Wie lange wird die Rente bei anerkannter Berufskrankheit gezahlt?

4 Antworten

Hoi.

Auch bei Berufskrankheiten gilt: soweit die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 20 oder liegt, erhälst du die Rente. Ein Leben lang bzw. später auch die Witwe.

§ 73 SGB VII Änderungen und Ende von Renten

(2) Fallen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg, wird die Rente bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Wegfall wirksam geworden ist.

Wenn du schreibst "Stillstand" - dann kann das tatsächlich bedeuten, das die Rente eingestellt wird. Im Zweifel wird das wieder ein Gutachter beurteilen müssen, ob trotzdem noch eine MdE von 20 oder mehr verbleibt. Allerdings heißt "Stillstand" ja nicht "wieder besser als bisher".

Ciao Loki

Grundsätzlich werden Renten, bei denen die MDE noch unsicher ist, nur befristet bewilligt und nach Ablauf der Befristung nochmals geprüft. Ist dann die MDE niedriger kann das zur Minderung und bei MDE unter 20 v.H. zum Wegfall führen.

Außerdem ist auch grundsätzlich ein Sachverhalt denkbar, wenn bei unbefristeter Rente eine Änderung der Verhältnisse eintritt, z.B. dann wenn z.B. durch OP eine wesentliche Besserung eintritt. Auch dann könnte die BG den Bescheid mit Wirkung für die Zukunft ändern oder aufheben.

Mag sein, das es "anerkannte Berufskrankheiten" gibt, im Einzelfall wird allerdings geprüft, ob und in welchem Umfang, eine Berufskrankheit überhaupt vorliegt (da kann ja jeder behaupten eine Berufskrankheit zu haben).

Das ist unter Umständen eine langwierige Sache. Die Frage wird daher sein, wie lange dein Erspartes dafür reichen wird. Denn je länger das Verfahren dauert, umso gesünder wird man plötzlich wieder. Dann ist es vorbei mit der "anerkannte Berufskrankheit".

Nicht die anerkannte Berufskrankheit ist relevant, sonder deine Krankheit muss als Berufskrankheit anerkannt werden. Das ergibt einen anderen Zusammenhang.

Lokicorax  26.06.2018, 13:36

Warum antwortest du nicht auf die Frage? Er bekommt ja schon eine BK-Rente - warum diese unnötige Diskussion?

Wenn deine Berufskrankheit von der BG anerkannt wurde und du einen Antrag auf Rente , an die BG, stellst, wird du von einem Sachverständigenarzt untersucht, der soll Feststellen in wie weit du Erwerbsgemindert bist und auf die Höhe der Erwerbsminderung kommt es an, ob man dir eine Rente gewährt oder nicht. Natürlich wird das regelmäßig geprüft. Ich hab das, bei meiner anerkannten Schwerhörigkeit, versucht und es wurde abgelehnt.