Muss man bei Umzug Gläubiger ( Inkasso... ) informieren?

4 Antworten

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Nein, Du bist nicht verpflichtet Ihnen Deine neue Adresse mitzuteilen.

Solltest Du allerdings bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, werden Dir die Mahnungen zunächst weiterhin zugeleitet.

Was passiert wenn die Mahnungen Dich an den Absender zurückgehen? - Antwort: Dein Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen/Rechtsanwalt wird eine Adressermittlung vornehmen entweder über die Deutsche Post oder beim Einwohnermeldeamt oder anderweitig.

Bei dieser Adressermittlung entstehen Kosten, die Du dann gegen Nachweis auch erstatten musst (wenn die Hauptforderung berechtigt ist).

Bei dieser Adressermittlung entstehen Kosten, die Du dann gegen Nachweis auch erstatten musst (wenn die Hauptforderung berechtigt ist).

Nur dann, wenn das auch notwendig war.

Wenn es eine existierende Ratenzahlung gibt und diese eingehalten wird, gibt es 0 Gründe für den Gläubiger, mit dem Schuldner Kontakt aufnehmen zu wollen. Dann wäre die Adressermittlung reines Privatvergnügen des Gläubigers und nichts, was man als Schaden verursacht hat.

@mepeisen

in der regel schickt der Gläubiger auch keine Post wenn die Raten eingehen :-)

@geheim007b

Es gibt manchmal Ausnahmen von der Regel und manche wollen umwerben einen gar heftig, damit man beispielsweise irgendetwas unterschreibt und Zusatzgebühren anerkennt, die sonst nicht durchsetzbar wären ohne Unterschrift ;-)

@mepeisen

Manchmal ergibt sich tatsächlich eine Mitteilungspflicht aus dem jeweiligen Vertrag.

Und selbst wenn nicht, würde ich, wenn die Verbindlichkeit berechtigt ist, den Gläubiger darüber informieren, damit ich keine Adressermittlungskosten produziere.

Müssen nicht, sinnvoll kann das allerdings sein, da ich selber vor Jahren mal ein Problem aufgrund dessen hatte, welches soweit ging, dass ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen einen scheinbar rechtskräftigen Titel beantragen musste.

Wenn ein Ratenzahlung (dumm!) besteht ist dies ein für beide Seiten gültiger Vertrag. So lange du deine Raten fristwahrend und vollständig zahlst, haben weitere Briefe zu unterbleiben. Diese verstehen sich als strafbare Nötigung.

Du musst es nicht, aber dann holen die sich deine neue Adresse natürlich und du bekommst die Kosten auch noch dazu.

Nur dann, wenn es einen Grund gibt, weswegen der Gläubiger den Schuldner kontaktieren muss. Fanbriefe sind nichts, was notwendig ist.

Ja du musst bei einem Umzug bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen. Aber selbst wenn du das nicht machst, werden deine Gläubiger innerhalb kurzer Zeit deine neue Adresse herrausbekommen und dir ihre Post zustellen können.

Den Nachsendeauftrag muss niemand stellen, abgesehen davon, dass dieser Geld kostet.

@Xipolis

Falls es einen Grund für den Gläubiger gibt den Schuldner kontaktieren zu müssen darf der sich dann aber auch nicht beschwerden wenn er ggf. die Kosten zu tragen hat. Kurze mitteilung und alles ist gut.