Wie lange muss ein Arbeitgeber warten?

8 Antworten

Nein, er muss überhaupt nicht warten, denn es besteht kein Vertrag.

Wer zu lange zögert ins warme Wasser zu springen, wird später im Kalten baden gehen. Hier in diesem Fall leer ausgehen.

Enstschlossenheit ist eine gute Eigenschaft, die bestimmt auch eurer Firma zu Gute kommt. Von daher wird der neue Kollege bestimmt die richtige Wahl gewesen sein.

Bietet man was an, dann sollte der eine schnell entscheiden und der andere etwas warten. Das gebietet die Fairniss. Kann ja sein der anderen ist los und zu kündigen

Aber müssen muss man nix.

Prinzessle  23.08.2018, 15:20

Man sollte zuerst den neuen Vertrag unterschreiben und dann kündigen. Der neue Arbeitgeber kennt ja die Kündigungsfrist, dieses Thema fällt beim Vorstellungsgespräch.

topbaugutachter  23.08.2018, 19:05
@Prinzessle

Wer früher raus will muss aber reden, und sobald er redet und dann doch nicht mehr will fliegt raus....... denn wer will eine Mitarbeiter der ja gehen will.

Am einfachsten man spielt mit offenenen Karten: Ich reservier die Stelle, ich habe mehrere Bewerber der schnellste hat den Job, ich warte auf Sie .........

Ich bin nett oder nicht - jedermanns Entscheidung

Prinzessle  23.08.2018, 19:33
@topbaugutachter

Tja in der Schweiz wartet der AG, er weiss dass der neue Mitarbeiter eine Kündigungsfrist hat, das wird im Gespräch angeschaut, wie lange die ist und wann man frühestens beginnen könnte.

Darum unterschreibt man den Vertrag gleich und zögert nicht und dann wenn alles unter Dach und Fach ist, kündigt man die alte Stelle ordentlich.

Der Arbeitgeber kann diesbezüglich handeln wie er will. Der muss auf keinen Bewerber warten und kontrollieren, ob sich irgend einer gemeldet hat.

Der AG kann einstellen oder nicht einstellen wie er mag, der zuerst da ist mahlt zuerst. Irgendeine Verpflichtung auf etwas zu warten oder zu prüfen wer zuerst anruft oder nicht gibt es natürlich nicht für den AG, mir ist auch schleierhaft wie man auf eine solche Idee kommen kann das dem ansatzweise so wäre.

Wenn jemand eine Stelle (neu) besetzen will, hat er oder sie das Recht, nach freiem Ermessen zu entscheiden. Da gibt es überhaupt keine Regeln, wonach irgendjemand in irgendeinem Zusammenhang irgendeine Frist abwarten müsste.