Wie rechtfertigt sich der Rundfunkbeitrag?

7 Antworten

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Das Konzept ist nicht total überholt, sondern entspricht den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, es ist auch mit EU-Recht vereinbar. Alle Gerichte haben das bestätigt. Der Rundfunkbeitrag, der nach dem Gesetz für jede Wohnung grundsätzlich einmal zu zahlen ist, kann in Deutschland auch nicht abgeschafft werden und z. B. durch Pay-TV ersetzt werden. Grund ist, dass es sich dann nicht mehr um einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk für alle handeln würde, sondern nur noch für die zahlenden Nutzer. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach unserer Verfassung in unserem "dualen" System mit öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen - dazu gehören auch Pay-Programmen - die rechtliche Voraussetzung dafür, dass privater Rundfunk überhaupt sein darf. Und da er finanziert werden muss und nach der Verfassung gerade nicht vom Staat aus Steuern finanziert werden darf, müssen die Bürger ihren Rundfunk über den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Es handelt sich tatsächlich um einen gemeinnützigen Rundfunk, der von allen wichtigen gesellschaftlich Gruppierungen, in denen sich Bürger organisieren, kontrolliert wird und nicht , wie bei den privaten Sendern, ausschließlich kommerziellen Interessen dient. Er wurde nach den Erfahrungen des 3. Reichs als staatsfreier und von Wirtschaftsinteressen unabhängiger Rundfunk geschaffen, damit die Bürger unabhängig von diesen Interessen informiert, gebildet und unterhalten werden. Letztlich dient er der Aufrechterhaltung und Fortentwicklung unserer Demokratie.

Die Programme sind weitgehend werbefrei. Nur an Werktagen darf vor 20 Uhr für höchstens insgesamt 20 Minuten Werbung ausgestrahlt werden und das nur in den Hauptprogrammen (z. B. gibt es in den Dritten keine Werbung). Es gibt keine lästige Werbeunterbrechung von Filmen. Die wenige Werbung dient dazu, den Rundfunkbeitrag niedriger zu halten. Er müsste sonst ca. 1,25 € teurer sein, weil auch die Werbezeit mit teurem Programm gefüllt werden müsste.

Das öffentlich-rechtliche Angebot ist viel mehr als ARD und ZDF. Insgesamt 19 öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme und insgesamt 67 Hörfunkprogramme werden mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Das ist deshalb so günstig, weil hier kein Gewinn gemacht wird, sondern Gemeinnützigkeit gilt. Bei den Privaten zahlst du entweder die Werbung an der Kasse bei z. B. Rewe, d. h. im Kaufpreis sind die Kosten für die Fernsehwerbung etc. enthalten oder du zahlst bei Pay-TV einen deutlich höheren Monatsbeitrag. Die wollen nämlich an dir verdienen.

Es handelt sich sicher nicht um das beste Rundfunksystem der Welt, aber um eines, um das uns viele Bürger in autokratisch regierten Ländern (z. B. Russland, Türkei, Polen, Ungarn und viele andere) beneiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
geheim007b  18.06.2019, 19:45
Das öffentlich-rechtliche Angebot ist viel mehr als ARD und ZDF. Insgesamt 19 öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme und insgesamt 67 Hörfunkprogramme werden mit dem Rundfunkbeitrag finanziert.

und genau hier liegt der Hauptkritikpunkt am System. Alles nicht nötig, selbst mit einem gemeinsamen Sender, jeweils einem lokalsender und ein paar Radiostationen könnte man eine "Grundversorgung" leisten. Wer behauptet das wäre nicht so der soll mal erklären warum wir vor 20 Jahren nicht so viele Sender hatten... dann wurde damals nämlich Grundgesetzwidrig keine Grundversorgung gestellt.... im gegensatz zu heute gab es nämlich viel weniger private.

Der Beitrag rechtfertigt sich dadurch, dass er das Gebot der frei zugänglichen Quellen aus Art. 5 GG erfüllt. Zu deren Aufbau und Unterhalt werden nach dem Prinzip der Solidarität alle herangezogen, dafür kann sie dann auch jeder nutzen. Wer das nicht tut, ist selbst schuld.

Und nein, das Konzept ist nicht überholt. Die Welt besteht nicht nur aus 14-49 oder meinetwegen 59jährigen internetaffinen Menschen, sondern auch aus solchen, die damit nichts am Hut haben und auf Fernsehen / Radio angewiesen sind.

geheim007b  18.06.2019, 19:41

@Fernsehen/Radio angewiesen: in dem Fall hätte das analoge Sendesignal nie abgestellt werden dürfen... Rentner mussten sich dann ja einen DVB-T Reciever oder neuen TV kaufen müssen. Heute gibt es kaum noch Fernseher ohne Smart-TV Funktion. Und Angebot gibt es genug so dass der Staat nicht selbst Anbieter sein muss, sondern sich aufs pure überwachen konzentrieren kann. Artikel 5 ist nicht mehr anwendbar dafür dass der Staat einen öffentlich rechtlichen Rundfunk bieten muss, die Zeiten sind seit mind. 10 Jahren endgültig vorbei.

Spezialmann  18.06.2019, 20:21
@geheim007b

Es geht um die freie Empfangbarkeit, nicht um die zum Empfang benötigte Technik. Die ÖR stellen zur Sendungen zur Verfügung, um die Technik muss sich jeder selbst kümmern.

wie bereits erwähnt, gibt es auch sehr viele Menschen, die mit Internet/Smart Tv nichts anfangen können / wollen, weil es zu kompliziert ist. Denk an die Bewohner von Pflegeheimen z.B.. Fernseher ein-/umschalten hingegen ist simpel. Zudem wird die Information dort geliefert, man muss nicht erst danach suchen.

Und Angebot gibt es genug so dass der Staat nicht selbst Anbieter sein muss, sondern sich aufs pure überwachen konzentrieren kann.

Der Staat bietet nicht an. Das tut er in Ländern wie Nordkorea oder China, nicht aber in Deutschland. Er schafft die Voraussetzungen für ein Angebot, mehr nicht.

Ich weiß nicht, was du unter „überwachen“ verstehst, aber Zensur ist verboten. Vorschreiben, was berichtet wird und was nicht, geht ebenfalls nicht.

Artikel 5 ist nicht mehr anwendbar dafür dass der Staat einen öffentlich rechtlichen Rundfunk bieten muss, die Zeiten sind seit mind. 10 Jahren endgültig vorbei.

Definitiv nicht. weitestgehend unabhängiger ÖR ist heute wichtiger denn je. Werbefinanzierter Rundfunk und Onlinequellen mit fragwürdiger Motivation können den nicht annähernd das Wasser reichen.

geheim007b  18.06.2019, 20:57
@Spezialmann
wie bereits erwähnt, gibt es auch sehr viele Menschen, die mit Internet/Smart Tv nichts anfangen können

und ebenso mit einem DVB-T Reciever. Man sollte allerdings auch die inteligenz der "alten" nicht unterschätzen... und die die gar nichts lernen wollen sind eben auch mit dem abschalten des analogen Signals schon rausgefallen.

Der Staat bietet nicht an. Das tut er in Ländern wie Nordkorea oder China, nicht aber in Deutschland. Er schafft die Voraussetzungen für ein Angebot, mehr nicht.

Das Angebot existiert auch ganz ohne dass der Staat eine unabhängige finanzierung in form eines ÖR bietet. Unabhänigkeit entsteht vor allem durch vielfalt, und die ist aufgrund des Internets (inkl. Smart TVs) geradezu explodiert. Es gibt quasi nichts was es nichts gibt, sogar Liveübertragungen von unterklassigen Fußballspielen werden semiprofesionel organisiert über eine komplette liga hinweg. Es gibt keine Notwendigkeit mehr für ein eingreifen des Staates.

Mit überwachen meinte ich jetzt er muss prüfen ob die Vielfalt weiterhin existiert. Tut sie das nicht mehr muss er wieder selbst aktiv werden (z.B. durch einen öffentlich rechtlichen). In den Printmedien ist es z.B. immer mehr so dass die Unabhänigkeit verloren geht (zeitungen gehen pleite oder werden von großen gekauft), daher wäre hier eher über eine öffentlich rechtliche Zeitung zu diskutieren. Die frühere Vielfalt bei den Zeitungen war auch der Grund warum es nie eine öffentlich rechtliche Zeitung gab, heute ist es eben genau anders rum.

Definitiv nicht. weitestgehend unabhängiger ÖR ist heute wichtiger denn je. Werbefinanzierter Rundfunk und Onlinequellen mit fragwürdiger Motivation können den nicht annähernd das Wasser reichen.

Ansichtssache. Auch der ÖR ist nicht unabhänig, er ist nur anders abhänig... sei es direkt durch posten im Aufsichtsrat, oder auch indirekt indem Politiker zu den Talkshows kommen bei denen ihnen nicht zu kritische Fragen gestellt werden... und diese wiederum keine kritischen stellen weil sie wollen dass sie ihre Gäste wieder einladen können. Wirkliche Unabhänigkeit entsteht durch möglichst viele Quellen und insb. durch das einschalten seines Kopfes. Die Quellen existieren, man muss sie nur konsultieren.

Spezialmann  18.06.2019, 21:30
@geheim007b
Unabhänigkeit entsteht vor allem durch vielfalt, und die ist aufgrund des Internets (inkl. Smart TVs) geradezu explodiert.

Das Angebot ist explodiert, nicht die Unabhängigkeit.

Es gibt keine Notwendigkeit mehr für ein eingreifen des Staates.

Der Staat greift auch jetzt nicht ein. Er schafft die Voraussetzungen für ÖR, das war's.

Mit überwachen meinte ich jetzt er muss prüfen ob die Vielfalt weiterhin existiert. Tut sie das nicht mehr muss er wieder selbst aktiv werden (z.B. durch einen öffentlich rechtlichen).

Also willst du die ÖR abschaffen, um sie dann bei Bedarf wieder zu erschaffen? Mit einem Fingeschnips? Dass das nicht funktioniert, sollte dir klar sein.

Auch der ÖR ist nicht unabhänig, er ist nur anders abhänig... sei es direkt durch posten im Aufsichtsrat,

Aus diesem Grund ist der Rundfunkrat sehr vielschichtig besetzt - Vertreter von Religionsgemeinschaaften, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände etc.

oder auch indirekt indem Politiker zu den Talkshows kommen bei denen ihnen nicht zu kritische Fragen gestellt werden.

Es steht den Politikern frei, dorthin zu gehen, wo sie wollen. Dass sie dann lieber dorthin gehen, wo der Wind nicht zu rauh weht, ist doch klar. Allerdings habe ich, wenn ich mich ab und zu in Talkshows verirre, nicht den Eindruck, dass die Gäste mit Samthandschuhen angefasst werden.

Wirkliche Unabhänigkeit entsteht durch möglichst viele Quellen

Abhängigkeit entsteht in erster Linie durch die Abhängigkeit zu Geldgebern - Werbekunden, Abonnenten. Ohne Geld passiert nix. Wenn du von Werbeeinnahemn abhängig bist, sendest du das, was viele gucken. Anscheinend gucken viele das, was tagein tagaus auf den Privaten läuft - und das ist gruselig. Findest du ernsthaft, dass die Privaten eine Alternative zum ÖR sind?

Die Einnahmen des ÖR hingegen sind nicht von solchen Geldgebern abhängig.

geheim007b  19.06.2019, 08:47
@Spezialmann
Das Angebot ist explodiert, nicht die Unabhängigkeit.

Wie gesagt, unabhänigkeit entsteht durch Vielfalt. Angebot explodiert -> Vielfalt

Der Staat greift auch jetzt nicht ein. Er schafft die Voraussetzungen für ÖR, das war's.

Das ist eingreifen. Er erlässt irgend eine form von Abgabe zur Finanzierung.

Aus diesem Grund ist der Rundfunkrat sehr vielschichtig besetzt - Vertreter von Religionsgemeinschaaften, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände etc.#

Richtig. Es hilft eine Unabhänigkeit zu bilden, aber macht ihn nicht per se unabhänig. Trotz allem gibt es eben noch die angesprochenen Probleme. Ein Aparat dieser Größe kann schlichtweg nicht unabhängig sein. Damit meine ich nicht dass er voll kontrolliert wird... aber eben beeinflusst.

Abhängigkeit entsteht in erster Linie durch die Abhängigkeit zu Geldgebern - Werbekunden, Abonnenten.

Ja und nein. Es ist eine Form von Abhänigkeit, es gibt aber dutzende weitere. Aber das Argument stimmt eben nicht mehr dass das gesendet wird was viele kucken. Ich hatte ja das Beispiel der privat organisieren Liveübertragungen von Fußballspielen... ohne Sponsoren aus leidenschaft zu Sport und Technik... und es hat funktioniert (zumindest bis der DFB interventiert hat). Gerade das Internet bietet die Plattform auch mit wenig Budget Programm zu machen, und selbst diese Kanäle professionalisieren sich immer mehr. Gerade z.B. die oft erwähnten Politiktalkshows die in den privaten seriellen Sendern (die "alten" privaten) nicht kommen... immer mehr Politiker tauchen auch bei Youtubern auf... und dort wird es immer professioneller. Gäbe es ARD+ZDF nicht mehr würden die Poilitiker noch mehr dort ihre Bühne suchen. Worauf ich raus möchte... ein ÖR wird nicht mehr benötigt. Serien+Filme haben die Streamingportale längst überholt (und auch bei Sport), und auch sonstige Programme (auch Live) drängt immer mehr in den Stream (sowohl professionel als auch privat organisiert). Also ja... die "neuartigen privaten" (um mal diesen pervertierten begriff zu verwenden ;)) sind sehr wohl alternativen... die "alten" privaten senden sich mit ihrem Müll ihr eigenes Grab (was die Statistiken auch klar belegen, insb. in der Gruppe U30).

@bzgl. wieder einen ÖR schaffen:

ich plädiere dafür das ganze in einen steuersubventionierten Staatssender umzubauen (da ja grundversorgung meiner Meinung nach gegeben ist wäre das zulässig) um eine weitere Infoquelle offen zu haben, und aber (insb.) unabhänig zu bleiben und eine gewisse Infrastruktur aufrecht erhalten zu können falls es notwendig sein sollte wieder einen OR zu schaffen. Das ganze allerdings stark eingeschänkt und sehr auf Nachrichten fokusiert. (ARD oder ZDF reichen, ein Landesprogramm dazu + 4 Radiosender und Deutschlandfunk). 1/4tel des jetzigen Budgets sollten reichen. Alternativ auch als steuersubventionierte Medienförderung über deren Verteilung der jetzige Rundfunkrat wacht. Gibt einige Modelle die denkbar wären.

Spezialmann  19.06.2019, 10:40
@geheim007b
Wie gesagt, unabhänigkeit entsteht durch Vielfalt.

Möglich. Aber nicht nur. Es kann auch 100 Anbieter geben die jeweils von jemand anders anhängig sind, und dementsprechend gestaltet derjenige sein Programm. Das hat nichts mit Unabhängigkeit zu tun. 100 abhängige Sender sind nicht deshalb unabhängig, weil es 100 sind.

Das ist eingreifen. Er erlässt irgend eine form von Abgabe zur Finanzierung.

Eingreifen würde er dann, wenn er von heute auf morgen aus irgendwelchen Gründen die Finanzierung kürzen oder streichen kann oder die Finanzierung an Bedingungen im Hinblick auf die Programmgestaltung knüpft. Das kann er nicht.

Richtig. Es hilft eine Unabhänigkeit zu bilden, aber macht ihn nicht per se unabhänig. Trotz allem gibt es eben noch die angesprochenen Probleme. Ein Aparat dieser Größe kann schlichtweg nicht unabhängig sein. Damit meine ich nicht dass er voll kontrolliert wird... aber eben beeinflusst.

Je mehr unterschiedliche Gruppierungen in diesem Gremium sitzen, umso unterschiedlicher sind auch die Ziele dieser Gruppen. Vielfalt. Hast du nicht vorhin gesagt, dass Unabhängigkeit durch Vielfalt entsteht?

Jede dieser Gruppierungen hat, wenn du so willst, ihre Abhängigkeiten oder ihre Ziele. Dadurch, dass diese aber alle unter einen Hut gebracht werden müssen und keiner sein Ziel 1:1 durchbringen kann, entsteht eine relativ große Unabhängigkeit.

Gäbe es ARD+ZDF nicht mehr würden die Poilitiker noch mehr dort ihre Bühne suchen. Worauf ich raus möchte... ein ÖR wird nicht mehr benötigt.

Bei den Kanälen im Internet ist doch meist völlig unklar, wer hinter ihnen steht, wer sie finanziert oder, wie du geschrieben hast, von wem sie sonstwie abhängig sind. Gerade deshalb braucht es einen ÖR, bei dem klar ist, wo das Geld herkommt und wer dahintersteht

ich plädiere dafür das ganze in einen steuersubventionierten Staatssender umzubauen

Also Fernsehen wie in Nordkorea?

um eine weitere Infoquelle offen zu haben, und aber (insb.) unabhänig zu bleiben

"Staatssender" und "unabhängig" widersprechen sich. Ein Sender, der steuersubventioniert ist, kann nicht unabhängig sein.

gorbi210  21.06.2019, 19:42
@geheim007b

Das ist deine persönliche Meinung, sie entspricht bloß leider nicht dem, was faktisch ist und auch rechtlich bisher gilt. Du redest von einer "Grundversorgung" auf minimalem Niveau. Das kann man natürlich so sehen. Nur das BVerfG sieht das nicht so. In § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag ist daher auch davon die Rede, dass die Finanzausstattung den Bestand und die Entwicklung des ÖR Rundfunks gewährleisten muss. Im Übrigen sind die Fernsehprogramme in § 11 b Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich detailliert festgeschrieben, die Hörfunkprogramme ergeben sich aus den Landesrundfunkgesetzen. Das ist der momentane Bestand. Insbesondere bei der Zahl der Fernsehprogramme müssten sich alle 16 Bundesländer auf eine etwaige Änderung einigen.

geheim007b  21.06.2019, 21:05
@gorbi210

stimmt alles. Aber das Elementare ist eben dass das Grundgesetz da interpretierbar ist... und alles weitere kann geändert werden wenn genug politischer Druck da ist. Ich zweifle nicht daran dass es derzeit verfassungsrechtlich gültiges recht ist, unsere obersten Richter haben entschieden und dann ist das so... heißt aber nicht dass ich es nicht falsch finden kann und auch nicht dass man seine Rechtsauffassung nicht immer wieder aufs neue prüfen lassen kann... nur weil etwas zu einem bestimmten zeit recht ist heißt es ja nicht dass es gerecht ist. Ich sehe auch durchaus ein Potential der Bevölkerung etwas daran zu ändern, auch wenn das bereits in den Bereich ziviler ungehorsam geht (zehntausende oder hunderttausende klagen würden das System zum erliegen bringen... einfach weil unser Rechtssystem nicht darauf ausgelegt ist.... dann könnte man entweder das Rechtssystem ändern oder eben das Problem das so viele Leute zu klagen bewegt). Ich habe leider die Erfahrung gemacht dass die meisten zu bequem sind und lieber die anderen machen lassen. In Stein gemeiselt sehe ich das ganze dennoch nicht, und irgendwann werden auch mal die Richter altersbedingt ausgetauscht... und es kommen neue mit neuen Ansichten.

Am bedenklichsten fand ich eigentlich das Urteil zum Bankengesetz zwecks Bargeldzahlung, wie man etwas das klarer nicht definiert werden kann dennoch ignoriert ist mir unverständlich.

gorbi210  23.06.2019, 14:05
@geheim007b

Du hast natürlich recht. Man kann fast alles ändern, so lange man sich auf dem Boden der Verfassung bewegt. Gegen das neue Beitragssystem hat es schon weit mehr als tausend Klagen gegeben. Die Gerichte sind das gewohnt (s. Hartz IV-System) und arbeiten das einfach systematisch ab.

Deine Bemerkung zur Bargeldzahlung verstehe ich nicht, da doch das BVerwG ganz offensichtlich der Meinung ist, dass die Regelung in § 14 BBankG ein Recht zur Bargeldzahlung gibt. Sie haben die Frage nur wegen des Euro an den EuGH weitergereicht.

geheim007b  24.06.2019, 08:42
@gorbi210

eben. Änderungen muss man anstoßen, manchmal auch eben mit unorthodoxen mitteln (sofern legal). Die kritische masse dürfte aber nicht bei 1000den klagen sondern bei 10.000den oder sogar 100.000den Klagen liegen. Das könnte niemals abgearbeitet werden mit dem resultat dass all diese Klagen erstmal dauerhaft zurück gestellt werden.... und ab da müsste die Politik aktiv werden. Ein Mittel dass sich die Politik damit wirklich beschäftigt.

Das mit dem Bargeldzahlung war mir neu, kannte jetzt nur die ganzen Urteile die ein Bargeldzahlungsrecht verneinten obwohl es eindeutig im Gesetz stand. Muss ihc mal nachkucken, das wäre wenigstens mal ein Lichtblick (auch wenn ich von der Barzahlungsmethode an sich nichts halte).

Spezialmann  24.06.2019, 13:48
@geheim007b

Auch 100.000 Klagen ändern nichts, wenn die Rechtslage wie hier eindeutig ist. Dann werden eben 100.000 Klagen abgewiesen. Dauert halt ein bisschen. Warum aber sollte man die zurückstellen? Das würde man nur bei unklarer Rechtslage tun, um zB ein Urteil des BVerfG oder EUGH abzuwarten. Die gibt es hier aber beide schon.

Dazu kommt, dass es ungefähr 45 Millionen Beitragskonten gibt (Zahl von 2017). 100.000 davon sind wieviel Prozent? 0,2? Du überschätzt die Zahl derjenigen, die mit dem ÖR unzufrieden sind, gewaltig.

Spezialmann  24.06.2019, 13:55
@geheim007b

Du kannst den Beitrag natürlich gerne bar bezahlen. Die Gebühren, die deine Bank für die Einzahlung auf das Konto des Empfängers erhebt, liegen so zwischen 5 und 15 Euro. Wenn es dir das wert ist...

geheim007b  24.06.2019, 19:33
@Spezialmann

doch, 100.000 Klagen bringen etwas, unser Rechtssystem ist daraus nicht ausgelegt. Sie können niemals verhandelt werden weil die Gerichte nicht so viel zeit haben. und zurückgestellt werden sie weil Gerichte auch noch was anderes zu tun haben und die wichtigen Klagen vorziehen.

Ich überschätze sie def. nciht, schau dir die Zahl der Mahnverfahren an. Weit über jedem schnitt und ein deutlichster Indikator dafür. Unzufrieden heißt nur leider oft meckern ja, machen nein.

bzgl. Barzahlung... die muss ohne Kosten für den Einzahler möglich sein.... die Rundfunkanstalten könnte z.B. ihre Hausbank anweisen Bareinzahlungen direkt aufs Konto anzunehmen (finanzämter machen das teilw. so). Kosten gehen zu last der Rundfunkanstalten. Der gesetzetext ist da eindeutig... bargeld kann nicht eingeschränkt werden.

Spezialmann  24.06.2019, 20:55
@geheim007b
doch, 100.000 Klagen bringen etwas, unser Rechtssystem ist daraus nicht ausgelegt. Sie können niemals verhandelt werden weil die Gerichte nicht so viel zeit haben. und zurückgestellt werden sie weil Gerichte auch noch was anderes zu tun haben und die wichtigen Klagen vorziehen.

Sie müssen verhandelt werden, das dauert dann eben etwas länger, ändert aber nichts daran, dass diese Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Ich überschätze sie def. nciht, schau dir die Zahl der Mahnverfahren an. Weit über jedem schnitt und ein deutlichster Indikator dafür. Unzufrieden heißt nur leider oft meckern ja, machen nein.

Was hat Mahnverfahren mit Unzufriedenheit zu tun? Wohl doch eher mit fehlender Zahlungsmoral, oder? Und egal, wie viele es sind-setze sie ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Einzahler.

bzgl. Barzahlung... die muss ohne Kosten für den Einzahler möglich sein.... die Rundfunkanstalten könnte z.B. ihre Hausbank anweisen Bareinzahlungen direkt aufs Konto anzunehmen (finanzämter machen das teilw. so). Kosten gehen zu last der Rundfunkanstalten. Der gesetzetext ist da eindeutig... bargeld kann nicht eingeschränkt werden.

die Gebühren werden von den Banken für die Dienstleistung des Weiterleitens erhoben, nicht vom Beitragsservice. Und der kann Geldinstituten wohl kaum vorschreiben, ob und welche Gebühren sie für ihre Dienstleistung zu nehmen haben. Schon gar nicht können Sie eine Bank anweisen, etwas zu tun.

Du kannst dein Bargeld vermutlich gebührenfrei loswerden, wenn du direkt zum Beitragsservice nach Köln fährst. Ob sich das lohnt, musst du selbst entscheiden.

Der gesetzetext ist da eindeutig... bargeld kann nicht eingeschränkt werden.

Das ist nicht ganz richtig. Banknoten sind das einzig unbeschränkte Zahlungsmittel, für Münzen gilt das nicht. Da ist der Gesetzestext eindeutig, die muss der Beitragsservice also nicht annehmen. Du solltest also gleich für einen so langen Zeitraum zahlen, dass das mit Scheinen aufgeht. Bei 17,50 Euro geht das noch, bei 17,89 Euro wird das schon schwieriger. Denn - dass sie Dir Bargeld als Wechselgeld rausgeben müssen, steht nirgends. Du kannst dir evtl. Zuviel gezahltes ja überweisen lassen.

Wobei ich mich aber schon seit jeher frage, was dieses ganze Theater um die Bargeldzahlung eigentlich soll.

Spezialmann  24.06.2019, 21:03
@geheim007b

Gibt es diese „ich will unbedingt bar zahlen“ -Welle eigentlich auch bei Amazon, Sky, Otto, Baur und wer noch so alles Waren im Internet anbietet? Ich habe dort auch noch nie die Option der Barzahlung gesehen, hat sich da noch keiner drüber beschwert?

geheim007b  24.06.2019, 21:32
@Spezialmann
Sie müssen verhandelt werden, das dauert dann eben etwas länger, ändert aber nichts daran, dass diese Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Dann rechne mal aus wie viele Jahre diese 100.000 Klagen dauern wenn jeder klage ca. 30min dauert (die Verhandlung selbst) + der enorme Zeitaufwand in der Verwaltung drum rum.

Was hat Mahnverfahren mit Unzufriedenheit zu tun? Wohl doch eher mit fehlender Zahlungsmoral, oder?

Nein. Es gibt statistiken die eindeutig belegen dass unzufriedenheit mit der Leistung immer deutlich einher geht mit erhöhten Mahnaufwendungen. Und die zahlen des Rundfunkbeitrags sind extrem.

die Gebühren werden von den Banken für die Dienstleistung des Weiterleitens erhoben, nicht vom Beitragsservice

stimmt, aber es dürfen eben keine Gebühren anfallen. Wenn also müsste diese die Rundfunkanstalt übernehmen (sofern barzahlung verweigert wird)

Bei 17,50 Euro geht das noch, bei 17,89 Euro wird das schon schwieriger. Denn - dass sie Dir Bargeld als Wechselgeld rausgeben müssen, steht nirgends.

könnte er theoretisch machen. Mit 20€ zahlen und auf irgen eine art auf das Rückgeld bestehen ist allerdings auch rechtens.

Was das theater soll:

Da wollen sich einige auf die "billige" Art um den Beitrag drücken anstatt dagegen vor zu gehen. Aber egal wie sinnlos das ganze ist... allein die Tatsache dass das Recht verdreht wird anstatt ne Kasse beim Pförtner hinzustellen und die leute antanzen zu lassen zeigt dass einiges nicht mit rechten dingen zu geht.

@amazon&co:

ist nicht zu vergleichen. Amazon schliest per AGB Barzahlung aus... es herrscht Vertragsfreiheit. Man muss nicht bestellen.... aber Achtung... tut man es doch kann man auf Barzahlung bestehen... kann Amazon auch nicht verwehren.... wer jetzt aber lacht sollte beachten dass er damit einen Vertragsbruch begeht und Amazon Schadensersatz fordern kann für den Aufwand der Barzahlung. Ob es dann günstiger wird... ich wage es zu bezweifeln :).

Spezialmann  24.06.2019, 21:52
@geheim007b
Dann rechne mal aus wie viele Jahre diese 100.000 Klagen dauern wenn jeder klage ca. 30min dauert (die Verhandlung selbst) + der enorme Zeitaufwand in der Verwaltung drum rum.

Ändert nichts an der Tatsache, dass diese Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Nein. Es gibt statistiken die eindeutig belegen dass unzufriedenheit mit der Leistung immer deutlich einher geht mit erhöhten Mahnaufwendungen. Und die zahlen des Rundfunkbeitrags sind extrem.

"Es gibt Statistiken" kommt auf der Glaubwürdigkeitsskala gleich nach "ich kenne Leute". Hast du denn mal eine solche Statistik mit diesen "extremen Zahlen"? Und wenn - nicht die bloße Zahl ist entscheidend, sondern das Verhältnis.

stimmt, aber es dürfen eben keine Gebühren anfallen. Wenn also müsste diese die Rundfunkanstalt übernehmen (sofern barzahlung verweigert wird)

Du hast mir noch nicht verraten, wo das steht. Aber wenn, dann darf der Zahlungsempfänger keine Gebühren nehmen. Tut er ja auch nicht. Die Gebühren fallen für eine Dienstleistung der Bank an.

Die Rundfunkanstalt muss diese Gebühren auch nicht übernehmen, §270 (1) BGB. Das läuft bei den Finanzämtern auch so.

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/finanzamt/kann-man-steuern-auch-bar-bezahlen

könnte er theoretisch machen. Mit 20€ zahlen und auf irgen eine art auf das Rückgeld bestehen ist allerdings auch rechtens.

Ja. Das Rückgeld werden sie dann überweisen, dafür könnten aber auch Gebühren anfallen.

Amazon schliest per AGB Barzahlung aus... es herrscht Vertragsfreiheit.

Wie kann Amazon per AGB Barzahlung ausschließen, wenn doch Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel ist? Eine solche Klausel verstösst gegen geltendes Recht. Aber - wenn deiner Meinung Amazon das per AGB ausschließen kann, warum dann nicht auch der Beitragsservice?

Und weiter unten schreibst du dann plötzlich, das du auf Barzahlung bestehen kannst. Also was denn nun - Vertrsgfreiheit und Ausschluss der Bargeldzahlung oder doch nicht?

allein die Tatsache dass das Recht verdreht wird anstatt ne Kasse beim Pförtner hinzustellen und die leute antanzen zu lassen zeigt dass einiges nicht mit rechten dingen zu geht.

Also nehmen die Leute aus lauter Dickköpfigkeit Mehraufwand und Ärger in Kauf? Die Leute, die mecker, würden also allen Ernstes die Reise nach Köln auf sich nehmen, nur, um beim Pförtner bar zu bezahlen? Davon abgesehen würde das weiteren Verwaltungsaufwand bedeuten, was eine Erhöhung des Beitrages nach sich ziehen würde.

Und ob das mit rechten Dingen zugeht oder nicht - das entscheiden Gerichte.

geheim007b  24.06.2019, 22:07
@Spezialmann
Ändert nichts an der Tatsache, dass diese Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Das Blockieren der Gerichte ist der Erfolg, selbst wenn die Urteile negativ ausgehen. Da das ganze so nciht funktioniert muss die Politik handeln, etwas wozu sie derzeit nicht bereit ist (von der AFD mal abgesehen die aber eine ganz andere Agenda hat).

@Statistiken:

Offizieller Quartalsbericht... suche bei Gelegenheit die Quelle raus und liefere sie nach.

Du hast mir noch nicht verraten, wo das steht. Aber wenn, dann darf der Zahlungsempfänger keine Gebühren nehmen. Tut er ja auch nicht. Die Gebühren fallen für eine Dienstleistung der Bank an.

Das man Rückgeld geben muss? Wie gesagt... die GEZ dürfte genauso bar rausgeben wie bar bezahlt wird. Gleiches Recht für alle.

§270 (1) BGB? Ja klar... er muss selbst zur Rundfunkanstalt seines Landes fahren (auf eigene kosten) und das Geld hinbringen. Mehr steht dort nicht.

Ja. Das Rückgeld werden sie dann überweisen, dafür könnten aber auch Gebühren anfallen.

Wenn er es unbedingt überwiesen haben will kann die GEZ die kosten dafür in rechnung stellen. Siehe oben, gleiches recht für alle. Sie kann es aber auch verweigern... ein recht auf Überweisung gibt es nicht.

@Amazon:

sie können es nicht wirksam ausschliesen, allerdings müssen sie keinen Vertrag mit dem Kunden eingehen. Ohne Vertrag muss auch nichts gezahlt werden. Sagt er aber er will überweisen und tut es dann nicht und besteht auf barzahlung wird er vertragsbüchig. Die kosten dafür können ihm in Rechnung gestellt werden.

@dickköpfigkeit:

ich denke das würden wenige hundert für 1-2x machen... nichts was der Pförtner nicht hätte regeln können. Aber was für Dickköpfe sitzen bei der GEZ dass sie lieber ein riesen fass aufmachen statt dem Pförtner ne Handkasse hinzustellen. Zahlungsempfänger wären übrigends die jeweiligen Rundfunklandesanstalten, Köln wäre nur der WDR.

Spezialmann  24.06.2019, 22:46
@geheim007b
Das Blockieren der Gerichte ist der Erfolg, selbst wenn die Urteile negativ ausgehen. Da das ganze so nciht funktioniert muss die Politik handeln, etwas wozu sie derzeit nicht bereit ist

Du meinst, dass der Beitrag abgeschafft wird? Träumer. Es werden mehr Richter eingestellt oder die Verfahren beschleunigt, mehr nicht.

Das man Rückgeld geben muss? Wie gesagt... die GEZ dürfte genauso bar rausgeben wie bar bezahlt wird. Gleiches Recht für alle.

Muss sie aber nicht, wieso sollte sie das tun?. Du kannst sie nicht dazu zwingen. Die werden Dir das Geld überweisen.

§270 (1) BGB? Ja klar... er muss selbst zur Rundfunkanstalt seines Landes fahren (auf eigene kosten) und das Geld hinbringen. Mehr steht dort nicht.

Da steht, dass der Beitragsservice die Gebühren nicht erstatten muss, was du vorhin noch behauptet hast. Jetzt hast du genau das geschrieben, was ich schon die ganze Zeit sage - er muss dort hin fahren. Danke für die Bestätigung. Fahrtkosten kriegt er natürlich auch nicht ersetzt.

sie können es nicht wirksam ausschliesen, allerdings müssen sie keinen Vertrag mit dem Kunden eingehen. Ohne Vertrag muss auch nichts gezahlt werden. Sagt er aber er will überweisen und tut es dann nicht und besteht auf barzahlung wird er vertragsbüchig. Die kosten dafür können ihm in Rechnung gestellt werden.

Wie kann Amazon es in Rechnung stellen, wenn sie es nicht wirksam ausschließen können? Dann kann man doch dagegen klagen. Du widersprichst dir selbst.

ich denke das würden wenige hundert für 1-2x machen... nichts was der Pförtner nicht hätte regeln können. Aber was für Dickköpfe sitzen bei der GEZ dass sie lieber ein riesen fass aufmachen statt dem Pförtner ne Handkasse hinzustellen. Zahlungsempfänger wären übrigends die jeweiligen Rundfunklandesanstalten, Köln wäre nur der WDR.

Das ist vollkommen unrealistisch und hanebüchen. Das kann nicht einfach „der Pförtner mit ner Handkasse“ machen, und der Verwaltungsaufwand ist enorm.

geheim007b  25.06.2019, 10:36
@Spezialmann
Du meinst, dass der Beitrag abgeschafft wird? Träumer. Es werden mehr Richter eingestellt oder die Verfahren beschleunigt, mehr nicht.

ernsthaft? Mehr Richter eingestellt? mit wie viel Vorlaufzeit? Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam.... sehr sehr langsam. Und beschleunigen geht auch nicht, da müsste man schon das ganze Prozedere generell ändern.... das würde nochmal viel viel länger dauern wie Richter einzustellen. Wir sind in Deutschland... langsame schlecht verwaltete Prozesse. Die Verwaltung ist nicht die Privatwirtschaft.

Muss sie aber nicht, wieso sollte sie das tun?. Du kannst sie nicht dazu zwingen. Die werden Dir das Geld überweisen.

können sie ja machen sofern eine Bankverbindung da ist. Spricht nichts dagegen dass man 20€ bar zahlt und das Rückgeld überwiesen wird.

Da steht, dass der Beitragsservice die Gebühren nicht erstatten muss, was du vorhin noch behauptet hast. Jetzt hast du genau das geschrieben, was ich schon die ganze Zeit sage - er muss dort hin fahren. Danke für die Bestätigung. Fahrtkosten kriegt er natürlich auch nicht ersetzt.

ja... genau so wäre es. Die Rundfunkanstalt muss das Geld allerdings Bar annehmen, da weigert sie sich ja. Und genau hier ist das Problem.

Wie kann Amazon es in Rechnung stellen, wenn sie es nicht wirksam ausschließen können? Dann kann man doch dagegen klagen. Du widersprichst dir selbst.

Sie können es vertraglich ausschliesen. Hierdurch entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz wenn man es doch macht wg. Vertragsbruch. Gesetzliche Regelungen kann man per Vertrag nicht aushebeln, wohl aber ergänzen.

Das ist vollkommen unrealistisch und hanebüchen. Das kann nicht einfach „der Pförtner mit ner Handkasse“ machen, und der Verwaltungsaufwand ist enorm.

Für paar hundert Leute im Monat (wenn überhaupt)? Zettel, Stift, Handkasse, Quittungsblock. Und am ende der Woche reinbringen. Wenn dass ein enormer Verwaltugsaufwand ist weiß ich auch nicht.

Spezialmann  25.06.2019, 11:17
@geheim007b

... ändert immer noch nichts daran, dass die Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben und das System Rundfunkbeitrag deswegen nicht verändert wird.

Wenn Amazon das deiner Meinung nach vertraglich ausschließen und Schadensersatz verlangen kann, wie ist dann deine Erklärung dafür, dass der Beitragsservice das nicht kann?

Abgesehen davon, dass du dir nicht nur in diesem Punkt selbst widersprichst, wird deine Argumentation immer absurder. Du sprichst von 100.000 Klagen, wenn es zu deiner Argumentation passt, aber plötzlich nur von ein paar hundert, wenn du einen Pförtner zum Geldempfänger machen willst. Absurd.

Bargeldzahlung mag zwar theoretisch ein Recht sein, aber wer will das ernsthaft machen? Wer fährt 170 km von Nürnberg nach München und zurück, um seinen Beitrag zu zahlen? Das kann mir niemand ernsthaft erzählen. Einzahlung bei der Bank kostet zurecht Gebühren, die niemand erstattet. Auch das kann ernsthaft niemand wollen.

geheim007b  25.06.2019, 12:07
@Spezialmann
ändert immer noch nichts daran, dass die Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben und das System Rundfunkbeitrag deswegen nicht verändert wird.

Weil eine blockierung der Gerichte eine politische Reaktion nach sich ziehen muss und es hier nochmal die Chance für eine Änderung gibt

Wenn Amazon das deiner Meinung nach vertraglich ausschließen und Schadensersatz verlangen kann, wie ist dann deine Erklärung dafür, dass der Beitragsservice das nicht kann?

Weil das eine Zivilrecht ist, das andere Verwaltungsrecht. Beim Amazon hat man das recht zu sagen dann werde ich eben kein Kunde.

Das Barzahlungsding ist ein ganz anderes (find ich persönlich blödsinnig, auch wenn ich ausdrücklich sage dass man das recht hat... egal wie bescheuert es ist..) , die klagen (wer Bar zahlen will hält den Beitrag ja für rechtens und muss nicht klagen) das andere. Es geht um eine Überzeugung dass der Beitrag nicht rechtens ist (aus welchen Gründen auch immer), oder schlicht ungerecht in der hoffnung dass es auch unRecht wird und man es deswegen auf die Waagschale stellt um druck aufzubauen und als Zeichen (gibt ja auch genug die warten bis der Gerichtsvollzieher kommt... anstatt Kopf in den Sand könnten die ja auch mal aktiv Klagen).

Spezialmann  25.06.2019, 12:49
@geheim007b

Weil eine blockierung der Gerichte eine politische Reaktion nach sich ziehen muss und es hier nochmal die Chance für eine Änderung gibt

Das ist Wunschdenken. Das wird nicht passieren. Es sind immer noch nur 0,2%. Nach deiner Logik müsste ja auch ein Tempolimit aufgehoben werden, wenn genug Leute geblitzt werden und gegen das Bußgeld klagen. Auch das wird nicht passieren.

Weil das eine Zivilrecht ist, das andere Verwaltungsrecht. Beim Amazon hat man das recht zu sagen dann werde ich eben kein Kunde.

Die gesetzliche Grundlage ist §14 Bundesbankgesetz. Die Macht keinen Unterschied zwischen Zivil- und Verwaltungsrecht. Auch, wenn ich freiwillig Kunde bin, kann ich mich auf §14 berufen.

Der Betrag ist rechtens, höchstgerichtlich entschieden. Auch wenn es dir nicht passt. Bargeldzahlung ist Unsinn, gestehst du ja selbst ein.

geheim007b  25.06.2019, 14:01
@Spezialmann
uch, wenn ich freiwillig Kunde bin, kann ich mich auf §14 berufen.

Ja! Genau das sage ich doch die ganze zeit. Allerdings hat man sich vertraglich verpflichtet zu überweisen (was man bei der GEZ nicht tut da kein Vertrag). Ergo... man kann bar zahlen, im Gegenzug kann Amazon aber Schadensersatz verlangen für den Aufwand. Die GEZ kann das nicht weil man keinen Vertrag mit der GEZ eingegangen ist der eine Barzahlung ausschliest. Es gilt §14 Bundesbankgesetz. Für alle.. ohne Diskussion.

Und nur weil das Gericht heute so urteilt heißt es nicht dass es das in einem Monat immer noch so tut. Vor Gericht zu ziehen ist manchmal wie Glückspiel... man kann nie sicher sein. Gerichte interpretieren nur eine Lage die ständig im Wandel ist... und auch die Richter wechseln und habe eine andere Interpretation. Anderst wie beim §14 Bankengesetz lassen andere Dinge einen interpretationsspielraum.

geheim007b  25.06.2019, 20:26
@Spezialmann

@link: natürlich kann amazon das auch vertraglich anbieten, spricht ja nichts dagegen.

Ja, bis zur höchsten Instanz würde ich auch nicht gehen... aber die unteren instanzen kann man mal machen. Der Streitwert ist so gering, da tut eine Niederlage nicht wirklich weh. Mir gehts in meinem Fall ja auch nicht um die 7€ oder was das ist für ein Radio (gewerblich), sondern ums Prinzip. Ich Spende monatlich eine höhere Summe via patreon, steady & co an diverse Webseiten&Youtubekanäle wie ich Rundfunkbeitrag zahlen müsste... mir gehts also bei leibe nicht drum mich um den Beitrag zu drücken (wie und das unterstelle ich einfach mal einem großteil der Verweigerer) sondern schlichtweg darum dass ich die verschwendung der Mittel und die Bereicherung und Vetterleswirtschaft nicht gutheiße, sowie entsetzt bin über die Urteile der Gerichte die das ganze schützen, die sich schlichtweg nicht mit meiner Rechtsauffassung decken. Ich gehöre da also wirklich zur Gruppe Idealist ;).

Spezialmann  25.06.2019, 21:45
@geheim007b

Du glaubst also, dass du angesichts der höchstrichterlichen Urteile ein Verfahren gewinnen kannst? Und selbst wenn das passieren sollte und du nicht bis zur nächsten Instanz gehen willst-der Beitragsservice tut das, und dann verlierst du.

Dass sich deine Rechtsauffassung nicht mit der der obersten Richter deckt, bedeutet nicht, dass diese falsch liegen oder etwas „schützen“, sondern eher, dass deine Rechtsauffassung falsch ist. Du kannst aber gerne das Richteramt anstreben, dann kannst du deine Rechtsauffassung durchsetzen.

geheim007b  25.06.2019, 22:23
@Spezialmann

ich persönlich habe gar keinen verfassungsrechtlichen Ansatz sondern schlichtweg den Verwaltungstechnischen mit der Abgrenzung eines Beitrags (quellen such ich dir im anderen Thread noch raus, bin noch nicht dazu zu kommen). Ich will einfach mal in den Genuss kommen gezielt fragen zu stellen auf die ich gerne eine Antwort hätte (wo z.B. genau der Vermögensvorteil liegt der z.B. Bedingung einer Vorzugslast ist). Vieleicht kann der Richter mich ja erleuchten und ich habe den riesigen gewerblichen Nutzen noch nicht verstanden der mir aus einer potentiellen Nutzungsmöglichkeit entsteht. Wie gesagt.... kleiner 3 stelliger Streitwert, selbst wenn die letzen Jahre nachträglich noch bescheidet werden sollten die noch nicht verjährt bzw. verwirkt sind. Ein Seminar kostet mehr, und da kann es mir ein Richter höchstpersönlich dann erklären :).

Spezialmann  26.06.2019, 06:53
@geheim007b

Und du denkst, dass alle deine Fragen nicht schon in den Verfahren bis zum EUGH behandelt wurden? Hast du dir alle Urteilsbegründungen durchgelesen? Warum musst du einen Vermögensvorteil bzw. gewerblichen Nutzen haben?

geheim007b  26.06.2019, 07:45
@Spezialmann

Das bedingt z.B. eine Vorzugslast. Abgrenzung ist das Stichwort. Ich müsste für meine Gewerbe jeweils 1x zahlen (obwohl physikalisch im gleichen Gebäude), habe aber überhaupt keinen Vermögensvorteil aus der potentiellen Nutzungsmöglichkeit. Auch sehe ich z.B. keine Nutzungsfiktion (die ich privat ja noch irgendwo reininterpretieren kann). Üblicherweise werden gewerblich weder Radio noch TV konsumiert sondern gearbeitet.

Ich zitiere hier aktuell das BverfG zum Rundfunk

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben.

Genau diesen Potentiellen nutzen würde ich gerne mal persönlich von einem Richter erklärt bekommen (u.a.). Anzumerken ist dass man mich einfach nicht Bescheiden möchte, trotz x facher Aufforderung es doch zu tun. Dementsprechend zahle ich auch keine Beiträge weil ohne Bescheid kein Verwaltungsakt und ohne Verwaltungsakt keine aktive zahlpflicht. Nach ein bischen Brieffreundschaften am Anfang lassen sie mich auch relativ n ruhe, bzw. ein "bitte prüfen Sie ihre Akten" als kurze Antwort ist auch wieder Ruhe bis zum nächsten Abgleich. Ich vermute allerdings dass die Akte zu groß ist und die einfach keiner mehr lesen möchte (die internen kommentare würden mich ja brennend interessieren :)), und es darum immer einschläft.

Spezialmann  26.06.2019, 07:56
@geheim007b

Du brauchst ja aus der Nutzung des ÖR keinen Vermögensvorteil haben. Wie bereits erwähnt, ist es eine Abgabe dafür, dass ÖR aufgebaut und unterhalten werden kann, dafür kannst du sein Angebot nutzen. Potentiell einen Nutzen haben bedeutet, dass du die Möglichkeit hast, den ÖR zu empfangen. Die Möglichkeit hat jeder. Von einem Vermögensvorteil steht dort nichts, und der ist mit „Nutzen“ auch nicht gemeint.

geheim007b  26.06.2019, 10:29
@Spezialmann

Ja, aber eine Vorzugslast bedingt nunmal einen Vermögensvorteil. Dann ist es eben kein Beitrag, und genau dass sage ich ja. Es gibt keine passende Abgabeform für die Abgabe, irgendwo scheitert sie immer. Man kann eben kein Konstrukt erfinden um den Gewinn zu maximieren (sorry... es fairer zu machen natürlich) ohne sich an den Rahmen der existierenden Abgabeformen zu halten. Zur Not muss man eben eine neue Abgabeart erfinden und dann gesetzlich legitimieren.... Der Rundfunkbeitrag erinnert mich ein bischen an pippi langstrumpf, ich mach mir die Welt, widiwiwi mir sie gefällt. Das beste aus allen Welten mitnehmen und die negativen Seiten (bzw. nicht passenden Aspekte) ignorieren.

geheim007b  26.06.2019, 10:34
@Spezialmann
und der ist mit „Nutzen“ auch nicht gemeint.

Übrigends sagt das Verfassungsgericht nutzen haben (aus der Nutzung), nicht nutzen können. Natürlich könnte man auch da wieder was konstruieren wie man könnte ja die Wirtschaftsnachrichten sehen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil durch Information erlangen. Das würde sich dann gut in die pippi langstrumpf welt (und andere Urteile) reinpassen.

Spezialmann  26.06.2019, 11:20
@geheim007b
Übrigends sagt das Verfassungsgericht nutzen haben (aus der Nutzung), nicht nutzen können. 

Dass du es nutzen kannst, ist der Nutzen, den du hast.

Es sagt ja nicht, dass du aus der Nutzung einen Nutzen haben musst, sondern dass du von der öffentlichen Einrichtung einen Nutzen hast. Und den hast du objektiv, da du die Angebote sehen und hören kannst. Das subjektive Empfinden spielt da keine Rolle.

Ja, aber eine Vorzugslast bedingt nunmal einen Vermögensvorteil. 

Das steht wo? Nach meinen Quellen ist das eine Abgabe (Beitrag oder Gebühr) , die du für Vorteile zahlst, aus öffentlichen Einrichtungen erhälst. Von Vermögensvorteilen ist nirgends die Rede. Müllgebühren der Wassergebühren sind Vorzugslasten, wo ist da der Vermögensvorteil?

gorbi210  26.06.2019, 11:50
@Spezialmann

Schon im 1. Leitsatz des Urteils des BVerfG steht: "Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags verbundene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen."

Und im 3. Leitsatz steht: "Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme von Inhabern von Betriebsstätten und von nicht ausschließlich zu privat genutzten Zwecken genutzten Kfz zusätzlich zur Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich."

Ich glaube, das ist so eindeutig, dass man darüber nicht so lange diskutieren muss.

geheim007b  26.06.2019, 11:50
@Spezialmann
Dass du es nutzen kannst, ist der Nutzen, den du hast.

sorry, das ist zweierlei. Nur weil man etwas nutzen kann ergibt sich daraus kein Nutzen. Im privaten bereich könnte man jetzt sagen man könnte den Nutzen unterhaltung daraus ziehen... denn im privaten Bereich schauen die meisten leute TV (um daraus eine fiktion zu bilden). Da gibt es ja auch die schönen Statistiken dass 99% aller Haushalte einen TV haben.... diese fiktion kann man aber gerade umdrehen, denn 99% aller Unternehmen haben keinen TV. Es gibt keinen geschäftlichen Nutzen der irgendwo quantitativ oder statistisch nachgewiesen werden könnte

@das steht wo:

quellen muss ich raussuchen, hatte da mal einiges angehäuft (auch Urteile). Eine wäre hier

https://books.google.de/books?id=Y7nWB3FjsrsC&pg=PA255&lpg=PA255&dq=beitrag+vorzugslast+verm%C3%B6gensvorteil&source=bl&ots=zgVOG2aYpk&sig=ACfU3U32OB2RRxB2XQj5z6tNVcs2Ta9Q-Q&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjPupnv7YbjAhUIb1AKHZOMCv8Q6AEwAXoECAkQAQ#v=onepage&q=vorzugslast&f=false

Seite 254 folgende

@Müll/Wasser: du schreibst Gebühren... das ist ja schon wieder was ganz anderes. Wir reden aber von Beiträgen.... aber es gibt auch Kommunen die Müllbeiträge verlangen, daher antworte ich mal darauf...

Es wird typischerweise davon ausgegangen dass jeder Haushalt Müll produziert welcher entsorgt werden muss (fiktion). Den auf dem Grundstück lagern ist keine Option da sonst eine Müllkippe entstehen würde -> Wertverlust (u.a.). Zudem ist es eben eine individuell zuortenbare Leistung, denn das Müllauto kommt extra zu einem nach hause. Das macht einen Unterscheid für die Stadt ob jetzt 1000 oder 2000 Häuser angefahren werden müssen. Für den Rundfunk macht es keinen Unterscheid ob es jetzt 50 Mio oder 100 Mio potentielle Empfänger sind.

Spezialmann  26.06.2019, 11:57
@gorbi210

Das Urteil wollte ich mir nachher zuhause zu Gemüte führen, brauche ich jetzt nicht mehr. Danke!

Spezialmann  26.06.2019, 12:06
@geheim007b
du schreibst Gebühren... das ist ja schon wieder was ganz anderes.

Sowohl Beiträge als auch Gebühren an öffentliche Einrichtungen sind Vorzugslasten. Also nichts hat anderes, sondern genau das, was du die ganze Zeit schreibst.

sorry, das ist zweierlei. Nur weil man etwas nutzen kann ergibt sich daraus kein Nutzen. 

Siehe die Antwort von gorbi. Zum Nutzen (=Vorteil) hat das BVerfG etwas geschrieben.

geheim007b  26.06.2019, 12:16
@gorbi210

"Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme "

Welche das sind würde ich ja gern mal erklärt bekommen, vielleicht entgehen mir ja Millionenumsätze weil ich kein Radio+TV während der Arbeitszeit konsumiere :-).

Ist im übrigen eben das Verfassungsgericht, für verwaltungstechnische Angelegenheiten wäre des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig.

Spezialmann  26.06.2019, 12:32
@geheim007b
Welche das sind würde ich ja gern mal erklärt bekommen, vielleicht entgehen mir ja Millionenumsätze weil ich kein Radio+TV während der Arbeitszeit konsumiere :-).

Dafür, dass dir die Fantasie fehlt, kann das BVerfG nichts ;)

Spezialmann  26.06.2019, 15:40
@geheim007b

In deiner Quelle kann ich die Gleichung „Vorzugslast = Vermögensvorteil“ nicht finden. Dafür wird dort auch das erläutert, was ich geschrieben habe - sowohl Beiträge als auch Gebühren an öffentliche Einrichtungen sind Vorzugslasten.

gorbi210  26.06.2019, 18:31
@Spezialmann

Um dir ein Beispiel für den möglichen Vorteil in betrieblich genutzten PKW zu nennen: Verkehrsfunk oder überhaupt Nachrichten, die für ein Unternehmen eine wirtschaftlich relevante Information darstellen. Im Übrigen kommt es ja gerade nicht darauf an, dass man Radio oder TV tatsächlich konsumiert. Entscheidend und allein den möglichen Vermögensvorteil begründend ist die Möglichkeit der Nutzung.

Ein anderes, aber vielleicht dir näher liegendes Beispiel: Straßenausbaubeiträge. Die werden von dir als Anlieger gefordert, weil es ja möglich sein könnte, dass du die Straße benutzt, auch wenn du vielleicht gar kein Auto oder Fahrrad hast.

Spezialmann  26.06.2019, 20:05
@gorbi210

Danke für die Beispiele! Hoffentlich liest die auch unser geheimer Freund, dem fehlt ja die nötige Fantasie.

geheim007b  26.06.2019, 21:35
@gorbi210

Das wäre die Fantasiebegründung des wirtschaftlichen Vorteils. Ernsthaft, wie viele Betriebe hören aktiv Nachrichten während der Arbeitszeit wenn es nicht gerade irgendwelche Redaktionen oder sonstige sind. Ein zu vernachlässender Bruchteil... eben genau umgedreht zur privaten fiktion. Daher müsste mit der Begründung dass man privat zahlen muss weil ein überwiegender Teil der Bevölkerung TV schaut die gewerbliche Abgabe verneint werden.

@Straßenbaubeläge:

wird ein Feldweg vor meinem Haus zur Straße ausgebaut steigt der Wert des Grundstücks.... selbst wenn ich nur ein Fahrrad habe -> Vermögensvorteil. Außerdem ist diese Leistung eben konkret und individuell mir (oder den Anwohnern der Straße als näher definierbare Gruppe / im Gegensatz zu der Gruppe "alle deutsche Urteile" die nicht als klar/näher definierte Gruppe zählt ¹) zuzuordnen.

¹ in einem anderen Fall wurde höchstinstanzlich geurteilt dass ACAB (für all cops are bastards) keine Beamtenbeleidigung ist weil Cops bzw. Polizisten eine nicht konkret einzuordnende Gruppe darstellt und daher nicht individuell zuordenbar ist. Diese Einschätzung setze ich analog dazu an dass "alle deutschen Haushalte" ebenso unkonkret ist um als näher eingrenzbare Gruppe zu gelten.

Vielleicht ist es überholt, mag sein. Aber doch ist es rechtmäßig wie es ist. Denn sonst hätten es nicht die obersten Gerichte ink. europäischem Gerichtshof so bestätigt. Aus diesem Grund ist es unrealitsich zu hoffen, dass sich an dem Konzept so schnell etwas ändern wird.

Rezzos88  18.06.2019, 10:46

Wir werden übers TV und Radio indoktriniert und angelogen ( Lügenpresse) und dafür müssen wir such noch bezahlen 😂😂🤮)

Man mag nur Raten können. Aber diese Frage habe ich inzwischen gefühtl 1.000x bereits hier gelesen. Und etwa 50x so viele Antworten gibt es darauf. Wenn man ernsthaftes Interesse an dem Thema hat kann man hier bereits viele Antworten finden.

Des weiteren wird das Internet sehr viel Informationen hierzu ausspucken was man Menschen mit ernsthaften Interesse an dem Thema zumuten kann.

Erfahrungsgemäß haben die Fragen zu GEZ / Rundfunkbeitrag hier aber alle den gleichen Zweck ... jammern das es SO ungerecht ist "ich schaue kein ARD, ich will nix zahlen ich will lieber 20€ im Monat in Fortnite Logos stecken" (vermutlich zahlen für die meisten noch die Eltern die sowas hier fragen...

Rolajamo 
Fragesteller
 18.06.2019, 10:28

Nein ich habe meine eigene Wohnung und verschwende keinen Cent an Computerspiele. Mir geht es um Meinungen und nicht nur ums "Jammern".
Das ist genauso wie die ganzen Taxiunternehmen, die rumjammern weil Uber eventuell nach Deutschland kommt. Das ist kein Wunder wenn man sich jahrzehntelang nicht weiterentwickelt hat.

zonkie  18.06.2019, 10:47
@Rolajamo

wie gesagt die meisten die das hier fragen folgen immer dem selben Muster. Machst du dir die Mühe einfach mal das Thema hier zu suchen wirst du sehen wie die Frage abläuft.

Die Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser Gebühr ist nun wirklich steinalt und kann Bücherweise gefunden werden. Es gibt sicher gerechtere Modelle um die Sender zu finanzieren .. aber sie erfüllen auch einen Zweck.

Und behaupten das man niemals auf irgendein angebot zurückgreift .. das glaube ich den meisten nicht dafür hämmert zu viel Information auf uns ein ... spätestens wenn wir mal wieder eine Wm irgendwo feiern läuft ARD und ZDF rauf und runter.. und das sicher auch bei einigen die sagen ich greife NIE auf das angebot zurück ;-)

ja ich würde mich auchfreuen hät ich die .. 18 € (?) im Monat mehr da ich auch niocht oft auf das Angebot zurück greife .. aber so ists nunmal geklagt wurd/wird zu hauf dagegen und alles scheitert ... es gibt größere Übel über die ich mich aufregen könnte.

Die Antwort findet sich in Artikel 5 des Grundgesetzes und den darauf beruhenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Rolajamo 
Fragesteller
 18.06.2019, 10:32

Ich kenne Artikel 5, ich sehe darin nur keine rechtfertigung....

Rolf42  18.06.2019, 10:40
@Rolajamo

Die ergibt sich aus den entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Ich hatte hier auch schon einmal ausführlicher auf eine ähnliche Frage geantwortet, finde den Beitrag aber gerade nicht wieder.

geheim007b  18.06.2019, 11:11
@Rolf42

exakt. Und wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet dass der Himmel rot ist dann ist das so und da hat keiner daran zu zweifeln :). Zum glück kann man sämtliche Gerichte immer wieder zur selben Sache anrufen... denn die Interpretation der Gerichte ändert sich im laufe der Zeit, und vieleciht gibts ja irgendwann auch nicht farbenblinde Richter die erkennen dass der Himmel blau ist :).

Wie Rolajamo gesagt hat.. in Art. 5 findet sich nichts aufgrund dem man das heute noch damit rechtfertigen könnte (meine Meinung... und ich denke auch der Himmel ist blau :)). Art. 5 hat sich nicht geändert, wohl aber die Umstände weswegen die Schlussfolgerungen die 1960 noch korrekt waren heute nicht mehr zutreffen.

Rolf42  18.06.2019, 11:53
@geheim007b

Die wesentlichen Entscheidung in diesem Zusammenhang fielen in der Zeit nach 1980.

geheim007b  18.06.2019, 19:34
@Rolf42

sogar nach 2000 wurde es nochmal bestätigt, ich finde die Gerichtsentscheidungen rund um den Rundfunkbeitrag aber trotz allem extrem fragwürdig und nicht der Realität entsprechend. Es ist eben so wie als würde das gericht sagen der Himmel ist rot... es wäre geltendes recht, jeder der aber noch klar denken kann würde sagen das Urteil ist schwachsinn.

Rezzos88  18.06.2019, 10:47

Wir werden übers TV und Radio indoktriniert und angelogen ( Lügenpresse) und dafür müssen wir auch noch bezahlen 😂😂🤮)

Rolf42  18.06.2019, 11:51
@Rezzos88

Das kann ich nur mit einem schlichten "Blödsinn" kommentieren.

PatrickLassan  18.06.2019, 12:39
@Rolf42

Was erwartest du von einem User mit zwei Achten im Namen? Der achte Buchstabe im Alphabet ist das 'H', und was zwei Mal 'H' bedeutet, kann man sich denken.