Darf man trotz Frührente von BG was dazu verdienen?
Hi, Ein bekannter von mir ist Berufsunfähig die Krankheit ist als Berufskrankheit anerkannt, bekommt Frührente unter anderem auch von der BG. Darf mein bekannter etwas dazu verdienen solang er es durch seine Krankheit auch ausüben kann ohne das etwas von seiner Frührente abgezogen bekommt?
Vielen Dank LG
7 Antworten
Hallo gehausganze,
Sie schreiben:
Darf man trotz Frührente von BG was dazu verdienen?
Antwort:
Der Teufel steckt im Detail, jeder Einzelfall ist anders!
Sicherlich hängt der zulässige Hinzuverdienst auch vom zugebilligten MDE ab!
(MDE = Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit)
Besonders knifflig wird die Sache, wenn diverse Fristen noch nicht verstrichen und der MDE noch nicht dauerhaft bewilligt (festgelegt) ist!
Hier hilft zum Beispiel ein Blick in den BG - Bewilligungsbescheid oder eine Rücksprache mit dem zuständigen BG - Sachbearbeiter um zu vermeiden, daß man da in eine Falle tappt und ggf. die Verletztenrente gefährdet!
Es gibt durchaus Fälle, wo der Schuß (der Hinzuverdienst) schlafende Hunde wecken kann und wo dann ggf. im Endeffekt der MDE neu festgestellt wird!
Beispiel:
http://www.vdk.de/sachsen/pages/rente/65142/wieder_gesund_unfallrente_weg
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ja! Man darf! Bei der Minderung der Erwerbstätigkeit ( BG) ist der Zuverdienst gar nicht eingeschränkt. Bei der Erwerbsminderungsrente liegt er bei 450€
Ich gehe davon aus, dass er sein Einkommen melden muss und dann wird je nach Einkommenshöhe entschieden, ob und in welcher Höhe seine Rente zu kürzen ist.
Die Antwort steht in seinem (Früh-)Rentenbescheid, und nur dieser hat hier Gültigkeit!
Gruß siola55
Ja er darf! Das Verletztengeld von der BG lässt einen da extrem viel Spielraum