Wie schreib man ein Widerspruch?

4 Antworten

Du mußt lernen, die Konsequenzen deines Handelns zu tragen. Fakt ist, dass du schwarz gefahren bist. Das war nicht rechtens. Andere Schwarzfahrer müssen auch eine Strafe bezahlen. Warum also du nicht? Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle Fahrgäste.

Dein Widerspruch wäre meines Erachtens gar nicht rechtsgültig, weil du minderjährig bist. Frage das Inkassobüro, ob du Ratenzahlungen leisten darfst. Meistens werden sie bewilligt. Eine Strafe ist nur dann eine Strafe, wenn sie schmerzt. Nur so lernst du, nicht wieder schwarz zu fahren. Die Kosten für das Inkassobüro brauchst du meines Wissens nicht zu bezahlen.

franneck1989  26.11.2015, 15:09

Dein Widerspruch wäre meines Erachtens gar nicht rechtsgültig, weil du minderjährig bist. 

Unsinn. Die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit besteht nur bei Rechtsgeschäften, durch die der Minderjährige einen rechtlichen Nachteil erhalten würde

Frage das Inkassobüro, ob du Ratenzahlungen leisten darfst. 

Man fragt ein Inkassobüro nie nach irgendwas, erst Recht nicht nach Ratenzahlungen.

Eine Strafe ist nur dann eine Strafe, wenn sie schmerzt.

Es handelt sich um keine Strafe im eigentlichen Sinne

Georg63  26.11.2015, 19:58

@mignon - es gibt in Deutschland (und der Welt) kein gleiches Recht für alle.

Übergib das deinen Eltern, die können dem Unternehmen schreiben dass keine Genehmigung ihrerseits zur Fahrt vorliegt.

Hallo DerTypDerWissen,

die erste Frage, die sich vor dem Widerspruch stellt, ist natürlich inwieweit das Inkassounternehmen Chancen vor Gericht hat, wenn sie sich entscheiden, die Forderung einzuklagen, nachfolgend dazu ein Auszug von:

jurarat.de (kann hier leider nicht den vollständigen link angeben, da gutefrage.net zwei links in einer Antwort als spam interpretiert)

Ansicht der Gerichte: Eltern müssen die Vertragsstrafe i.H.v. 40,00 EUR nicht zahlen

Das Thema Schwarzfahren Minderjähriger ist rechtlich umstritten. Es gibt bisher noch keine einheitliche Rechtsprechung. Jedes Amtsgericht legt das Thema anders aus und kommt zu unterschiedlichen Lösungsansätzen und Ergebnissen.

Es gibt mittlerweile jedoch mehrere Urteile, die Eltern als regelmäßige Rechtsprechung heranziehen können, sollten sie in die Situation kommen, einer Zahlungsaufforderung auf erhöhtes Beförderungsentgelt nachkommen zu müssen.

Die Mehrzahl der Richter verneint die Verpflichtung zu einer Entrichtung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 40 Euro (Konventionalstrafe, § 340 BGB) und bejaht einen Wertersatz in Höhe des üblichen Beförderungsentgeltes für die jeweils zurückgelegte einfache Strecke gemäß § 818 II BGB.

Zum Thema "Wie schreibe ich einen Widerspruch an ein Inkassounternehmen?" empfehle ich Dir nachfolgen link, hier findest Du passende Formbriefe:

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/kostenlose-musterbriefe/

..trotzdem hoffe ich, dass Du in Zukunft auf "Schwarzfahren" verzichtest.. ;)

Liebe Grüße!

DerTypDerWissen 
Fragesteller
 26.11.2015, 16:16

Danke für deine Hilfe.

Ich werde mir alles angucken und versuchen etwas damit anzufangen.

Joa, ich werde das mit dem Schwarzfahren nicht mehr in erwägung ziehen :)

Neben bei, falls sie nein sagen, nachdem ich denn Brief geschickt habe, kann es sein das ich noch mehr Konsequenzen bekomme oder wird das einfach ignoriert ? Ich möchte ungern vor dem Gericht stehen wegen so einer Sache ._. Dann bezahl ich das lieber... 

MarkFragtNach  26.11.2015, 16:24
@DerTypDerWissen

..der Widerspruch gegen diese Mahnung ist Dein gutes Recht und scheint mir gerechtfertigt und auch erfolgsversprechend zu sein, siehe oben: "Die Mehrzahl der Richter verneint die Verpflichtung zu einer Entrichtung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 40 Euro.. und bejaht einen Wertersatz in Höhe des üblichen Beförderungsentgeltes für die jeweils zurückgelegte einfache Strecke", also solltest Du Dich nicht scheuen, Widerspruch einzulegen, selbst wenn dies vor Gericht verhandelt wird, zeige Deinen Eltern den obigen Auszug zur Rechtslage und berate Dich mit Ihnen, vielleicht haben Sie ja auch eine Rechtsschutzversicherung? alles Gute!

DerTypDerWissen 
Fragesteller
 26.11.2015, 17:20
@MarkFragtNach

Ich kann das schwer mit meinen Eltern besprechen, da Sie weniger Ahnung haben als ich haben und die Deutsche Sprache nicht so gut beherrschen. Muss sozusagen dass alles selbst in denn grif bekommen, was mir nicht so leicht fällt :/

Noch eine kleine frage, soll ich denn Widerspruch per Email oder per Post verschicken? Ist das irrelevant?

Dir auch alles Gute !:3

Und Entschuldigung, dass ich dich mit so vielen Fragen überhäufe :/!

MarkFragtNach  26.11.2015, 17:27
@DerTypDerWissen

..würde ich per Post als Einschreiben (evtl. sogar mit Rückschein) versenden, dadurch hast Du einen schriftlichen Nachweis.

Georg63  26.11.2015, 19:57
@DerTypDerWissen

"falls sie nein sagen,"

Sie werden deinen Widerspruch auf jeden Fall zurückweisen und dich bedrohen.

Du solltest selbst dowieso nicht schreiben, sondern dies deinen Eltern überlassen, da die für deine rechtliche Vertretung zuständig sind.