Fahrzeugbrief zwecks Zulassung verschicken und vom Verkehrsamt wieder zurück bekommen?

1 Antwort

Da die Zulassungsstellen keine Haftung für -auf dem Postweg- verloren gegangene Zulassungsbescheinigungen übernehmen, wird dieser Weg nur ausnahmsweise und unter Haftungsausschluß gewählt. Auch bei Finanzierungen durch Banken erhält man die Zula Teil II in die Hand und muß nach Zulassung diese wieder bei der Bank hinterlegen. Bei Verlust ist der Verwaltungsaufwand zu groß und die Kosten für Ersatzausstellungen werden in diesem Fall von keiner Zulassungsstelle übernommen (mein Kenntnisstand). Das schließt allerdings nicht aus, dass einzelne Zulassungsstellen den Postversand trotzdem praktizieren.