Wie nennt man es wenn man sich jemanden nicht mehr als 5 km nähern darf?

6 Antworten

Du kannst so eine Maßnahme selbst gar nicht ergreifen. So etwas nennt man "einstweilige Verfügung" oder eben auch "Kontakt- und Näherungsverbot", das muss allerdings durch ein Gericht ausgesprochen werden.

Wenn Dein Freund mit seiner Mutter zusammenwohnt und diese dem Onkel (ihrem Bruder?) regelmäßig die Tür aufmacht, müsste man also mit so einer einstweiligen Verfügung also auch noch gegen den Willen der eigenen Mutter - mit der er ja offenbar noch zusammenwohnt - handeln. Ob es da nicht unkomplizierter ist, eine eigene Wohnung zu suchen...

Da wird es eine Interessenabwägung geben, schließlich ist es der Bruder deiner Mutter. Er kann eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen. Das geht ohne Rechtsanwalt.

Hallo.

5 km gibt es gar nicht.

Wer hat das Hausrecht. Die Mutter, Dann er nichts machen.

Er. dann kann er Beide rauschmeißen.

Er kann sich am besten mit 28 eine Wohnung nehmen. Das währe die nötige  Möglichkeit.

Mit Gruß

Bley 1914

Wie nennt man es wenn man sich jemanden nicht mehr als 5 km nähern darf?

Man nennt es Idiotie. 5 km sind unrealistisch und können niemals überwacht werden. 

Zu dem speziellen Fall: 

Wer hat das Hausrecht in der Wohnung? Wenn es der Freund ist, soll er den Onkel rausschmeißen. Wenn es die Mutter ist, soll er ausziehen und sich ne eigene Wohnung nehmen. Alt genug ist er. Ein Annäherungsverbot wegen sowas wird kein Gericht aussprechen. 

Annäherungsverbot aber niemals auf 5 km , da tut der keiner Fliege was , 100m kann sein

ein Hausverbot kann nur der Eigentümer aussprechen