Hat die polizei bei einer allgemeinen verkehrskontrolle einblick ins Strafregister?

6 Antworten

Es gibt verschiedene Datenbanken. Für alle muss ein Grund vorliegen, der zur Datenbank passt. Auch Beamte können - siehe meinen übrigen Kommentare - nicht tun und lassen, was sie wollen.

Einen Überblick findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-IT-Anwendungen

und damit vielleicht weitere Suchbegriffe für deine Recherchen.

Gruß S.

Was meinst Du mit Strafregister?

Die Polizei kann bei Kontrollen auf die eigenen Systeme (z.B. POLAS) zurückgreifen, die dort gepeicherten Daten enthalten aber keine Informationen über rechtskräftig gewordene Strafurteile.

Rechtskräftige Verurteilungen werden nur im Bundeszentralregister gespeichert. Auf die dort gespeicherten Daten hat von außerhalb niemand Zugriff. Auskünfte daraus gibt es auch nicht auf irgendwelche telefonischen Anfragen, sondern nur auf schriftlichen Antrag, und nur an berechtigte Stellen.

kann man sich mit ihnen irgendwie in verbindung setzen? sei es skype oa. hätte noch einige weitere fragen wenn es in ordnung geht.. mfg

@SeeTrough

Nein, nur über das Postfach hier. Dazu brauchst Du nur eine Freundschaftsanfrage schicken.

aber ich kann mir nicht vorstellen,

Völlig wurscht, was du dir vorstellen kannst und was nicht. Da gehen die Beamten an ihr Fahrzeug und machen eine Abfrage, und bekommen die Daten aus dem BZR. Meines Wissens bekommen sie nur die Daten aus dem "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister" nicht so ohne weiteres.

Die Polizisten können in der Zentrale deine Daten durchgeben und so eine Abfrage im Strafregister starten.

ist das pflicht oder nur auf verdacht?

@SeeTrough

Eine Abfrage kann immer gestartet werden, unabhängig von einem Verdacht.

@Plakos

Naja - das stimmt nicht ganz.

Um den komischen Typen zu prüfen, der was von meiner Tochter will und abfragen ob/was gegen ihn vorliegt, geht natürlich NICHT. Für eine Anfrage muss ich auch einen Grund angeben. Der ist zwar schnell gefunden, aber total aus der Luft greifen kann man ihn nicht.

Die Polizisten können auch über Funk jederzeit mit ihrer Datenstation kommunizieren. Eine Anfrage mit Ihren Daten reicht aus um Auskunft über begangene Delikte zu erhalten. Über eine Computer kann dies erstrecht erfolgen.

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle werden Ihre Daten jedoch meistens nur mit dem Fahndungs bestand abgeglichen und keine Vollauskunft eingeholt.

Fahndungsbestand sie meinen kriminelle menschen die gesucht werden..? .. entschuldigen sie falls ich störe

@SeeTrough

Personen die zur Festnahme, Ingewahrsamnahme oder Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben sind ja - das müssen nicht zwangsläufig Kriminelle sein. Zur Aufenthaltsermittlung z.B. können auch Zeugen ausgeschrieben werden.

Ihr Führerschein und Ihr PKW würden entsprechend mit dem Bestand in der Sachfahndung (gestohlene, verlorene oder zur Einziehung ausgeschriebene Gegenstände) abgeglichen werden.