Lied verkaufen, an dessen Beat man keine Rechte hat, aber der Produzent nicht auffindbar ist?

5 Antworten

Nein, darfst du nicht. Ein Urheberrecht erlischt erst nach 70 Jahren ab dem Zeitpunkt, wo der Urheber verstorben ist.

Nein darfst du nicht. Vorausgesetzt er hat bei dem Instrumental etwas stehen wie "free to use" falls du es dennoch veröffentlichst und damit Geld machst und er das zufällig hört, kannst du dich auf eine saftige Strafe gefasst machen.
Du brauchst in jedem Fall die Lizenz zu dem Beat, sonst bringt es nichts. Vielleicht kannst du dir ja einen anderen Beat raus suchen und deinen Text darauf abmixen oder vielleicht neu aufnehmen. Was andres bleibt dir eigentlich nicht übrig.

Früher oder später wird sich derjenige dann schon bei dir melden und ggf. seine Tantiemen (kann sein das es sich anders nennt) dafür haben wollen.

Nein, natürlich nicht