Nebengewerbe ohne Mwst auf Rechnung - Materialeinkäufe steuerlich geltend machen?

7 Antworten

Ist zwar schon ein Jahr alt aber wenn hier falsches Zeug steht kann ich das nicht stehen lassen.>> Da du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen darfst, >> wird es schwer werden, Geschäftskunden zu finden ( wenn diese >> Mehrwertsteuer abzugsfähig sind.) da für diese, genau so wie für dich, >> alles was du kaufst um die Mehrwertsteuer teuerer wird.Das stimmt so nicht zwingend. Das hängt einfach davon ab wie das Verhältnis Arbeitslohn und Material ist. Wenn er 5% Materialanteil hat spielen die 19% Umsatzsteuer in diesen 5% eigentlich keine Rolle. Hat er hingegen 70% Material sieht es schon anders aus.Grob gesagt: Bei überwiegend Dienstleistung ist es für gewerbliche Kunden egal ob Du Umsatzsteuerbefreit bist oder nicht. Privatkunden hingegen haben einen Vorteil.>> Beispiel des Fragestellers:2000 Euro Umsatz (=Rechnungssumme, keine Umsatzsteuer ausgewiesen)600 Euro Rechnungen von Lieferanten, incl. 19% (95,80 EUro Umsatzsteuer ENTHALTEN)Option 1: Umsatzsteuerbefreit:2000 - 600 = 1400 GewinnOption 2: Nicht Umsatzsteuerbefreit2000 Euro + 19% Umsatzsteuer = 2380 Euro Umsatz504,20 Euro Ausgaben / 95,80 Euro VorsteuerUmsatzsteuervoranmeldungen:380 - 95,80 = 284,20 Euro ans Finanzamt abzuführen2000 + 380 - 504,20 -95,80 - 284,20 = 1495,80 GewinnFazit: Bei Option 2 ist Dein Gewinn um genau die Vorsteuer von 95,80 höher. ABER: Wenn Du Privatkunden hast wird für diese Deine Rechnung um 19% höher. Für Firmenkunden auch aber den Firmenkunden ist es egal! Im Gegenteil: Da Du aus Deinen Einkäufen die 19% Vorsteuer ziehen darfst, wird es sogar ggf. etwas günstiger für diese und Dein Angebot dadurch ggf. etwas attraktiver.Ich schließe mich aber dem Tipp der weiter oben schon kam: Mach einen Existenzgründerkurs! Die Grundlagen des Steuerrechts muss jeder Selbständige zumindest grob drauf haben!

Sorry. Beim ersten Versuch hat es alle Zeilenumbrüche entfernt....

Ist zwar schon ein Jahr alt aber wenn hier falsches Zeug steht kann ich das nicht stehen lassen.

>> Da du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen darfst, 
>> wird es schwer werden, Geschäftskunden zu finden ( wenn diese 
>> Mehrwertsteuer abzugsfähig sind.) da für diese, genau so wie für dich, 
>> alles was du kaufst um die Mehrwertsteuer teuerer wird.

Das stimmt so nicht zwingend. Das hängt einfach davon ab wie das Verhältnis Arbeitslohn und Material ist. Wenn er 5% Materialanteil hat spielen die 19% Umsatzsteuer in diesen 5% eigentlich keine Rolle. Hat er hingegen 70% Material sieht es schon anders aus.Grob gesagt: Bei überwiegend Dienstleistung ist es für gewerbliche Kunden egal ob Du Umsatzsteuerbefreit bist oder nicht. Privatkunden hingegen haben einen Vortei

.>> Beispiel des Fragestellers:

2000 Euro Umsatz (=Rechnungssumme, keine Umsatzsteuer ausgewiesen)

600 Euro Rechnungen von Lieferanten, incl. 19% (95,80 EUro Umsatzsteuer ENTHALTEN)

Option 1: Umsatzsteuerbefreit:

2000 - 600 = 1400 Gewinn

Option 2: Nicht Umsatzsteuerbefreit

2000 Euro + 19% Umsatzsteuer = 2380 Euro Umsatz

504,20 Euro Ausgaben / 95,80 Euro Vorsteuer

Umsatzsteuervoranmeldungen:380 - 95,80 = 284,20 Euro ans Finanzamt abzuführen

2000 + 380 - 504,20 -95,80 - 284,20 = 1495,80 Gewinn

Fazit: 

Bei Option 2 ist Dein Gewinn um genau die Vorsteuer von 95,80 höher. 

ABER: Wenn Du Privatkunden hast wird für diese Deine Rechnung um 19% höher. Für Firmenkunden auch aber den Firmenkunden ist es egal! Im Gegenteil: Da Du aus Deinen Einkäufen die 19% Vorsteuer ziehen darfst, wird es sogar ggf. etwas günstiger für diese und Dein Angebot dadurch ggf. etwas attraktiver.

Und der Aufwand / die Kosten für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ist auch zu berücksichtigen. Grade wenn man diese nicht selbst machen kann.

Ich schließe mich aber dem Tipp der weiter oben schon kam: Mach einen Existenzgründerkurs! Die Grundlagen des Steuerrechts muss jeder Selbständige zumindest grob drauf haben!

Betriebsausgaben sind Ausgaen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

somit sind auch die Poliermittel und der ganze andere Schmarrn abzugsfähig.

die "fehlende" MwSt hat mit dem Umsatzsteuerrecht zu tun, die Betriebsausgaben mit dem Einkommensteuerrecht ...

Das bedeutet im Endeffekt für mich?

Grobe Beispielrechnung meinerseits:

Reingewinn durch polierte Autos: 2000€ (kein Mwst ausgewiesen)

Materialkosten: 500€ (= 19% also 95€ bekomme ich zurück)

Werbekosten (Drucker, Visitenkarten usw.): 100€ (= 19% also 19€ bekomme ich zurück)

Normalerweise wären es also +1400€ Bilanz für mich, nach Steuerrückerstattung sind es +1514€ insgesamt, richtig gerechnet?

Was kann ich denn in meinem Fall nicht geltend machen was im Gegensatz mit Mwst auf der Rechnung möglich wäre? Irgendwelche Nachteile muss es ja haben?

 

Grüße

@stillgrey

falsche Denkweise ....

Einnahmen: 2000

Ausgaben:

Material 595 (!!! incl. Umsatzsteuer, nix zurückerstattet ..)

Werbekosten 119 (siehe oben ...)

Gewinn  1286

Ich bin immer wieder erstaunt, wieviele Menschen sich ein Gewerbe "antun", sich aber nullkommanull mit der steuerlichen Materie befassen ..

@wurzlsepp668

Wie kommst du jetzt auf einmal auf diese Rechnung? Zuvor hattest du doch noch folgendes geschrieben: "...somit sind auch die Poliermittel und der ganze andere Schmarrn abzugsfähig."

Bei den Rechnungen für 500€ Materialkosten und 100€ Werbekosten waren bei meiner Rechnung übrigens schon die Mwst enthalten, also ich habe eine Rechnung über 405€ + 95€ Mwst. Und erhoffe mir in diesem Fall die 95€ am Ende des Jahres zurückzubekommen.

Kannst du bitte nun nochmal genau klarstellen ob und was absetztbar ist von meinen Rechnungen?

@stillgrey

Du solltest Dich dringend mit einem Steuerberater zusammensetzen ...

1. bei einem netto-Betrag von 405 sind keine 95 USt fällig, das wären nur 76,95

2. Du schreibst doch, Kleinunternehmen. Somit gehe ich davon aus, dass Du die Regelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst.

Somit gibt es KEINE Umsatzsteuer zurück!! (bytheway: dann wäre aus dem Umsatz entsprechen auch Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen ....)

und ich habe oben geschrieben, was bzw. ob was absetzbar ist.

bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an ihren Steueberater ....

@stillgrey

Keine Rechnungen mit Umsatzsteuer an Deine Kunden = keine Vorsteuern aus den Rechnungen an Dich.

Rechnungen an Deine Kunden mit Umsatzsteuer = Vorsteuer aus Rechnungen an Dich.

Verstanden?

@Helmuthk

Verstanden, in meinem Fall ist es also deutlich sinnvoller auf die Mwst komplett zu verzichten (Das zurückerstattete Geld für Einkäufe wäre deutlich geringer wie die ausgewiesene Mwst auf meinen Kundenrechnungen). Aber Kosten für Werbung und Büromaterialien gibts es in diesem Fall also auch nicht zurück? Habe gedacht das diese in eine seperate Regelung fallen die unanghängig davon ist?

"bytheway: dann wäre aus dem Umsatz entsprechen auch Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen ...." Davon bin ich ja in meinem Fall befreit oder? Meine Rechnungen für den Kunden enthalten ja §19 (umsatzsteuerfreie Leistung)

@stillgrey

Du solltest DRINGEND mit einem Steuerberater sprechen.

wieso kommt jetzt plötzlich eine ausgewiesene MwSt auf den Kundenrechnungen zu Sprache?

Die IST abzuführen.

aber mir ist es egal, wenn Du Steuerhinterziehung betreibst, ich bekomme deshalb keine Schwierigkeiten.

@wurzlsepp668

Nochmal ganz einfach formuliert:

- keine Mwst auf meinen Rechnungen

- keine Rückerstattung der Mwst bei meinen ganzen Einkäufen

- aber auch: keine nachträgliche Versteuerung oder Abgaben meine Einkünfte am Ende des Jahres

Ist das korrekt so? Man muss ja nicht alles komplizierter machen wie es ist, und ich wüsste nicht wo ich da jetzt Steuerhinterziehung betreibe?

@stillgrey

Natürlich sind die Einkünfte zu versteuern. Warum versuchst du krampfhaft Umsatz und Einkommensteuer miteinander zu verheiraten?

1. In einem Gewerbebetrieb hast Du keine Werbungskosten (nichtselbständige Arbeit), sondern Betriebsausgaben. Das sind die Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. 

2. Die Betriebsausgaben ziehst Du in Deiner "Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung" (EÜR) von den Betriebseinnahmen ab.

3. Das Ergebnis der EÜR geht dann als Gewinn, oder Verlust über die anlage "G" in Deine Einkommensteuererklärung ein.

4. Umsatzsteuer ist ein anderes Thema. Solange Dein Vorjahresumsatz unter 17.500,- Euro ist, bleibst Du Kleinunternehmer.

5. Falls Du Autos fast nur für Händler aufbereitest, solltest Du darüber nachdenken, auf Regelbesteuerung zu optieren. Bringt Dir für Deine Ausgaben den Vorsteuerabzug.

Danke für die Antwort, das bedeutet alle Ausgaben werden zusammengefasst (z.B. 1000€) und von meinen Einnahmen (z.B. 2000€ (ohne Mwst da ich ja davon befreit bin) abgezogen). Die Bilanz ergibt dann 1000€+

Dieser Gewinn wird am Ende des Jahres bei der Steuererklärung aber nicht nochmal versteuert oder?

Zu Punkt 5.: Ich werde fast ausschließlich private Kunden haben.

@stillgrey

Wenn du aus dem Gewerbebetrieb einen Gewinn ermittelst ist der selbstverständlich mit deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu addieren und wird dann besteuert.

War der Lohnsteuerabzug zu niedrig, musst du eben nachzahlen.

@stillgrey

Dieser Gewinn wird am Ende des Jahres bei der Steuererklärung aber nicht nochmal (??) versteuert oder?

Dort dürfte er dann "erstmals" und nicht "nochmal" versteuert werden. Wie kommst du zu dieser Annahme (oder beziehst du es auf mglw. vom Finanzamt festgesetzte Vorauszahlungen zur Einkommensteuer) ?

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/150609-existenzgr-web-pdf/von/steuertipps-fuer-existenzgruenderinnen-und-existenzgruender/vom/finanzministerium/1904

Ist zwar schon ein Jahr alt aber wenn hier falsches Zeug steht kann ich das nicht stehen lassen.

>> Da du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen darfst,
>> wird es schwer werden, Geschäftskunden zu finden ( wenn diese
>> Mehrwertsteuer abzugsfähig sind.) da für diese, genau so wie für dich,
>> alles was du kaufst um die Mehrwertsteuer teuerer wird.
Das stimmt so nicht zwingend. Das hängt einfach davon ab wie das Verhältnis Arbeitslohn und Material ist. Wenn er 5% Materialanteil hat spielen die 19% Umsatzsteuer in diesen 5% eigentlich keine Rolle. Hat er hingegen 70% Material sieht es schon anders aus.

Grob gesagt: Bei überwiegend Dienstleistung ist es für gewerbliche Kunden egal ob Du Umsatzsteuerbefreit bist oder nicht. Privatkunden hingegen haben einen Vorteil.

>> Beispiel des Fragestellers:

2000 Euro Umsatz (=Rechnungssumme, keine Umsatzsteuer ausgewiesen)
600 Euro Rechnungen von Lieferanten, incl. 19% (95,80 EUro Umsatzsteuer ENTHALTEN)

Option 1: Umsatzsteuerbefreit:

2000 - 600 = 1400 Gewinn

Option 2: Nicht Umsatzsteuerbefreit

2000 Euro + 19% Umsatzsteuer = 2380 Euro Umsatz
504,20 Euro Ausgaben / 95,80 Euro Vorsteuer

Umsatzsteuervoranmeldungen:

380 - 95,80 = 284,20 Euro ans Finanzamt abzuführen

2000 + 380 - 504,20 -95,80 - 284,20 = 1495,80 Gewinn

Fazit: Bei Option 2 ist Dein Gewinn um genau die Vorsteuer von 95,80 höher. ABER: Wenn Du Privatkunden hast wird für diese Deine Rechnung um 19% höher. Für Firmenkunden auch aber den Firmenkunden ist es egal! Im Gegenteil: Da Du aus Deinen Einkäufen die 19% Vorsteuer ziehen darfst, wird es sogar ggf. etwas günstiger für diese und Dein Angebot dadurch ggf. etwas attraktiver.

Ich schließe mich aber dem Tipp der weiter oben schon kam: Mach einen Existenzgründerkurs! Die Grundlagen des Steuerrechts muss jeder Selbständige zumindest grob drauf haben!

Dein Gewinn ist unerheblich das kommt so oder so in deine Einkommensteuererklarung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Massgebend für dich als selbstständiger ist das du Umsatzsteuer befreit arbeiten darfst bis zum UMSATZ von 17500 Euro, wenn du drüber bist wirst Umsatzsteuer pflichig, darunter darfst du selber entscheiden ob du Umsatzsteuererklarung abgeben willst und dann den Vorteil geniesst bei deinen Betriebskosten Mehrwertsteuer geltend zu machen, was allerdings ein Rechenspiel bleibt.

Massgebend für dich als selbstständiger ist das du Umsatzsteuer befreit arbeiten darfst bis zum UMSATZ von 17500 Euro

Es ist keine Befreiung. Was umsatzsteuerbefreit ist, regelt § 4 UStG. Auch ein Regelunternehmer kann umsatzsteuerbefreit sein, wenn er nur entsprechende Waren und Dienstleistungen anbietet.

das kommt so oder so in deine Einkommensteuererklarung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Der Fragesteller ist Gewerbetreibender - §15 EStG

darunter darfst du selber entscheiden ob du Umsatzsteuererklarung abgeben willst

Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben, woher sollte das Finanzamt sonst erfahren, wann die Grenze überschritten wird?