Wie politisch neutral müssen Fahrschullehrer sein und wie weit dürfen sie, rechtlich gesehen, gehen?

8 Antworten

Dieser Fahrlehrer redet viel Blödsinn ... und ... gesetzlich dagegen vorgehen kannst du gar nicht bis kaum (denn dazu bräuchtest du Beweise, Zeugen, ein gerichtlich zugelassenes und anerkanntes Protokoll oder anderes) ... ABER ... warum denn gleich einen Rechtsstreit denken, wenn du die Möglichkeit hast mit dem Fahrschulbesitzer direkt zu reden?

Und du solltest nicht nur mit dem Fahrschulbesitzer reden, sondern auch mit anderen Fahrschülern, die mit diesem Fahrlehrer fahren, und sie fragen, ob sie ähnliche Erfahrungen mit ihm gemacht haben.

Es sind, falls ihnen die Fahrschule gehört, private Unternehmer, daher können sie pöbeln wie sie wollen. Wenn sie ihre Kunden oder Angestellten beleidigen, könnten sie natürlich wg. Beleidigung, Diskriminierung etc. angezeigt werden. Handelt es sich um einen angestellten Fahrlehrer, kannst Du Dich bei seinem Chef/seiner Chefin beschweren.

Das Beste ist es, solchen Menschen kein Geld mehr hinterherzuwerfen und sich eine andere Fahrschule mit zivilisiertem Personal zu suchen.

Hoffentlich hat die Fahrschule auch andere Fahrlehrer, denn sonst würde ich die Institution verlassen. Eventuell mit anderen Fahrschülern.

Wie politisch neutral müssen Fahrschullehrer sein

Fahrschullehrer müssen politisch nicht neutral sein.

bei einer nicht ordentlichen Fahrweise sagt, dass sein Auto vergewaltigt wird

Kritik am Fahrschüler ist natürlich erlaubt. Dies kann natürlich auch gröber sein, wobei es nicht beleidigtend sein sollte. Allerdings hängt die Grenze zur Beleidigung immer vom allgemeinen Umgangston ab.

bei Fahrten andere Verkehrsteilnehmer_innen, die sich nicht ordentlich verhalten, als Polake beschimpfen zu müssen

Das geht hingegen gar nicht. Seltene Einzelfälle sind da zwar kein Problem,tritt das aber öfter auf, kann das für den Fahrschullehrer gefährlich werden. Wenn die zuständige Behörde davon erfährt, könnte diese zu den Schluss kommen das der Fahrlehrer psychologisch ungeeignet ist und die Fahrlehrererlaubnis widerrufen. Denn ein Fahrlehrer muß geistig und körperlich (§2 Abs 1 Nr 2) sowie pädagogisch und fachlich (§2 Abs 1 Nr 3) geeignet sein.

Das bedeutet insbesondere das er den Fahrschüler natürlich das richtige Verhalten im Straßenverkehr beibringen muß. Aggressivität gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer ist aber gerade ein Fehlverhalten, welches der Fahrlehrer seinen Schüler eben nicht vermitteln soll.

Mit Ausnahme von Beschimpfungen und Beleidigungen fällt meines Erachtens Alles unter der nach Grundgesetz freien Meinung und Meinungsäusserung. Um Jemanden wegen den Beleidigungen ran zu kriegen ist es schon schwierig genug als Beleidigter durch zu kommen, als Zeuge ohne "Geschädigten" sehe ich das aussichtslos.

Du musst ja nicht mit Dem reden, es steht Dir ja frei den Führerschein bei einer anderen Fahrschule zu machen wo anders geredet wird. Das würde ich machen wenn mir der Fahrlehrer nicht passt statt mir zu überlegen den wegen etwaiger Verstösse dran zu kriegen. Ich hab mir da auch schon überlegt massenhaft Politiker, Zeitungsredakteure, etc wegen Volksverhetzung uÄ anzuzeigen, aber dazu ist mir meine Zeit zu schade.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung