Widerspruch kostenpflichtig?

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Die Widerspruchsbehörde entscheidet im Regelfall durch einen Widerspruchsbescheid. Wenn auch die Widerspruchsbehörde dem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgibt, bescheidet sie den Widerspruchsführer insoweit ablehnend; nach Maßgabe des Verwaltungsverfahrensrechts hat der Widerspruchsführer insoweit grundsätzlich die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.

Da Ihr den Widerspruch nicht ausdrücklich zurück genommen habt, könnte man nur noch auf die Idee kommen, dass euer Einverständnis zur Ratenzahlung als Rücknahme des Widerspruchs gewertet werden könnte. Dem kann aber entgegen gehalten werden, dass der Gebührenbescheid sofort vollstreckbar ist, der Widerspruch jedenfalls eure Zahlungsverpflichtung bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens nicht aufgehoben hätte und ihr mit den Teilzahlungen lediglich hätte eine Vollstreckung vermeiden wollen.

Vor diesem Hintergrund ist ein angehen gegen die Kostenerhebung wenig ratsam. Zudem denke ich, dass diese kein eigener Verwaltungsakt ist, der isoliert mit einem gegen diesen gerichteten Widerspruch angreifbar ist, sondern vielmehr ein Teil des ablehnenden Widerspruchsbescheides ist und dieser könnte nur mit einer Klage angegriffen werden.

der widerspruch wurde in erster instanz abgewiesen und da es keinen wieteren schritt gab-wäre ja nur noch das gericht gewesen-frage ich mich warum er weitergeleitet wurde und wohin ??? gegen den kostenentscheid solltest du widersprechen und auch nocheinmal gegen den bescheid.würde dir aber raten hir doch einen r.a. hinzu zu ziehen.

anjak77 
Fragesteller
 21.03.2012, 07:58

Der Abwasserverband hat den Widerspruch an das Landratsamt weitergeleitet. Das verstehe ich ja halt nicht, warum der weitergeleitet wurde!? Viele sagen, wir hätten den Widerspruch zurücknehmen müssen... mmmhhh... naja...dumm gelaufen. Aber trotzdem ärgerlich! ich denke mal nicht das wir als Normalverbraucher gute Chancen gegen irgendwelche Ämter haben!? Das Geld spielt leider immer eine große Rolle!

Habt Ihr den Widerspruch zurückgenommen ?

anjak77 
Fragesteller
 20.03.2012, 08:37

Nein, haben wir nicht. Wir dachten das das mit der Ratenzahlung somit hinfällig geworden ist!? Wir waren ja einverstanden mit der Ablehnung des Widerspruchs... dann hätten wir das auch noch schriftlich machen sollen??? Gut zu wissen...

user1439  20.03.2012, 09:19
@anjak77

So wird es sich verhalten. Wenn der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, ist die Zahlung sowieso fällig und entschieden wird später.

Ich denke nicht,hast doch auch rechte