Was bedeutet Rente auf unbestimmte Zeit, erhalten von der Berufsgenossenschaft?

4 Antworten

Auf "unbestimmte Zeit" ist etwas anderes als lebenslang! Sollte der Grund für die Erwerbsminderungsrente (um eine solche handelt es sich vermutlich) später wegfallen, fiele auch der Rentenanspruch weg.

Nur fast richtig, aber auch hier werden Renten der Rentenversicherung und Unfallrenten verwechselt. Unbestimmte Zeit heisst erstmal nur das eine Änderung/Entziehung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, kann aber auch bedeuten das die Rente lebenslang gezahlt wird. Sie ist zeitlich offen, an keine Frist wie das 63., 65, oder 67. Lebensjahr gebunden.

In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es zwei Arten von Renten die an Verunfallte ausgezahlt werden. Das sind einmal vorläufige Entschädigungen, die als laufende Rente oder auch als Einmalzahlung für einen bestimmten Zeitraum geleistet werden. Diese werden längstens für eine Zeit von drei Jahren nach dem Arbeitsunfall erbracht.

Laufen diese drei Jahre ab wird eine vorläufige Rente zu einer Rente auf unbestimmte Zeit. Zu diesem Zeitpunkt wird in aller Regel eine neue Begutachtung durchgeführt da (anders als bei einer "normalen" Nachuntersuchung) die Minderung der Erwerbsfähigkeit komplett neu geschätzt werden kann (nicht muss). Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, denn die BG muss zur Feststellung einer Rente auf unbestimmte Zeit keinen Nachweis einer Verbesserung der Unfallfolgen führen wie bei einer Rentenänderung.

Ist die Rente auf unbestimmte Zeit erstmal festgestellt so kann diese zuungunsten des Versicherten nur nach Ablauf eines Jahres geändert (oder auch entzogen) werden. Und jetzt gilt es die Bescheide genau zu lesen: stellt die BG nämlich fest, dass ein Dauerzustand in der Unfallfolgen eingetreten ist der eine Besserung nicht mehr erwarten lässt, so wird die BG keine Nachuntersuchung von sich aus mehr veranlassen. Drei Jahre nach dem Arbeitsunfall wird dies wahrscheinlich noch nicht der Fall sein, falls dieser Fall aber eintritt wird die Rente auf unbestimmte Zeit bis zum Lebensende gezahlt.

Verschlimmerungen kann man natürlich immer geltend machen, auch vor Ablauf eines Jahres.

Unbestimmte Zeit kann man auch durch vorläufig ersetzen.Unbestimmte Zeit weil sich der augenblickliche Zustand ändern kann.

Unbestimmte Zeit kann man auch durch vorläufig ersetzen.

Nein, kann man nicht. Eine Rente auf unbestimmte Zeit hieß früher auch mal Dauerrente, heute gibt es neben der Rente auf unbestimmte Zeit die vorläufige Entschädigung.

@ProfFarnsworth

Okay,danke - wieder etwas dazu gelernt.

Bei der bg bedeutet das bis zu 3 Jahre. Nennt sich bewährungszeit danach wird nochmals die mdh Höhe festgestellt. Und wenn der Grad höher als 20prozent liegt bekommt man von der Rentenversicherung das Geld weiterhin.

1) Der Anspruch auf eine Rente, die auf unbestimmte Zeit geleistet wird, kann aufgrund einer Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuungunsten der Versicherten nur in Abständen von mindestens einem Jahr geändert werden. Das Jahr beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem an die vorläufige Entschädigung Rente auf unbestimmte Zeit geworden oder die letzte Rentenfeststellung bekanntgegeben worden ist.

Hab das nochmal rausgesucht SGB 7 Paragraph 74.

Nach meinem Verständnis hat das also nichts mit den ersten drei Jahren zu tun, weil man Mann gleich die Rente auf unbestimmte Zeit bekommen hat und nicht die vorläufige Entschädigung. Das Thema ist schon ziemlich komplex.

@Beate969

Stimmt, aber nur zum Teil. Die Rente auf unbestimmte Zeit kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt per Bescheid festgestellt werden, spätestens aber nach drei Jahren. Der hier zitierte § 74 bezieht sich nur auf die Änderung einer Rente auf unbestimmte Zeit, nicht auf den Zeitpunkt der Erstfeststellung.

Um Himmels willen. Hier werden nicht nur die Rentenansprüche, sondern auch die Versicherungsträger durcheinander geworfen.