Kann mich jemand zwingen diesen Rundfunkbeitrag zu zahlen?

10 Antworten

Rein theoretich nein weil es keine Steuer ist. Und mit Solitarität hat das nichts zu tun. Das haben die mal in einen Beitrag auf Youtube gesagt aber nur um sich raus zu reden das es sich hier nicht nur um ein Beitrag handelt. Wenn man einen Beitrag leistet bekommt man was dafür und dann hat man sich dafür entschieden zum Beispiel Versicherung xy abzuschließen. Beim Rundfunk ist das nicht so. Die haben doch nicht zu bestimmen du musst Fernsehen gucken du musst ZDF schauen. Ne Rechnung und eine Mahnung können sie dir nicht schicken deswegen wird niemals ein Gerichtsvollzieher kommen. Erst wenn man nach Gerichtsschreiben immer noch nicht zahlt kommt mit hoher Warscheinlichkeit der Gerichtsvollzieher. Aber eine Mahnung können sie dir nicht schicken nur wenn du dich angemeldet hast und nicht gezahlt hast genau wie die Rechnung. Belaste dich nicht mit den Kram und lass dich von den nicht unter Druck setzen und mach einfach gar nichts.

Prinzipiell kannst du dich gegen alles zur Wehr setzen. Das ganze endet dann in einem Gerichtsverfahren in dem du / dein Anwalt darlegen muss warum die das ganze als Verfassungswidrig ansiehst. Ich persönlich befinde die Rundfunkbeiträge für mein Rechtsverständnis alles andere als Verfassungswidrig aber man weiß nicht wie ein solcher Prozess ausgeht. Praktisch gesehen gehen die Chancen gegen Null komma Null Null und es würden Jahre vergehen bis solche Verfahren durch sind.

Im Endeffekt wird dir nichts weiteres über bleiben als zu bezahlen. Es ergehe an dieser Stelle auch noch der Hinweis, dass die Rundfunkgebühren auch für vergangene Zeiten erhoben werden könnten. Du kannst dem ganzen entgehen, indem du keine empfangstauglichen Geräte in deinem Haushalt hast (kein TV, kein Radio, kein Internet !).

Das mit dem Internet ist totaler Blödsinn. Das sind die öffentlich rechtlichen selber Schuld wenn sie ihren Mist ins Internet stellen. Die waren früher auch nie im Internet und haben nichts im Internet zu suchen. Dann sollen die nur Internetfernsehen anbieten. Und der Schwachsinn hoch drei ist, ist auch für Smartphones soll man bezahlen. Ich habe noch nicht mal Internet auf meinen Smartphone und Headset habe ich auch nicht im Lieferumfang bekommen.

Nach der neunen Regelung musst du deine Rundfunkbeiträge für deinen Haushalt zahlen.. Was du nur machen kannst ist, dass du aufstockend Hartz 4 beantragst und einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall stellst.. Genau kannst du das im Rundfunkbeitragsstaatvertrag § 4(6) nachlesen.. Ich denke, diese trifft in deinem Fall zu..:-)

Er wird nicht befreit, sondern muss zahlen.

Er kriegt keine staatlichen Leistungem, weder BAFöG noch Hartz IV noch Grundsicherung (=Rentenaufstockung) - nur dann könnte er sich befreien lassen.

Er kann auch - trotz des geringen Einkommens - kein Aufstockung beantragen, denn Voraussetzunng dafür ist, dass er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, und das steht er als Student nicht.

Dem steht nicht entgegen, dass er faktisch sehr wohl arbeitet. Aber sobald er einen Antrag stellt, muss der dem Arbeitsmarkt VOLL - und nicht nur in Teilzeit - zur Verfügung stehen und zudem JEDE Arbeit annehmen.

So ist das nun mal, wenn Leute ans Ruder kommen, die in der Gosse aufgewachsen sind (gemeint ist Gerhard Schröder), aber, sobald sie dieser entronnen sind, sich Zigarren in den Mund stecken,die das Dreifache vom Tagessatz eines Hartz-IV-Empfängers kosten (eigentlich wollte ich ja ein anderes Wort verwenden, das aber ebenfalls mit M anfängt). Oder Leute, die ihm Taunus die Revolution geübt, auch schon mal einen Polizisten angesteckt haben, wie Joseph Martin (Joschka) Fischer, der erst vor ein paar Wochen zum Geburtstag des "Philantropen", Großspekulanten und Multimilliadärs George Soros nach New York jettete, um dort richtig die Sause zu machen.

Ob diese Rundfunksteuer, wie man sie schon fast nennen muss, ihre Richtigkeit hat, wird aktuell geprüft, da gibt es auch Kläger. Wenn du nichts von alledem nutzt, wofür du den Rundfunkbeitrag ausgibst, hättest du ein Argument, auch wenn das aus der aktuellen rechtlichen Sicht irrelevant ist. Ich hör immer wieder von Leuten die den nicht bezahlen, aber die haben überwiegend auch keine Empfangsgeräte, sprich keinen TV und kein Radio. Argumentieren könnte man nun, dass die Leute über die entsprechenden Webseiten trotzdem in die Videobibliothek können und es dort anschauen, aber nach diesem Prinzip könnte man uns auch alle als potenzielle Attentäter betrachten.. ups, das tut die USA ja schon.

Sei's drum. Du kannst dich ja mal an Holger Kreymeier von FK.tv wenden, der ist dafür immer gut. grins

Wer mit seinem Einkommen über dem Regelsatz von Hartz 4 liegt,das aber mit weniger als der Rundfunkbetrag liegt kann sich auch befreien lassen,sprich nach Abzug der angemessenen Miete nicht mehr als 382 Euro,plus 17,98 Euro .Wenn Du mit deinem Einkommen weniger als 399 Euro nach Abzug der Miete hast dann kannst Du dich befreien lassen,hast Du weniger als 382 Euro dann kannst Du ergänzende Sozialleistungen beantragen,ab Januar kommen 8 Euro dazu,da bei unter 390 Euro.

Das ist leider falsch. Wer keine Sozialleistungen bekommt, kann sich auch nicht befreien lassen - egal wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist.

@BalduinB

Dein Kommentar ist falsch,es wurde mit der neuen Gebührenregelung eingeführt das auch bei geringem Einkommen ein Antrag auf Befreiung gestellt werden kann wenn das Einkommen zu hoch ist für ergänzende Sozialleistungen, und dann nicht höher als der Regelsatz plus Rundfunkgebühr,als Beispiel, Einkommen abzüglich Warmmiete 388 Euro,zu viel für ergänzende Leistungen aber ausreichend für Gebührenbefreiung da da die Obergrenze 382 plus 17,98 Euro,also 399,98 beträgt,und da das Einkommen darunter liegt kann man sich befreien lassen.Bei einem Einkommen von 400 Euro nicht mehr.Erkundige mal auf den Seiten von ARD,ZDF,Deutschlandradio,Beitragsdienst,da steht alles zu dem Thema!!

@andie61

Und wie bitte belegt er das?

In § 4 Abs. 6 Satz 1, 2 RÄndStV heißt es: „Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten."

Er müsste einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen - also der Arbeitsagentur. Die Behörde müsste ihn bescheiden. In dem Bescheid wird stehen, er müsse dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Da er das nicht tut, bekommt er auch keine Vergünstigung.

Die GEZ war für ihre Stasi-Methoden bekannt, durch die neue Regelung hat sich das noch verstärkt.