Widerspruch kostenpflichtig?
Eigentlich war ich der Meinung, dass ein Widerspruch gegen eine Sache, Rechnung oder Bescheid kostenfrei ist? Ich möchte die Geschichte kurz erklären. 1997 haben wir unser Haus gekauft und unter anderem wurde der Wasseranschluss an die Kanalisation vorgenommen, welche wir auch bezahlt haben. 2010 bekamen wir eine Rechnung von Abwasserverband, die von uns nochmals 1300 Euro verlangen ( Herstellungsbeitrag / Vollanschluss). Nach 10 Jahren eine Rechnung??? Das war uns skuriel und wir haben einen Widerspruch eingereicht. Ein paar Wochen später bekamen wir vom Abwasserverband die Ablehnung des Widerspruchs mit einer 5-seitigen Erklärung, wieso, weshalb, warum. Hier ein kurzer Auszug: " Anlagen, die vor 1990 hergestellt worden sind, werden bei der Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen nicht berücksichtigt, da diese bei der Neuherstellung nicht einbezogen werden. Diese sind nicht vom Verband hergestellt worden, sie wurden auch nicht finanziell abgelöst. Es ist eine vollständig neue Rechtsgrundlage zur Erhebung der Beiträge nach 1990 entstanden. Insoweit war der Verband berechtigt und verpflichtet den Herstellungsbeitrag zu erheben. Die Berechnung selbst ist nicht zu beanstanden. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen"! OK, dachten wir... also haben wir beim Abwasserverband angerufen und gesagt ( und auch schriftlich), dass wir die Rechnung dann allerdings nur in Raten zurückzahlen können. Wir bekamen daraufhin einen Finanzierungsplan und wir zahlen fleißig die 1300 Euro in kleinen Raten ab. Also waren wir der Meinung, das wir mit der Akzeptierung der Ablehnung keine weiteren Probleme damit haben werden. Der Abwasserverband hat aber trotzdem unseren Widerspruch an die nächst höhere Instanz weiter geschickt. Nach einem Jahr bekamen wir ein Schreiben, dass der Widerspruch bearbeitet wird!? Wir dachten das es ein Fehler ist, da wir ja schon längst bezahlen! Vor 4 Wochen bekamen wir ein Schreiben vom Landratsamt das wir Stellung dazu nehmen sollen!? Leider muss ich sagen, ist der Brief untergegangen, da meine Kinder ( ich habe 5) krank waren und ich fast tagtäglich bei Ärzten war. Ein Kind lag sogar im Krankenhaus. Vor ein paar Tagen kam der Bescheid, dass wir 100 Euro bezahlen müssen für den Widerspruchbescheid. Ich habe natürlich gleich mit dem Landratsamt telefoniert und gefragt, wieso das so ist, aber die Sachbearbeiterin war nicht gerade eine der netten Sorte. Nun meine Frage... Ist das rechtens, dass der Abwasserzweckverband, obwohl wir einen Finazierungsplan mit denen gemacht haben, die unseren Widerspruch an die nächst höhere Instanz weiter geschickt haben? Wir waren doch meiner Meinung nach mit der ersten Zahlung der der Rate mit der Ablehnung des Widerspruchs einverstanden. Sollten wir gegen diesen Bescheid auch nochmal Widerspruch erheben oder sollen wir es bezahlen? Ich habe echt keine Lust auf Streiterein oder sonstige weitere Kosten, aber irgendwie fühle ich mich ungerecht behandelt.
4 Antworten
Die Widerspruchsbehörde entscheidet im Regelfall durch einen Widerspruchsbescheid. Wenn auch die Widerspruchsbehörde dem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgibt, bescheidet sie den Widerspruchsführer insoweit ablehnend; nach Maßgabe des Verwaltungsverfahrensrechts hat der Widerspruchsführer insoweit grundsätzlich die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
Da Ihr den Widerspruch nicht ausdrücklich zurück genommen habt, könnte man nur noch auf die Idee kommen, dass euer Einverständnis zur Ratenzahlung als Rücknahme des Widerspruchs gewertet werden könnte. Dem kann aber entgegen gehalten werden, dass der Gebührenbescheid sofort vollstreckbar ist, der Widerspruch jedenfalls eure Zahlungsverpflichtung bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens nicht aufgehoben hätte und ihr mit den Teilzahlungen lediglich hätte eine Vollstreckung vermeiden wollen.
Vor diesem Hintergrund ist ein angehen gegen die Kostenerhebung wenig ratsam. Zudem denke ich, dass diese kein eigener Verwaltungsakt ist, der isoliert mit einem gegen diesen gerichteten Widerspruch angreifbar ist, sondern vielmehr ein Teil des ablehnenden Widerspruchsbescheides ist und dieser könnte nur mit einer Klage angegriffen werden.
der widerspruch wurde in erster instanz abgewiesen und da es keinen wieteren schritt gab-wäre ja nur noch das gericht gewesen-frage ich mich warum er weitergeleitet wurde und wohin ??? gegen den kostenentscheid solltest du widersprechen und auch nocheinmal gegen den bescheid.würde dir aber raten hir doch einen r.a. hinzu zu ziehen.
Der Abwasserverband hat den Widerspruch an das Landratsamt weitergeleitet. Das verstehe ich ja halt nicht, warum der weitergeleitet wurde!? Viele sagen, wir hätten den Widerspruch zurücknehmen müssen... mmmhhh... naja...dumm gelaufen. Aber trotzdem ärgerlich! ich denke mal nicht das wir als Normalverbraucher gute Chancen gegen irgendwelche Ämter haben!? Das Geld spielt leider immer eine große Rolle!
Habt Ihr den Widerspruch zurückgenommen ?
So wird es sich verhalten. Wenn der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, ist die Zahlung sowieso fällig und entschieden wird später.
Ich denke nicht,hast doch auch rechte
Nein, haben wir nicht. Wir dachten das das mit der Ratenzahlung somit hinfällig geworden ist!? Wir waren ja einverstanden mit der Ablehnung des Widerspruchs... dann hätten wir das auch noch schriftlich machen sollen??? Gut zu wissen...