Wie sehr muss sich ein Beat von einem anderen ändern um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

2 Antworten

Damit der neue Beat als § 24 Freie Benutzung durchgehen kann und nicht als eine dieser § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen die § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Urheber benötigt,

muss das neue Werk mehr eigene Anteile beinhalten als Übernommenes vom alten Werk - grob gesagt. Besser gesagt steht es hier, formuliert anhand von bisherigen Urteilen: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Wie in deinem Fall im Fall einer Klage geurteilt wird, kann man damit natürlich nur annähernd abschätzen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Am besten erst keinen von einem anderen nehmen😉