Ist es auffällig wenn man sich nur für Montag krankschreiben lässt?

13 Antworten

Wenn Du nur ausnahmsweise mal am Montag arbeitsunfähig bist, ist das kein Problem. Ist ein AN allerdings häufiger am Freitag, Montag oder an "Brückentagen" krank, wird das bestimmt auffallen (nicht nur dem AG sondern auch den Kollegen).

Brauchst Du für den ersten Tag eine AU-Bescheinigung? Wenn ja, ruf beim AG an, geh zum Arzt und teil dem AG danach mit, wann Du voraussichtlich wieder arbeitsfähig bist.

Brauchst Du keine AUB, ruf den AG an, sag ihm dass Du daheim bleibst weil es Dir nicht gut geht und dass Du morgen wieder kommst.

Es ist nur auffällig, wenn sich das bei einer Person häuft. Jeden 2. Montag krank geschrieben zu sein ist schon auffällig.

Passiert das 1x sage ich nichts. Ab dem zweiten Mal habe ich den Mitarbeiter im Auge und kommt das öfters vor, hat er einmal ein Gespräch, dass nicht so angenehm sein wird.

Gleiches gilt natürlich auch für den Freitag.

Ja natürlich ist das auffällig! Der Arbeitsgeber ist nicht Blöd. 

Sprich das telefonisch mit Deinem Arbeitgeber ab.

Wenn er kulant ist und Du nicht für den "blauen Montag" bekannt bist, wird er Dir den freien Tag gewähren ohne Krankschreibung.

Evtl. nimmst Du Überstunden weg.

PeterSchu  14.08.2017, 13:42

"Wenn er kulant ist und Du nicht für den "blauen Montag" bekannt bist, wird er Dir den freien Tag gewähren ohne Krankschreibung."

Das ist eher andersherum. Wenn der Arbeitgeber ein Attest für einen Einzeltag haben will, muss er das vorher ankündigen. Ansonsten braucht man für einen einzelnen Tag keine Bescheinigung, und zwar laut Gesetz, nicht durch Kulanz.

OhNobody  14.08.2017, 14:01
@PeterSchu

Danke für den Hinweis. Jetzt verstehe ich besser, warum ich im öffentlichen Dienst bei Unwohlsein einfach mal zu Hause bleiben konnte. Ich war bisher der Meinung, das sei eine interne Regel, die lediglich im öfftl. Dienst greift.

Danke ...

PeterSchu  14.08.2017, 18:23
@OhNobody

Nein, das gilt grundsätzlich für alle Betriebe. Der Gesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit offen gelassen, dass der Betrieb eine Bescheinigung schon ab dem ersten Tag verlangen darf. Das war eigentlich wohl für die Fälle gedacht, dass Arbeitnehmer allzu oft durch einzelne Krankentage auffallen. Mittlerweile machen aber viele Betriebe aus der Ausnahme den Regelfall und verlangen generell die Bescheinigung ab dem ersten Tag.

Wenn der Betrieb keine besondere Regelung trifft, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz §5:

"...Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

OhNobody  14.08.2017, 19:46
@PeterSchu

Ich danke Dir für die Info ...

Liebe Grüsse,

OhNobody