SoVd verlangt für einen Widerspruch 50 Euro, ist das so üblich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Melissa25,

Sie schreiben:

heute war mein Schwester beim Sozialverand wegen meiner Situation was ich grad habe..es sollte eine Wiederspruch gemacht werden es wurde 50 Euro verlangt für einen Wiederspruch ich meine wozu werd ich dann mitglied da und muß jeden Monat 5 Euro bezahlen..Gesten wurde mir am Telefon aber nichts gesagt davon als ich wegen dem Wiederspruch nachgefragt habe..was meint ihr gibt es da eine möglichkeit vielleicht weniger zu zahlen oder sollte ich zu einem anderen verein.<

Mit dem SoVd habe ich persönlich zwar keine Erfahrung, aber es wurde hier schon positiv über diesen berichtet!

Beim VDK z.B. erhalten Mitglieder gegen einen relativ geringen Monatsbeitrag in Höhe von derzeit 5 Euro einen umfassenden Sozialgerichtsrechtsschutz in allen Fragen der Sozialversicherung!

Dieser Rechtsschutz gilt sowohl außergerichtlich als auch bis zum Sozialgericht!

Des weiteren bietet der VDK eine unabhängige Patientenberatung!

Zu den Kosten muß grundsätzlich gesagt werden, daß die Inanspruchnahme eines Fachanwalts erheblich höhere Kosten verursachen würde!

Bis sich ein Jurist von einem Sachverhalt wie einem Rentenverfahren einen entsprechenden Überblick verschafft, vergeht einiges an Zeit!

Zeit ist Geld!

Gehen Sie von einem Stundensatz von 300 Euro für einen Fachanwalt für Rentenrecht aus, dann können Sie sich ausmalen, was da für Kosten zusammenkommen.

Ein Widerspruch muß sorgsam verfaßt werden, wenn er nachhaltig greifen soll!

Um einem Widerspruch aber die notwendige Aussagekraft zu geben, sind seitens des Rentenantragsstellers in erster Linie glasklare Fakten zu liefern!

Ohne stichhaltige Fakten kann aber der beste Fachanwalt kein Wunder vollbringen und der bestformulierte Widerspruch nutzt nichts.

Bevor ein Widerspruch juristisch formuliert wird, müßen vom Antragssteller und von dessen behandelnden Ärzten aussagefähige, unwiderlegbare Atteste beigebracht werden!

So wie die Sachlage bis jetzt geschildert worden ist, fehlt es gerade an diesen stichhaltigen Nachweisen!

Fazit:

1)

Fragen Sie bei Ihrer Rentenversicherung zuerst nach, ob in Ihrem Fall die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen (Mindestwartezeit 5 Jahre und in dieser Zeit mindestens 36 Pflichbeitragsmonate) bereits erfüllt sind.

Ist dies nämlich nicht der Fall, hat der Antrag auf Erwerbsminderungsrente keine Chance!

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Amts- bzw. Sozialgericht, ob in Ihrem speziellen Fall eine Prozesskostenhilfe in Frage kommt und welche Bedingungen hierzu von Ihnen erfüllt werden müßen!

Fragen Sie in diesem Zusammenhang, ob Ihnen für Ihr Frühberentungsverfahren ein versierter Fachanwalt für Rentenrecht zusteht!

2)

Sollte dies nicht nicht der Fall sein, bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg, bei einem Sozialverband Mitglied zu werden und dort den Sozial-Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen!

Welchen Sozialverband Sie letztendlich auswählen, das ist Ihre persönliche Entscheidung, denn an dieser Stelle kann keine Aussage über die persönliche Qualität der jeweiligen Sozialreferenten an Ihrem Wohnort gemacht werden!

Warum :

Mit einem einzelnen Widerspruch allein ist es nicht getan, denn es werden mit Sicherheit weitere juristische Aktivitäten folgen müßen!

Derartige Verfahren ziehen sich oft zeitlich sehr in die Länge!

Wenn Sie dann für jeden einzelnen juristischen Schritt einzelne Auträge erteilen, so werden diese einzelnen Schritte in jedem Fall sehr viel mehr Kosten verursachen als die Kosten für die regelmäige Mitgliedschaft einschließlich aller Leistungen.

Fragen Sie in diesem Zusammenhang auch gleich, welche Kosten Ihnen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag entstehen, wenn es zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht kommen sollte!

Oft kommen da noch etwaige, diverse Zusatzkosten hinzu!

3)

Prüfen Sie dann zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand, ob Ihre Krankengeschichte einschließlich der dazu gehörenden ärztlichen Belege wirklich so aussagekräftig ist, daß diese einem medizinischen Begutachtungsverfahren seitens der Rentenversicherung stand hält!

Dies ist nämlich oft nicht der Fall!!!!

4)

Sollten keine stichhaltigen ärztlichen Belege/Atteste/Gutachten/Entlassungsberichte vorliegen, macht ein Widerspruch keinen Sinn!

In diesem Fall müßten zuerst diese medizinischen Voraussetzungen erfüllt und dann ggf. ein neuer Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingereicht werden!

5)

Machen Sie sich gleich zu Anfang von dem Gedanken frei, daß ein Fachanwalt oder ein Rechtsreferendar in einem Sozialverband Wunder vollbringen kann!

Dieser Rechtsbeistand kann nur dann voll greifen, wenn von Ihrer Seite als Antragssteller die notwendigen "Fakten" geliefert werden!

Das ist Fakt!

6)

Unabhängig von den o.a. Empfehlungen und Hinweisen könnte sich auch noch eine Rücksprache bei der "Caritas" lohnen.

Unter folgendem Link können Sie mit der Caritas sogar online in Kontakt treten:

http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/anleitung

Beste Grüße

Konrad

Melissa25 
Fragesteller
 23.03.2012, 03:44

Sie beschreiben immer alles so ausführlich das gefällt mir voll..Sie schildern nicht alles in kurzen sätzten.Also ich habe einige Arteste und war auch 1 mal in einem Psychosomatischen Klinik habe einige befunde..seit dem ich 13 bin habe ich diese Probleme und es gibt sogar Tage da kann ich nicht aus dem Haus und die sagen mir ich kann 3 stunden arbeiten klar..mir fällt es sogar schwer meinen Hushalt zu machen und verbringe sehr oft zeit im Bad weil ich Waschzwänge habe und Selbstmordgdanken kommen auch noch dazu..die Beiträge wurden bezahlt seit einigen Jahren.

Konrad Huber  23.03.2012, 08:44
@Melissa25

Hallo Melissa25,

ich kann mich voll in Ihre Lage versetzen, weil ich als ehrenamtlicher Betreuer bei meiner jüngsten Schwester seit 1985 hautnah miterlebe, was psychisch krank für eine belastende Sache ist und welche irrsinnigen Kosten in diesem Zusammenhang entstehen.

Wichtig ist für Sie, daß Sie jemanden an der Seite haben, der mit Ihnen zusammen diese formellen Dinge regelt, sie von dem Bürokratismus entlastet und den Überblick behält.

Das Sozialrecht ist eine komplexe Angelegenheit und von Laien nicht zu überblicken, geschweige denn dort ohne Rechtsbeistand zu seinem Recht zu kommen.

Verzichten Sie bei Ihrem weiteren Vorgehen auf keinen Fall auf kompetenten, versierten Rechtsbeistand!

Wenn weitere Fragen sind, zögern Sie bitte nicht, diese hier zu stellen. Viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Dass ein Sozialverband eine Gebühr nimmt für einen Widerspruch, ist schon seltsam. Dass du dort mindestens für ein Jahr Mitglied werden musst, wäre schon in Ordnung.

Melissa25 
Fragesteller
 23.03.2012, 03:41

als ich da war bei denen stand es auch an der Wand das ein Wiederspruch 50 euro kostet und wenn es zu Klage kommt 100..ich meine wenn ich zum Anwalt gehen würde würde es mehr kosten hab ich mir überlegt und hatte keinen anderen Weg um zum Sozialverband zu gehen

Ich halt nix von diesen Vereinen. Da ist nur gesammeltes Halbwissen. Geh zu einem Anwalt. Vorher zum Amtsgericht, dort einen Beratunsschein holen und damit zum Anwalt. Das kostet einen Eigenanteil von 10 €. Die kannst Du im Widerspruchsverfahren als eigene Kosten geltend machen und bekommst sie wieder, wenn Du gewinnst. (Die 50 € vom Sozialverband auch aber halt nur wenn Du gewinnst. Unbedingt quittieren lassen!)

Finde ich auch seltsam, 50 € für eine Widerspruch zu zahlen, obwohl eigentlich mit 6 € Monatsgebühr (beim SoVD) alles abgegolten sein sollte.

Ich würde aber bezahlen, bei einem Anwalt für Sozialrecht ist das sehr viel teurer (ich glaube hubkon sprach von 300 €).

Ich kann den SoVD sehr empfehlen. Die haben mir sehr geholfen, die Erwerbsminderungsrente zu bekommen, auch wenn es sehr lange gedauert hat (5 Jahre). Wechseln zu einem anderen Sozialverband (VdK) würde ich persönlich nicht. Ob die besser sind ? Weiss man nicht.

Liebe Grüsse

Klausi111

Du solltest mal die Gebührensatzung der Verbanders einsehen , normalerweise ist eine Rechtberatung für Mitglieder kostenlos , lediglich für ien Brief wird eine Aufwandsentschädigung vom max 5- 10 Eur. erhoben , aber 50 Eur. ist schon heftig.