Reisekosten - Weiterbelastung an Ausländer mit MWST oder ohne?

3 Antworten

Weiterberechnen musst Du gar nichts. Du bist Unternehmer. Die Reisekosten sind Dir angefallen, dann hast Du einen Vorsteuerabzug oder auch nicht.

In welcher Höhe Du Deinem Kunden Reisekosten berechnest hängt von Dir ab.

Wenn Du eine sonstige Leistung für den japanischen Kunden erbracht hast, ist die Chance hoch, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt. Wenn das japanische USt-Recht einen Wechsel des Steuerschuldners kennt, dann muss er die Sache der jap. USt unterwerfen, wenn es den Wechsel nicht kennt, musst Du die Sache in Japan versteuern.

Ein guter Ansatz wäre, wenn Du einfach mal erläuterst, was Du getan hast und wie die Reisekosten entstanden sind.

Du hast ja quasi an deinen Kunden eine Leistung getätigt. Ort der Leistung ist in der Regel bei deine Kunden (wenn er Unternehmer ist) also in Japan dann wäre das in Detuschland nicht steuerbar. Wenn die Reisekosten im Rahmen einer lieferung angefallen sind kann es aber auch im rahmen der Lieferung steuerbar sein.

Lass dich am besten von einem Experten beraten.

Moment – die gezahlte Mehrwertsteuer wird doch als Vorsteuer geltend gemacht. Für die muss also niemand aufkommen.

Ein Problem könnte es nur geben, wenn der Kunde darauf besteht, dass er die Originalbelege(mit denen man ja die Vorsteuer nachweisen muss) erhält.