Hat es für den Kunden Nachteile,wenn man ohne Mehrwertsteuer die Rechnung schreibt?-

7 Antworten

Nein, für den Kunden hat es keine Nachteile. Für gewerbliche Kunden ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, die müssen lediglich Deine Rechnung etwas anders verbuchen. Für private und öffentlich/rechtliche Kunden wird es sogar günstiger.

Wieso für öffentlich/rechtliche noch günstiger?-

@Toni71

Öffentlich/rechtliche Kunden sind nicht mehrwertsteuer-abzugsberechtigt

Korrektur: ich war implizit von Dienstleistungen ausgegangen. Wenn Du Waren vertreibst, musst Du die Lage differenzierter betrachten. Nehmen wir an, Du verkaufst Laserdrucker. EK beim Großhändler 200 EUR + 19% USt.

Deine Rechnung lautet:

  • Einkauf = 238 EUR

  • Marge = 50 EUR

  • Verkauf = 288 EUR

Dein Konkurrent rechnet:

  • Einkauf = 200 EUR

  • Marge = 50 EUR

  • Netto = 250 EUR

  • Umsatzsteuer 19% = 47,50 EUR

  • Brutto = 297,50

Damit bist Du für den Endkunden günstiger, Dein Konkurrent aber für den Geschäftskunden.

@dolabella

Vielen Dank für Deine Mühe,handelt sich aber um Dienstleistung.

@Toni71

Dann bist Du fein raus.

@dolabella

Das ist auch falsch.

Wenn Du auf Kleinunternehmerregelung machst (§19 UstG), dann darfst Du keine Ust. ausweisen! Wenn Du Ust. ausweist, dann fällst Du nicht mehr unter die Kleinunternehmerreglung. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Kann-Bestimmung im Rahmen von Umsatzgrenzen, Du musst sie ja auch nicht nutzen. Wenn der Kunde keine Ust. zahlen muss, dann freut er sich doch. Ist Dein Kunde ein Unternehmen, dann ist das auch Wurscht. Du musst bloß noch ein wenig "umdenken": Wenn Du 100,- Euro an einer Leistung verdienen willst, dann verlangst Du mit Kleinunternehmerregelung genau 100,- Euro. Und ohne Kleinunternehmerregelung verlangst Du 100,- Euro zzgl. 19% Ust ergeben 119,- Euro... Wenn es ein Unternehmen ist, das Deine Leistungen bezieht, dann interessiert es das Unternehmen nicht wirklich, weil die 19,- Euro dann Vorsteuer sind. Der Endverbraucher aber.... Wie es so schön heißt: Den letzten beißen die Hunde....

Dem privaten Endkunden kann es egal sein. Es heißt im Prinzip nur, dass du als Kleinunternehmer nicht berechtigt bist MWSt abzuführen - deshalb darfst du sie auch nicht ausweisen.

wenn dein kunde unternehmer im sinne des ust-gesetztes ist und vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann kann er die mwst aus deinen rechungen nicht "ziehen". für den 08-15 verbraucher spielt es keine rolle.