Heizkosten berechnen - Ermitteln des Warmwasseranteils
Es geht um 2 Parteien in einem 2-familienhaus mit 1ner Heizungsanlage. Ich habe zur Verfügung: Das verbrauchte Volumen des Warmwassers je Partei. Und die Wärmemenge der Heizung ebenfalls je Partei. Ein Wärmezähler für das Warmwasser ist nicht vorhanden.
In der Heizkostenverordnung steht in §9 die Formeln, wie man den Warmwasseranteil berechnet. Ich hätte dazu einige Fragen:
Wir haben einen Heizkessel. Heißt das, dass ich dann beide Formeln brauche oder? Also erst Q ermitteln und dann der Brennstoffverbrauch B?
Bei der ersten Formel zur Berechnung von Q verstehe ich nicht ganz was ich einsetzen muss - für was sind die Maßangaben bei dem Bruchstrich da?
Wie schätze ich den mittleren Temperaturwert des Wassers? (Messen fällt ja wohl weg). Geht es da im die eingestellte Kesseltemperatur? Also bei uns im Winter bei 60 und im Sommer rund 40 Grad. Kann man das nehmen?
Was ist Q? Das sind kWh oder?
6 Antworten
Die Formeln kann ich Dir nicht genau erklären, aber vielleicht einen anderen Lösungsansatz liefern: Wenn Wärmemengenzähler vorhanden sind in jeder Wohneinheit und ebenfalls der Warmwasserverbrauch über Zähler feststellbar ist, dann sagte mir eine Heizungsablesefirma, dass sie bei ihren betreuten Wohneinheiten den verbrauchten Gesamtenergiewert zu 82% auf Heizenergie und zu 18% auf Warmwasser festlegen. Danach ist es dann einfach die 18% Energiekosten für das Warmwasser auf die jeweils verbrauchte Warmwassermenge zu verteilen. Die prozentuale Verteilung würde ich aber an Deiner Stelle nochmals rechtlich überprüfen lassen, damit es dann gemäß Heizkostenverordnung auch abrechenbar ist.
Die 18% Regel darf wohl nur angewendet werden, wenn das Volumen des Warmwasserverbrauchs nicht festgestellt werden kann.
Es geht hier um spezifischen Energieverbrauch, also um den Energieverbrauch je Mietpartei. Ich gehe davon aus, dass Du an den Heizkörpern der Heizung diese Verdunstungsrörchen hast, die aus der Differenz der 1. und 2. Ablesung einen Wärmeverbrauch ermitteln lassen. Soweit so gut. Deine Heizungsanlage (die Energiequelle) liefert 100% Energie und diese wird von 2 Parteien unterschiedlich verbraucht. Die Heizungsenergie (KWh) ist damit in ihrer Verteilung geklärt. Was bleibt ist die Verteilung der Warmwasserenergie. Dafür hast Du offenbar Warmwasserzähler bei jeder Partei. Somit ist eigentlich der spezifische Verbrauch je Partei festgelegt. NAch der Heizkostenverordnung, werden die Gesamtkosten der Heizung nicht 1:1 umgelegt werden, sondern je nach Art der Kosten unterschiedlich. Die Heizungskosten setzen sich zusammen aus: 1. Heizmittelverbrauch (Öl z.B) 2. Stromkosten für den Betrieb der Heizungsanlage 3. Wartungskosten und Reparaturkosten der Heizungsanlage.
Die Kosten für 2. und 3. werden, glaube ich, nach Parteien verteilt. Die Kosten für 1. werden nach Verbrauch verteilt. Wobei darauf zu achten ist, dass die Wärmeverluste auch verteilt werden.
Der Verbrauch je Partei setzt sich aus den Heizkosten für die Heizung der Wohnung und den Heizkosten für den Warmwasserverbrauch zusammen. Die Heizkostenverteilung je Wohnung ist über die Ableseröhrchen gegeben. Die restliche verbrauchte Energie geht zu Lasten des Warmwasserverbrauches (einfach gemäß dem Verhältnis der Warmwassermengen verteilen) Die sogenannte Vorlaufthemperatur am Heizkessel ist die Themperatur des Warmwassers. Die Formel beschreibt die Energie/Stunde (kWh) durch m³(Wassermenge) x die thermodynamische Themperatur in Kelvin (K). Hier ist ein hilfreicher thread http://www.vermieter-forum.com/heizung/12433-einsetzen-zahlen-formel-heizkostenverordnung.html
Nicht ohne Grund habe ich Gasetagenheizungen, da ist es einfacher. Aber wenn man sich mit der Materie richtig auseinandersetzt, dann ist es relativ einfach. Man sollte allerdings die Prozentrechnung, den Dreisatz und die Heizkostenverordnung beherrschen. Viel Glück.
An den Leitungen zu den Heizungen hängen Wärmezähler. Du meinst man solle die verbrauchte Wärmeleistung der Heizung hernehmen und den Rest auf Warmwasser verteilen?
Die Heizungs-Wärmezähler messen aber doch nicht den Verbrauch und somit wäre dieses Ergebnis falsch. Deshalb gibt es in der Heizkostenverordnung ja die Formel. Aber eben für den Warmwasserverbrauch und nicht für die Heizung.
So wie ich das sehe muss man also erst die Warmwasserkosten berechnen und den Rest dann auf die Heizung verteilen.
Mathematik ist nicht so mein Ding ausser wenns um meine Rente geht Lach..Es gibt allerdings zwei Vorgehensweisen den Verbrauch zu berechnen.Einmal nach Quadratmetern und einmal nach Wärmezähler.Nach Quadratmetern ist sehr ungenau und du bezahlst weitaus mehr als du verbrauchst.Sinnvoll ist es einen Wärmezähler zu installieren da der Verbrauch konkret abgerechnet wird.Ist zwar eine Investition des Vermieters allerdings für dich weitaus sinnvoller.
Bei Quadratmetern gibt es keinen Spielraum.Zb.Hast du 100qm und dein Nachbar 50qm.dann wird der Verbrauch auch so berechnet.Das nennt man rollendes System. Kannste vergessen sowas.Du sparst an den Heizkosten und dein Nachbar ballert die Wohnung mit wärme zu dann bezahlst du das mit.Hab das selber durch. Lg
Nicht nach Verbrauch dürfen zw. 30% und 50% abgerechnet werden. Nach Verbrauch muss mindestens 50% und höchstens 70% abgerechnet werden.
Ist doch mein Reden. Lg
Ich rechne das jetzt mal aus welche Tendenz günstiger ist.
Ja mach mal.Rein rechnerisch ist ein Wärmezähler günstiger. Lg
Laut meiner Berechnung ist es fast gleich. In unserem Fall ist ein geringer Prozentsatz (30%) beim Festanteil günstiger.
Hab jetzt noch etwas gegoogelt und erfahren, dass die etwas verwirrenden Angaben zu den physikalischen Größen auch wirklich nur physikalische Größen sind und keine Variablen.
Q entspricht dann kWh wenn der Schreiber richtig liegt: (User now) http://www.heiz-tipp.de/forum-heizkostenabrechnung-berechnung_der_warmwasserkosten_nach_heizkostenverordnung_2009-35-588.html
zu 1: Im Prinzip Ja. Erst Wärmemenge Q ermitteln, dann Brennstoffverbrauch in L oder cbm je nach Brennstoff. es geht aber auch so: Bei Heizöl: B=2,5 x V x (tw-10)/Hi. Hi = 10, V = cbm Verbrauch WW. Das Ergebnis ist der Liter-Verbrauch für WW-Versorgung, der dann ins Verhältnis zum Gesamtverbrauch gesetzt wird Bei Erdgas: Q=2,5 x V x (tw-10) x 1,11 Das Ergebnis sind kWh. Ins Verhältnis setzen zum kWh Verbrauch auf der Rechnung des Versorgers
mittlere WW Temperatur würde ich mit 55° angeben
So weit ich es verstanden habe muss immer nach qm und Verbrauch berechnet werden, wobei es einen prozentualen Spielraum gibt.