Wie sieht die Zulassung bei einem neuen Motorrad aus?
Und zwar bin ich mir nicht sicher, da ich mich letztes Jahr ein Motorrad gekauft habe, welches 0km gelaufen ist und dementsprechend "neu" ist. Nun ist mir aufgefallen, dass das Motorrad eine Erstzulassung durchlaufen hat (2.5.2014), jedoch besitze ich nur den Fahrzeugbrief(COC und Benutzerhandbuch + Checkheft).. Meine Frage lautet nun, ob mir etwas fehlt und ob die Zulassung als "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges" oder als "Ummeldung" gilt. Das Motorrad hat natürlich auch kein Kennzeichen und wurde nach dem Kauf über eine Spedition zu mir geliefert. Vielen Dank schon mal :)
2 Antworten
Eine Fahrzeugzulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung ( § 3 Abs. 1 FZV).
Wenn dein Krad also auch nur für einen Tag zugelassen war, so wurde ihm ein Kennzeichen zugeteilt. Ein Vermerk über das "alte" Kennzeichen befindet sich im Fahrzeugbrief (Zula2).
Dann wäre die Wiederzulassung eine Ummeldung mit Halterwechsel.
Nur noch so zur Info.
Wann ist ein Fahrzeug fabrikneu?
Lösung: 12 Monate maximale Standzeit nach Herstellung. Dein Fahrzeug kann deshalb rechtlich nicht als fabrikneu gelten. (2.5.2014 bis heute = mehr als 12 Monate)
Wenn bereits einmal zugelassen, dann ist es auf gar keinen Fall mehr fabrikneu (Kilometerstand ist hierbei egal).
Das ist ne Tageszulassung. https://de.wikipedia.org/wiki/Tageszulassung
Wenn du das jetzt anmeldest ist das ein Halterwechsel.