Wie sieht die Führerscheinbezahlung bei einer Scheidung aus?

9 Antworten

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Nein, rein rechtlich hast Du keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung des Vaters. Er ist zum Barunterhalt verpflichtet, mehr dann aber auch nicht. Nur bei unvorhersehbaren finanziellen Belastungen kann ein zusätzlicher Unterhaltsanspruch bestehen - das kann z.B. eine Erkrankung sein, die medizinische Hilfsmittel erforderlich macht.

Das ist aber beim Führerschein nicht der Fall, da ja absehbar ist, daß das Kind irgendwann mal so alt ist, daß es möglicherweise den Führerschein macht.

die Entscheidung Dir den Führerschein zu zahlen ist freiwillig, es besteht keine Pflicht dazu. Egal ob Eltern, Grosseltern oder sonst wer. Also musst auf Dein Gespartes zurück greifen oder Dich schnellst nach nem Nebenjob umsehen

Wie wäre es mit einem Job? ... Dann würdest du weder deinem Vater noch deiner Mutter auf der Tasche liegen. Weder der eine noch der andere Part ist in der Pflicht den Führerschein zu bezahlen... Lediglich der Unterhalt ist Pflicht. Alles andere ist freiwillig! ...

Bezahlen musst du den Führerschein ganz alleine. Wenn dir deine Eltern einen Zuschuss geben ist das komplett freiwillig. Ein Anrecht hast du keines.

Kommt drauf an, wer den Vertrag abgeschlossen hat... Derjenige ist auch zur Zahlung verpflichtet. Wie sich Deine Eltern dann untereinander einigen, ist deren Problem.