Wer haftet bei Diebstahl der gestellten Arbeitskleidung?
Hallöchen, mein alter Arbeitgeber fordert die von ihm gestellte Arbeitskleidung zurück. Nun wurde an meinem ersten Tag direkt von einem Kollegen ein Teil davon geklaut. Ich habe meinem Chef das mitgeteilt, er meinte ich solle besser darauf aufpassen. Nach ca einem Monat verschwand die nächste Sache, seitdem aber nichts mehr. Nun meine Frage: Kann mir mein ehemaliger Arbeitgeber die in seinem Betrieb von seinen Mitarbeitern geklauten Sachen in Rechnung stellen, oder ist das nicht möglich, da meine geklaute Arbeitsklamotte quasi noch irgendwo im Betrieb ist? Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Die von der Firma gestellten Sachen sind Dir abhanden gekommen, Du hast also Deiner Sorgfaltspflicht nicht genügt. Jetzt sind die Sachen zu ersetzen.
Das kann er dir in Rechnung stellen.
Du als Leiher haftest für die Rückgabe.
Kannst du nachweisen, dass der besagte Kollege die Klamotten geklaut hat? Wenn nicht, wirst du wahrscheinlich dafür aufkommen müssen..
Hast du den Diebstahl angezeigt?