Drogentest bei der allgemeinen Verkehrskontrolle wann zulässig?

12 Antworten

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Hallo danielschnitzel,

bezüglich Deiner Frage hat es ja nun genügend Kommentare und Gegenkommentare gegeben. Diese treffen aber nur bedingt zu.

Also erst einmal.

  • Du musst Dich vor Ort nicht zum Tatvorwurf äußern
  • Du musst keinen Urintest über Dich ergehen lassen
  • Du musst keinen sogenannten DrugWipe (auch Drogenwischtest genannt) über Dich ergehen lassen.

Die Voraussetzungen für eine Blutentnahme, die von einem Arzt durchzuführen ist, ist im folgendem Gesetz geregelt:

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§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. 

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

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Das bedeutet, die Polizei muss Dich ganz offiziell als Beschuldigter in einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage führen.

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§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr 

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. 

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

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Damit Dich die Polizei der Tat beschuldigen kann, langt die wage Möglichkeit, dass Du verbotene Substanzen im Blut hast nicht aus.

Auch ein einzelnes Indiz wie ein leichter Geruch von Gras langt im Allgemeinen nicht für die Anordnung einer Blutentnahme aus. Kommen aber mehrere Indizien, wie Beispielsweise:

  •  der von Dir genannte Gasgeruch
  • ungewöhnliche Pupillenreaktionen
  • Drogen.- oder alkoholtypische Ausfallerscheinungen
  • unsicherer Gang
  • verwaschene Stimme
  • ungewöhnlich hohes aggressives Verhalten

zusammen, langt das um Dich eines Vergehens nach § 316 StGB zu beschuldigen, was wiederum die Anordnung einer Blutentnahme rechtfertigt.

Die Blutentnahme und das Ergebnis der durchgeführten Blutentnahme ist in dem Fall  für das Strafverfahren erforderlich, weil man die Tat nicht anders beweisen kann.

Du bist auch verpflichtet die Blutentnahme über Dich ergehen zu lassen, denn ansonsten darf die Blutentnahme auch gegen Deinen Willen durchgeführt werden.

Die Blutentnahme muss aber von einem Richter angeordnet werden. Ausnahme die Einholung der richterlichen Anordnung, würde soviel Zeit in Anspruch nehmen, dass das Untersuchungsergebnis gefährdet würde. Man würde hier von Gefahr in Verzug sprechen. Beispiel ist zum Beispiel, die Nacht von Samstag auf Sonntag (Typische Disconacht) in der der Richter nicht erreichbar und erst am Montag wieder erreicht werden könnte. Bis Montag könnte man aber nicht mehr warten, weil dann nicht mehr bewiesen werden kann, welche Menge Du im Blut hattest.

Schöne Grüße
TheGrow

Top Antwort, Danke. 

Rechtfertigt auch auffälliges Fahrverhalten ? Wenn ich z.B. auf der Geraden plötzlich einfach einen Schlenker mache ? Oder muss ich wirklich Schlangenlinien fahren ? Oder reicht selbst das nicht ?

Kann die Polizei dann nicht einfach behaupten ich hätte eine auffällige Pupillenreaktion und mein Auto riecht nach Gras ?
Ich meine wenn es keine Zeugen gibt kann ich mich ja dagegen nicht wehren.. oder anders gefragt.. gibt es Berichte darüber, dass die Polizei sich schon sowas erlaubt hat ? Also ich meine natürlich mehr als einmal..  oder kann ich einfach davon ausgehen, dass das nicht passiert ? :D Glaube ich denke ein paar Schritte zu viel. 

@danielschnitzel

Es gibt keine generelle Reglung, ab wann man von alkoholbedingte/drogenbedingte Ausfallerscheinungen ausgehen kann. Aber in der Tat können schon Kleinigkeiten wie Beispielsweise beim Abbiegen das Blinken vergessen langen.

Und was die Frage zu den nichtzutreffenden Behauptungen angeht:

Sicher ist es schon vorgekommen, dass Polizisten was erfunden haben.

Nur man muss sich zwei Sachen vor Augen führen.

  1. Wenn die Polizei nur Hinweise erfindet, was soll dann die Blutentnahme bringen? So ein Arzt der die Blutentnahme durchführt, samt Laboruntersuchung kostet viel Geld und die Kosten trägt die Polizei und nicht der Betroffene wenn nichts gefunden wird. Und wenn man die Hinweise nur erfindet, ist ja schon fast  davon auszugehen, dass im Blut nichts festgestellt werden kann.
  2. Wenn die Polizisten angeben, sie hätten was festgestellt, obwohl das nicht zutrifft, begehen sie eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 344 StGB - Verfolgung Unschuldiger 

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an 

  1. einem Bußgeldverfahren oder
  2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren 

berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

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Zusammengefast:

Vom erfinden auf Indizien einer Trunkenheitsfahrt haben die Polizeibeamten nichts, denn die Wahrscheinlichkeit in einer Blutprobe illegale Substanzen zu finden ist äußerst gering und kostet den Polizisten viel Zeit und dem Steuerzahler viel Geld und zudem droht den Polizisten durch so eine Aktion eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten, was wiederum zur Entlassung aus dem Dienst und Verlust aller Pensionsansprüche führt. 

Zuerst ein Polizist macht nur seine Arbeit .......und Gott sei dank macht er diesen sehr Gut !

 Dann kann der Polizist doch einfach sagen es sei so gewesen oder ? Wie kann ich mich dagegen wehren ?

Warum sollte er denn Lügen ? Er hat bestimmt etwas besseres zu tun als vor einem Richter ....bzw. Staatsanwalt zu lügen !

Natürlich darf man einen Schnelltest ohne angaben von Gründen verweigern ......wissen sollte man das man auf den Satz :" Dann nehmen wir sie mit "  auch ein Nein zur Antwort gibt....Stillschweigen an der stelle wird als " Einverstanden " gewertet !

Allerdings ...besteht ein Begründeter Anfangsverdacht wird dir dann die vorläufige Festnahme  bevorstehen ,,,,gegen die du nichts machen kannst !

Dieser begründete Anfangsverdacht ist  sehr klein gehalten ........für einen Drogentest reicht da schon zb. Tabak auf der Mittelkonsole .....

Wie du dich wehren kannst .......kommt darauf an ob man sich überhaupt wehren sollte .......denn der schnelltest ist die kürzeste aller Maßnahmen .......und wenn du nichts genommen hast auch die sinnvollste !

Nach jeder Maßnahme ....mit der du nicht einverstanden bist , warst .....kannst du mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Strafanzeige  wehren ....während der Maßnahme wirst du den kürzeren ziehen !

Ich verstehe nicht ....warum man sich bei einer Kontrolle überhaupt so verhalten sollte ....ich wurde schon so oft kontrolliert und alle waren nett .....

Schließlich sind die Beamten ja für unsere aller Sicherheit da und nicht um irgendwelche Drogensüchtige auf andere Verkehrsteilnehmen loszulassen nur weil sie einen Schnelltest nicht machen wollen .....aus welchen gründen auch immer !

Ja ich verstehe dich sehr gut, aber ich würde mir nichts aufzwingen lassen und es geht mir darum was sie dürfen und was nicht. Ich bin doch auch nett zu denen ;) 
Die Frage ist eben was reicht um die Grundlage oder den genannten Anfangsverdacht zu bilden.. bsw. Tabak auf der Mittelkonsole.. 

Eine Blutabnahme muss erst ein Richter zustimmen (Oder der Oberstaatsanwalt), da dies ein massiver Eingriff in die Unversehrtheit und das Persönlichkeitsrecht ist, also immer erst die beamten auffordern, einen Richter anzurufen.

Der Geruch von Gras schließt jedoch einen Test nicht aus. Grüße :)

Danke für die Antwort :)  ... gerade das mit dem Geruch von Gras ist halt total undurchsichtig finde ich.. in meinen Augen fast eine Grauzone.. 

Eine Blutprobenentnahme ist kein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Wäre das so, würde sie keinen Platz in der StPO finden.

@Szwab

dann müsste ja auch kein Richter drüber entscheiden :D

bei einer solchen Kontrolle kann es durchaus sein, dass deine Pupillen schön geweitet sind, Damit ist ein Anfangsverdacht gegeben. Du kannst aber einen Wischtest verweigern, damit würde sich das erhärten und ab geht´s zum Bluttest. 

und wieder nein... so ein Verdacht reicht nicht aus. Ich will sozusagen wissen wann er ausreichend ist. Nämlich dann wenn ich bsw. zugeben schon mal Drogen genommen zu haben oder Drogen im Auto sichtbar sind. Das ist mal das wichtigste ... aber die Frage ist eben für mich auch reicht es, wenn die Pupillenreaktion unnormal ist.. wobei ich bei einer physiopathologischen Untersuchung nicht mitwirken muss und die Beamten auch nichts dagegen tun können.

Man muss keinen Finger auf die Nase machen oder in die Lampe schauen. Muss man nicht. Dazu brauchen sie deine Einwilligung, sowas würde ich grundlegend untersagen. 

Führerschein zeigen, Autopapiere zeigen, eventuell noch sagen wo man hin will, nämlich nach Hause... bloß nicht sagen wo man her kommt und auch verdeutlichen, dass man zu allen weiteren Sachen keine Angaben macht (nicht machen muss). Tests außer der Alkoholtest sind IMMER freiwillig, außer die oben genannten Bedingungen werden erfüllt... letzten Endes will ich noch weitere wissen... die vielleicht auch ausreichen. 

@danielschnitzel

Wieso ist der Alkotest nicht freiwillig?! Wie willst du den denn mit Zwang durchsetzen? Woher beziehst du dein Halbwissen?

@still. Vergiss den Typen. Der stellt Fragen um dann Leute zu korrigieren und zu nerven. Lies dir seine anderen Fragen und kommentare durch.

@Szwab

Wenn du nicht Pusten willst, geht's zur Blutentnahme. Dann doch lieber pusten :D Also lieber (un)freiwillig pusten, das andere kostet mehr Zeit und Nerven. 

@Szwab hättest du meine Frage richtig gelesen, müsstest du hier nicht die beleidigte Leberwurst spielen. Ich will wissen was den Test rechtfertigen kann.. wann sie ihn ohne mein Einverständnis durchführen können.

Testverweigerung reicht nicht aus damit sich der Anfangsverdacht erhärtet..dazu die Pupillenreaktion würde das vielleicht tun, aber ich würde mich auch nicht in die Augen leuchten lassen :D 

Weisefrau hat Recht, die Beamten haben das Recht einen Test auch auf Vermutung durchzuführen, übrigens auf deine Kosten, würde also ein bisschen teuer werden, Geldstrafe nicht mal einbezogen.

LG

lol sicher nicht... 

@danielschnitzel

Wieso stellst du hier eigentlich Fragen wenn du andere nur korrigieren willst? Willst du dein Wissen nur zur Schau stellen?

Ich mach ein Praktikum bei der Polizei, wenn die Polizisten Anzeichen haben das die Person unter Drogeneinfluss steht kann er gemacht werden.

@Rocker73

Nein ich weiß mehr als die Antwortenden bzw. meine Fragen werden nicht in der Form beantwortet wie ich es gerne detailliert wüsste. 

Ja das ist richtig, aber dafür muss die Person entweder zugeben Drogen zu nehmen oder genommen zu haben oder es müssen Drogen bei der Person gefunden werden. Eine körperliche Durchsuchung ist im übrigen nur dann möglich, wenn die Person einwilligt oder es gemacht werden muss, weil sie bsw. randaliert. 

Habe es selbst erlebt. Typ voll auf Drogen pöpelt Leute an.. Polizei kommt.. nimmt Personalien auf und schickt ihn weg, weil er nichts gemacht hat.. die Polizistin sagte mir sie können leider nichts machen. 

Vielleicht solltest du mal die Kollegen fragen.. 

@danielschnitzel

Ich kann die Aussage von sogger30 bestätigen. Ein Bluttest ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Das darf gegen den Willen nur mit richterlichem Beschluss erfolgen.

@danielschnitzel

Habe es selbst erlebt. Typ voll auf Drogen pöpelt Leute an.. Polizei
kommt.. nimmt Personalien auf und schickt ihn weg, weil er nichts
gemacht hat.. die Polizistin sagte mir sie können leider nichts machen.

Was hat das mit dem Straßenverkehr zu tun? Richtig: nichts.

@verreisterNutzer

WOW......nur mit richterlichem Beschluß.........eine UNÜBERWINDBARE Hürde. Der Polizist kann dich schon festnehmen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dann geht's erst mal ab auf's Präsidium und dann wird mal freundlich auf den richterlichen Beschluß gewartet. Wo ist das Problem?

@henzy71

Schlechtes Beispiel, aber ich wollte ihm damit zeigen, dass die Polizei da ggf. "machtlos" ist. 

Aha Widerstand gegen die Staatsgewalt - weil ich den Pisstest verweigere ? :D
Wenn ich keine eindeutigen Anzeichen mache, es nicht zugebe und mich ausweisen kann bzw. den Führerschein dabei habe.. sagen wir mal alles korrekt ist.. KANN ER NICHTS MACHEN.

Bei allem anderen macht er sich selbst strafbar, was ihm auch der Staatsanwalt auf Bereitschaft bzw. Richter sagen wird, wenn sie so einen Beschluss anfordern.