Habe ich Anspruch auf Rückwirkende Steuer für einen Schwerbehindertenausweis ?

Schreiben vom Versorgungsamt  - (Steuern, Schwerbehindertenausweis, rückwirkend)

5 Antworten

Da hast du aber etwas gewaltig missverstanden.

Du hast einen Antrag rückwirkend ab dem Jahr 2008 auf einen Grad der Schwerbehinderung gestellt. Als Grund gabst du an: wegen steuerlichen Gründen.

Jetzt will das Versorgungsamt genau wissen welche steuerlichen Gründe dafür ausschlaggebend sein sollen.

Und das Amt will nun wissen warum du solange mit dem Antrag gewartet hast.

Ab einem Schwerbehinderten Grad von 50, steht dir ein jährlicher Steuerfreibetrag von 890€ zu.

Um diesen Betrag verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen.

Du bekommst deshalb vom Finazamt keine Steuern zurückgezahlt.

wie kommst du auf 890€ bei GdB 50 ? Der Freibetrag bei GdB 50 beträgt 570€

Das LSG Baden-Württemberg hielt am 21.2.2013 (Az. L 6 SB 4007/12) eine pauschale Berufung auf steuerliche Vorteile als Ausgangspunkt für die Prüfung einer rückwirkenden Anerkennung für ausreichend.

Achtung: In jedem Fall müssen Betroffene aussagekräftige Befunde für das bereits frühere Vorliegen ihrer Schwerbehinderung vorlegen. Daraus ergibt sich für die Beratung der Betroffenen, dass der Aufwand für ein Verfahren auf rückwirkende Anerkennung nur in Kauf genommen werden sollte, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen ab dem gewünschten Zeitpunkt in der Vergangenheit schlüssig – vor allem durch ärztliche Befunde – belegt werden können.

Das hab ich mal aus dem Netz kopiert steht da nicht das man doch Anspruch darauf hat hab ja meine Diagnose schon seit 2008.

@worriorspalermo

Sorry, das sollte ab Grad 70 lauten. Den habe ich.

Ja ok mir war damals nicht klar das ich steuerlich Vorteile dadurch bekomme. Im Antrag selber stand ob ich meinen Schwerbehindertenausweis rückwirkend geltend machen will wenn ja wofür Steuer oder Rente Rente trifft nicht zu da ich Erwerbstätig bin. Die Frage ist was soll ich da reinschreiben aus welchen besonderen Interesse sollte man rückwirkend die Steuer Pauschale für Behinderte haben wollen? Es liegt ja auf der Hand damit man die Steuer der letzen Jahre erstattet bekommt.

@worriorspalermo

Du bekommst keine Steuer für die letzten Jahre rückerstattet. Der Behinderten Freibetrag, reduziert einzig das zu versteuernde Einkommen um ein paar Cent. Mehr auch nicht. Dies Rückwirkend machen zu wollen kostet dich mehr Zeit und Porto sowie Telefongebühren, als dass du vom FA angerechnet bekommen würdest.

Es kommt einfach darauf an, ab wann der Schwerbehindertenausweis gültig ist. Es kann sein, dass eine rückwirkende Gültigkeit eintrifft. Somit ist eine rückwirkende Änderung gem. §173 AO wegen der Entstehung neuer Tatsachen innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist möglich.

Die Antwort ist nicht richtig, sorry

@Petz1900

Natürlich. Man kann es ebenfalls so begründen, aber deine ist effektiver. Deine Ausführung ist natürlich wesentlich mehr steuerersparend. Darüber hatte ich gar nicht nachgedacht.

Wenn du einen Behindertenausweis bekommst, kannst du eine Änderung der Einkommensteuerbescheide ab Wirkung des Ausweises beantragen. Das ist ein Grundlagenbescheid, die Einkommensteuerbescheide werden dann nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert.

Das Amt will von dir ein Schreiben, in dem du darlegst, warum du das haben möchtest. Du sollst mit Deinen Worten das nochmals begründen, Frist drei Wochen

Ja das verstehe ich ja eben nicht weil im Antrag wird explizit gefragt wollen sie den Schwerbehindertenausweis rückwirkend beantragen wenn ja wofür Rente oder Steuer. Warum sollte man Steuer Vorteile mit Rückwirkung  erhalten wollen das steht doch eigentlich auf der Hand um die Steuer der ggf zurückzubekommen  

Vielleicht geht es ja darum, dass du die Bescheide der entsprechenden Jahre nimmst, das zu versteuernde Einkommen um jeweils den Pauschbetrag reduzierst und daraufhin die neue Einkommensteuer berechnest. Davon dann die Lohnsteuer und bisherige Erstattung/Nachzahlung abziehen bzw draufrechnen und du legst dar, inwiefern sich die rückwirkende Ausstellung für dich rechnet. Musst aber die Festsetzungsfrist beachten. Vielleicht gehst du damit umgehend zum Steuerberater

Frag doch einen Steuerberater?