Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt, bekomme ich mein Geld zurück?

4 Antworten

Ergänzung zu den drei richtigen Antworten: Seit Anfang diesen Jahres darf man sich auch bis zu 3 Jahre rückwirkend befreien lassen. Die Abmeldung zählt also nicht nur ab jetzt, sondern auch für die vergangenen Perioden.

Renick hat nur bedingt Recht. Zwar ist richtig, dass die Daten des Meldeamtes zunächst maßgebend sind. Aber der Rundfunkstaatsvertrag lässt auch die Option, seinen Wohnort anderweitig nachzuweisen. Falls du nicht rechtzeitig umgemeldet warst, könnte auch eine schriftliche Bestätigung des Ex-Vermieters oder das Übergabeprotokoll helfen, zu beweisen, wann du umgezogen bist.

Das geht nur, wenn du dich auch im Bürgeramt der Stadt umgemeldet hast. Dieses Datum ist maßgebend.

Auf rundfunkbeitrag.de findest du ein Online Formular zur Abmeldung. Als möglicher Grund ist dort auch der Umzug zum Partner vorgesehen. Fülle das aus, und warte dann auf die Abmeldebestätigung. Kann etwas dauern, weil die einen Abgleich der Daten mit der Meldebehörde machen.

Du musst dem Beitragsservice nachweisen, dass ihr beide für eine Wohnung doppelt zahlt. Das geht so: Derjenige, dessen Beitragsschuldverhältnis rückwirkend abgemeldet werden soll, teilt den Namen und die Beitragsnummer des anderen dem Beitragsservice mit und weist, wenn dort noch nicht beide unter der gemeinsamen Adresse geführt werden durch eine Meldebescheinigung nach, dass beide unter der gleichen Adresse gemeldet sind. Dann bekommst du dein Geld automatisch zurück.

Ihr habt vergessen das zu melden? Normalerweise schon, aber mir ist es nicht gelungen. Beide Meldezettel hinschicken.