Kann mein nachbar mich verklagen weil ich auf sein balkon versentlich gekotzt habe?

10 Antworten

Er hat es ja nicht vorsätzlich gemacht und ihr habt es ja auch wieder sauber gemacht, von daher sehe ich in dem Fall den Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht gegeben und die 400,-€ meines Erachtens nicht gerechtfertigt.

Ich würde Widerspruch gegen den Schrieb einlegen...

lg, jakkily

Dein Nachbar oder sein Anwalt können dir Rechnungen schicken, so viel sie wollen. Aus welchem Grund solltest du verpflichtet sein, diese zu zahlen? Du brauchst nichtmal zu reagieren.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, musst du aktiv werden und diesem widersprechen. Da, wie du sagst, die Verschmutzungen beseitigt wurden, ist dem Nachbarn kein Schaden entstanden. Von daher würde er vor Gericht nichts einklagen können.

Das >kot**n< ist ein menschlicher natürlicher Vorgang der nicht zwangsläufig vom Mensch selbst kontrolliert werden kann.
Sollte man aus welchem Grund auch immer z. B. In ein Auto k***en dann übernimmt die private Haftpflicht Versicherung die Reinigungs kosten.
Jetzt du deinem Balkon was soll denn kaputt sein hat die k***e die Farbe von der Wand geätzt oder die Steinplatten zertrümmert. 😂
Diese 400 maßlos übertrieben.
Ich hab damals meine Rücksitz Bank professionell reinigen lassen und das waren inkl. Steuer grade mal 35€
Einfach entspannen ihr habt alles sauber gemacht bezeugen könnt ihr es auch weil ihr zu 2 Wart sollte etwas kommen was ich nicht glaube dann direkt anzeigen wegen Betrug

Neben den Kosten für die Sachbeschädigung sind die Anwaltskosten für mich auch fraglich.

Ich hatte auch mal so einen Fall, wo jemand sofort einen Anwalt hinzugezogen hat, obwohl das zu diesem (frühen) Zeitpunkt absolut nicht nötig gewesen ist. Auf den Anwaltskosten ist er dann selber sitzen geblieben.

Es ist dem Geschädigten in Deinem Falle zumutbar gewesen, Dich direkt zu kontaktieren. Da Du ka anscheinend sofort reagiert hast und der "Schaden" beseitigt wurde, gab es keinen Anlass, einen Anwalt einzuschalten, so dass Du das auch nicht tragen musst.

Der Bewohner der EG-Wohnung hat Euch ja anscheined richtig lieb ;-)

 Ist es wirklich möglish das wir 400 euro in sachbeschäadigung bezahlen müssen? 

Wenn ein entsprechender Schaden entstanden sein sollt, ja. Den müsste dein Nachbar dann aber auch irgendwie belegen können.