Räumungsklage bis zum Räumungsurteil, wie lange habe ich noch Zeit?

6 Antworten

Die Dauer eines Verfahrens ist von der Belastung der zuständigen Richter abhängig. Wenn du beim Wechseln der Schriftsätze keine Argumente gegen die Klage vorbringen kannst, kommt es schneller zum Termin. Nun kann der Vermieter noch eine Klageerweiterung vorbringen, indem er auf Zahlung der rückständigen Miete klagt. Es wundert mich ohnehin, dass es hier nur eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung gibt.

Gehe vom Eingang der Klage bei Gericht bis zum rechtskräftigen Urteil und dessen Vollstreckung von etwa 6 Monaten aus.

Wenn du sofort die Mietschuld begleichst, entfällt der Kündigungsgrund und der Klagegrund. Leider kenne ich deine zeitliche Abfolge nicht, sodass diese(r) Auskunft/Rat auch bereits erfolglos sein könnte.

Du schreibst selbst, dass du 800€ zahlen KÖNNTEST. Deine Vermieterin hat dich aber bereits so kennen gelernt, dass du es eben nicht tust.

Wie lange es bis zum Räumungstermin dauert, hängt davon ab, wie belastet das örtliche Gericht ist. Irgendwann steht der Gerichtsvollzieher mit einem Möbelwagen vor der Tür. Dann geht es innerhalb von ein paar Stunden.

Auf einer Ratgeberseite für Vermieter habe ich folgendes gefunden: "Der Weg von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung kann unterschiedlich lange dauern. „Wenn es schnell geht, drei Monate. Bei einfachen Fällen sind es meist fünf bis sechs Monate“. Es könne aber auch zwei Jahre oder länger dauern. Näheres dazu hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html

Das wird noch einige Wochen dauern. Alleine 4 Wochen bis eine Urteil rechtskräftig ist und ein Gerichtsvollzieher muss auch eine Frist von 14 Tagen geben; zudem gibt es ja auch noch keinen Gerichtstermin.

Du solltest zusehen dass Du schnell ausziehst und kannst so einige Kosten sparen.

Wenn die Räumungsklage erfolgreich war, erfolgt die Zwangsräumung. Der Ablauf liegt beim Gerichtsvollzieher, der dem Mieter eine letzte Frist für den Auszug setzt. Meist handelt es sich dabei um einen Zeitraum von drei Wochen. Reagiert der Mieter nicht, kann der Gerichtsvollzieher ihn aus der Wohnung entfernen lassen. Er kann die Schlösser austauschen lassen und eine Spedition mit dem Ausräumen der Wohnung beauftragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung