COC-Papiere bei Neuzulassung nötig (deutsches Bestellfahrzeug - kein Import)?
Hallo,
irgendwie blicke ich da jetzt nach einiger Suche noch nicht ganz durch.
Brauche ich bei der Zulassung eines deutschen Bestellfahrzeuges, von einem Hersteller außerhalb der EU (in meinem Fall Toyota), eine COC-Bescheinigung für die Zulassung?
Oder reicht in diesem Fall der Fahrzeugbrief aus?
Zu Import/Reimport-Fahrzeugen finde ich da über google schon viele Infos, aber halt nicht explizit zu meinem Fall.
Beim Händler von dem ich es bekomme will ich nicht direkt nachfragen - immer besser, man kommt da nicht als unwissender rüber, das könnte sich negativ auswirken ;-)
freundliche Grüße
1 Antwort
Wenn für das Fahrzeug schon eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) existiert, dann benötigst Du für die Zulassung kein COC Papier.
Wurde noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt, dann ist das COC für die Zulassung erforderlich.
Davon abgesehen, MUSS der Händler Dir das COC zu dem Fahrzeug aushändigen, es gehört quasi als "wichtigstes Dokument" zu Deinem Auto.
Das COC ist das "Certifica of Conformity", also die Konformitätserklärung der Hersteller, dass Dein Auto mit dem EG-Zulassungrecht überhaupt konform ist. Bei Deutschen Autos kann das aus "EG-Übereinstimmungserklärung" heißen.
Den mußt du Dir auf JEDEN FALL aushändigen lassen, da stehen z.B. auch die alternativen Serienbereifungen drin, ggf wird in zig Jahren mal nach den Abgaswerten gefragt und dann ein neues COC zu bekommen ist recht schwierig.