Darf man trotz Frührente von BG was dazu verdienen?

7 Antworten

Hallo gehausganze,

Sie schreiben:

Darf man trotz Frührente von BG was dazu verdienen?

Antwort:

Der Teufel steckt im Detail, jeder Einzelfall ist anders!

Sicherlich hängt der zulässige Hinzuverdienst auch vom zugebilligten MDE ab!

(MDE = Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit)

Besonders knifflig wird die Sache, wenn diverse Fristen noch nicht verstrichen und der MDE noch nicht dauerhaft bewilligt (festgelegt) ist!

Hier hilft zum Beispiel ein Blick in den BG - Bewilligungsbescheid oder eine Rücksprache mit dem zuständigen BG - Sachbearbeiter um zu vermeiden, daß man da in eine Falle tappt und ggf. die Verletztenrente gefährdet!

Es gibt durchaus Fälle, wo der Schuß (der Hinzuverdienst) schlafende Hunde wecken kann und wo dann ggf. im Endeffekt der MDE neu festgestellt wird!

Beispiel:

http://www.vdk.de/sachsen/pages/rente/65142/wieder_gesund_unfallrente_weg

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ja! Man darf! Bei der Minderung der Erwerbstätigkeit ( BG) ist der Zuverdienst gar nicht eingeschränkt. Bei der Erwerbsminderungsrente liegt er bei 450€

Ich gehe davon aus, dass er sein Einkommen melden muss und dann wird je nach Einkommenshöhe entschieden, ob und in welcher Höhe seine Rente zu kürzen ist.

Die Antwort steht in seinem (Früh-)Rentenbescheid, und nur dieser hat hier Gültigkeit!

Gruß siola55

Ja er darf! Das Verletztengeld von der BG lässt einen da extrem viel Spielraum