "unerlaubt Orstabwesend" das bedeutet, Du verlierst, für die Tage der Ortsabwesenheit Deinen ALG II - Anspruch.

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Auch im Arbeitsleben geht man nicht eigenmächtig in Urlaub.

Versuche so schnell wie möglich zu klären was zu klären ist.

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Wer Geld von anderen will sollte sich an dessen "Spielregeln" halten.

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Das Problem liegt ganz sicherlich nicht in der "kurzfristigen" Einladung,

das ist ein falscher, weil unzutreffender Ansatz.

Du hast also am Montag den ersten Tag deiner Schulung wie auch den Vorsprachetermin. Dann hast du dies auch nicht zu spät gemeldet. Postalisch warst du erreichbar und du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Schulung zeigt Eigeninitiative um aus deiner Situation herauszukommen.

Schildere ihm die Situation und bitte um eine Verlegung des Gesprächstermins.

Sage ihm deine Bereitschaft zu, zu erscheinen, falls er darauf besteht.

Du hast ja bestimmt von deinen Schulungsplänen berichtet und "Urlaub" beantragt, wie man das bei einem regulären Arbeitgeber auch macht.

Falls nicht, kannst du nur auf Kulanz vom Amt hoffen.

Als arbeitslos Gemeldeter hast du deinem Vermittler bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und alle Veränderungen dem Amt mitzuteilen.

Du hast dem Amt nichts von der Schulung gesagt und bist ins Ausland gereist. Damit hast du deine Mitwirkungspflicht grob verletzt.

Das wird wohl auf eine Sanktion hinauslaufen und zwar völlig zu Recht.

Das trifft zu. Ortsabwesenheit muss mitgeteilt werden.

Wie sie wieder alle aus den Löchern gekrochen kommen, die "legal eagles", wenn sie mit Bestrafung drohen dürfen.

Dies ist ein Hilfeforum! Wo ist dein Rat?

@Dekkert

Ich habe dir nur geschrieben, was die Folgen deines Tuns sind. So ist nunmal das Gesetz.

Melde dich bei deinem Fallmanager und hoffe auf viel Kulanz. Einen anderen Rat kann man hier nicht geben.

@joschi442

Ich bin nicht der Fragesteller. Ob ein Verstoß vorliegt, halte ich für unklar.

Er schuldet Verfügbarkeit und Erreichbarkeit. Dies liegt wohl vor.

Selbst wenn nicht, er war ja nicht weg im Urlaub. Unabhängig von der Rechtslage sehe ich keine Berechtigung für deinen Ton.

Den "Rat" sehe ich nicht.