Wie Sauber und in Ordentlichen Zustand muss eine Wohnung bei Übergabe sein?

4 Antworten

Wenn nichts Anderes wirksam vereinbart wurde, ist die Wohnung besenrein (sprich grob gereinigt, mit ungeputzten Fenstern und ohne verschlossene Bohrlöcher) zurückzugeben.

Die von dir angeführten Feststellungen bzw. Forderungen des Vermieters sind nicht gerechtfertigt. Was den Riss im WT betrifft, ist die Behauptung grober Unfug. Riss ist da gewesen zum Mietbeginn (nachgewiesenermaßen), also ist eine evtl. Vergrößerung nicht deine Schuld. Der Mangel war bereits vor Mietbeginn da.

Weise also sämtliche Forderungen zurück. Von der Kaution darf dafür nichts einbehalten werden.

Wenn das Waschbecken schon vorher einen Haarriss hatte war es schon kaputt und nicht mehr zu retten. Dass der sich vergrößert ist völlig normal, also was soll das ?

Schimmel - ok... Backofen jaja, Innenleben Fensterrahmen - ist das ein Problem ?

Ich würde da ganz cool bleiben, das Waschbecken ist jedenfalls ein WItz.

Hast Du das Protokoll unterschrieben? Hoffentlich nicht!

Ein korrektes Protokoll hätte wohl den vergrößerten Riss enthalten.

Außerdem die Bemerkungen: Ansatz von Schimmel in der Dusche, Backofen verschmutzt (glänzt nicht), Fensterrahmen innen verschmutzt.

Zusätze, wer wofür verantwortlich ist, haben im Protokoll nichts zu suchen. Es bleibt also bei Tatsachenfeststellungen, die in allen Punkten wohl kaum unterschiedlich ausfallen können. Der eine sieht Schmutz und der andere nicht? Das wäre kaum nachvollziehbar.

Nach Unterzeichnung eines solchen Protokolls durch beide Parteien, kann darüber verhandelt werden, wer nun für welche Schäden oder Nacharbeiten zuständig ist.

Aufgrund der Tatsache, dass bereits beim Einzug ein Haarriss festgestellt wurde, wäre völlig klar, dass dieser Schaden schon vorher war. Dass sich der Riss vergrößert hat, ist normal. Würde der Vermieter immer noch auf Schadensersatz durch Dich bestehen, könntest Du die Forderung einfach Deiner Privathaftpflichtversicherung melden mit dem ursprünglichen Protokoll in der Anlage und die Versicherung wäre verpflichtet, die zu Unrecht gestellte Forderung abzuwehren.

Dass Schimmel in der Dusche durch Dich zu beseitigen ist, der Backofen von Dir wieder in den Zustand zu versetzen ist, in dem Du ihn übernommen hast und der Dreck aus dem Inneren der Fensterrahmen zu entfernen ist, der während Deiner Mietzeit hineingeraten ist, versteht sich von selbst.

Das ergibt sich schon aus der grundsätzlichen Verpflichtung, die Mietsache pfleglich zu behandeln ist. Die drei genannten Probleme bezeugen leider das Gegenteil davon.

Je nach Abschluss eines unterschriebenen Mietvertrages....!