COC-Papiere bei Neuzulassung nötig (deutsches Bestellfahrzeug - kein Import)?

1 Antwort

Wenn für das Fahrzeug schon eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) existiert, dann benötigst Du für die Zulassung kein COC Papier.

Wurde noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt, dann ist das COC für die Zulassung erforderlich.

Davon abgesehen, MUSS der Händler Dir das COC zu dem Fahrzeug aushändigen, es gehört quasi als "wichtigstes Dokument" zu Deinem Auto.

Das COC ist das "Certifica of Conformity", also die Konformitätserklärung der Hersteller, dass Dein Auto mit dem EG-Zulassungrecht überhaupt konform ist. Bei Deutschen Autos kann das aus "EG-Übereinstimmungserklärung" heißen.

Den mußt du Dir auf JEDEN FALL aushändigen lassen, da stehen z.B. auch die alternativen Serienbereifungen drin, ggf wird in zig Jahren mal nach den Abgaswerten gefragt und dann ein neues COC zu bekommen ist recht schwierig.