Wie mache ich einen Grundschuldbrief zu Geld?

3 Antworten

Du gehst zum Gericht und beantragst die Zwangsversteigerung der Immobilie. Da es schon einen Darlehensvertrag gibt, brauchst Du nicht erst einen Titel vor Gericht zu erkämpfen. Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld gibt Dir schon das Recht, die Zwangsversteigerung zu beantragen.

Schau Dir aber mal die Grundbucheinträge an. Stehen vor Dir höherrangig schon andere Gläubiger, kann es sein, dass Du nichts aus der Zwangsversteigerung erhältst.

Es läuft dann so ab:

Du beantragst die Zwangsversteigerung. Evtl. höherrangige Banken oder andere Darlehensgeber werden darüber informiert. Diese fordern nun ebenfalls unmittelbar die Darlehenssumme zurück und da nichts kommt, werden auch sie die Zwangsversteigerung beantragen. Wenn es nicht vorher eine Regelung gibt, kommt es zur Versteigerung und dann kommt es darauf an, wieviel erlöst werden kann. Womöglich bleibt nach Befriedigung der höher rangigen Gläubiger für Dich gar nichts übrig. Die Schuld besteht dann zwar weiterhin, aber die Sicherheit ist weg.

Als erstes würde ich dem Schuldner mitteilen, dass Du die Zwangsversteigerung beantragen wirst, wenn bis zum xx das Geld nicht zurück gezahlt ist. Dann abwarten, ob was kommt.

Es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Du verkaufst die Forderung aus dem geliehen Geld. Dazu triffst du mit dem Käufer eine Vereinbarung über die Abtretung der Grundschuld als Sicherheit für die Forderung. So erhälst du am schnellsten das Geld. 2. Möglichkeit : vorausgesetzt, die Rückzahlung des geliehenen Geldes ist fällig. Der Schuldner befindet sich somit im Zahlungsverzug. Zudem hat sich dein Schuldner bei der Abtretung der Grundschuld, beim Notar, wo ihr beide gewesen seit ( Grundvoraussetzung) der Zwangsversteigerung unterworfen. Dann könntest du theoretisch beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung und damit die Verwertung der Grundschuld beantragen. Wie bereits erwähnt, kommt s dann noch auf etwaige Vormerkungen und den Rang des Grundschuld Briefes an. Ggf. kannst du andere Gläubiger um einen Rang Rücktritt bitten. Letzten Endes kommt es darauf an, wo und für wieviel das Haus verkauft wird , nach Ablauf aller Fristen...

Hallo Silhana, bei einem Grundschuldbrief hast du eine Sicherheit, dass der Schuldner beim Amtsgericht im Grundbuch auf seine Immobilie eine Schuld hat eintragen lassen. Das müsstest du über einen Notar geregelt haben.

Einen Grundschuldbrief kann man nicht zu Geld machen.

Diese Summe kannst du nur geltend machen, wenn der Schuldner seine Schulden nicht vertragsmäßig bezahlt. Du kannst ihn dann verklagen und eine Zwangsvollstreckung erwirken. Wenn du diesen Gerichtstitel hast, wird die Immobilie zwangsversteigert und du erhältst dein Geld.

Das kann je nach Sachlage aber auch Jahre dauern.