Darf ein Arbeitgeber (Restaurant) seinen Mitarbeitern verbieten, dort in ihrer Freizeit essen zu gehen?

7 Antworten

"Personal und Gäste sollen sich nicht mischen."

Das ist schonmal ein seltsamer Ausdruck. Wen sollte es stören, dass jemand unter den Gästen ist, der im Hotel arbeitet, wenn er grad keine Freizeit hat?

Ich würde es eher als positiv für das Restaurant sehen, wenn das Personal im Bekanntenkreis Werbung macht und Gäste mitbringt.

Ich sehe keine rechtliche Grundlage, nach der er euch den Besuch verbieten darf. Es widerspricht der Gleichbehandlung, wenn er Euch als Gäste nicht haben will.

Andererseits würde ich mir überlegen, mein Geld lieber einem anderen Restaurant zu geben, wenn ich dort nicht willkommen bin. Und Werbung im Bekanntenkreis würde ich dann logischerweise auch nicht mehr machen.

Der Wirt kann es arbeitsvertraglich ausschließen, dass das Personal die Einrichtungen des Arbeitgebers in seiner Freizeit benutzt. Das ist absolut übliches Vorgehen in gehobenen Gaststätten und Hotels. Und das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Der Wirt möchte sicher auch ausschließen, dass das Personal sich gegenseitig bedient und so auch mal was unter den Tisch gekehrt wird.

@bastidunkel

Dann soll er das meinetwegen tun. Ich zumindest würde es seltsam finden, wenn jemand bei Mercedes arbeitet und einen Fiat fährt.

Und das Argument "...dass das Personal sich gegenseitig bedient und so auch mal was unter den Tisch gekehrt wird..." sehe ich keinesfalls gegeben. Denn dann hätte der Betrieb wohl generell ein Problem mit der Vertrauenswürdigkeit seines Personals. Genauso wie man eigene Mitarbeiter mal bevozugen könnte,  könnte man auch seine Tante Frieda, seinen Autohänlder oder die 500 Kumpels aus dem Sportverein bevorzugen, wenn sie im Lokal sind.

@bastidunkel

Der Wirt kann es arbeitsvertraglich ausschließen, dass das Personal die Einrichtungen des Arbeitgebers in seiner Freizeit benutzt.

Eine solche arbeitsvertragliche Klausel wäre das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben wäre!

Und das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.

"Diskriminierung" ist nicht alleinige Voraussetzung, das Hausrecht als Gastwirt nicht ausüben zu dürfen; dazu bedarf es sachlich rechtfertigender Gründe!

Das ist absolut übliches Vorgehen in gehobenen Gaststätten und Hotels.

Wie gesagt: Das mag Deiner Behauptung nach  in den ach so "gehobenen Gaststätten und Hotels" üblich sein, ob es rechtmäßig ist, hat damit aber nichts zu tun!

wenn das sein wille ist, dann akzeptiere dies. ich würde mir dann aber in der hinterhand zügig neue arbeit suchen.

Natürlich kann er das. Er hat Hausrecht und darf jedem X-beliebigen den Zutritt verweigern. Und er hat ja auch eine für ihn sehr sinnvolle Begründung.

Er hat Hausrecht und darf jedem X-beliebigen den Zutritt verweigern.

Das ist schlicht und einfach falsch!

Ein Gastwirt ist in der Ausübung seines Hausrechts nicht unbeschränkt frei!!

Für die Ausübung des Hausrechts muss er einen sachlichen Grund haben - und der ist mit "Personal und Gäste sollen sich nicht mischen." nicht gegeben!

Und er hat ja auch eine für ihn sehr sinnvolle Begründung.

Was soll an der Begründung "Personal und Gäste sollen sich nicht mischen." denn wohl "sinnvoll" sein?!?!

@Familiengerd

Der Gastwirt darf lediglich keine Diskriminierung begehen, dass er z. B. allen Türken ein Hausverbot erteilt. Aber dass er seinem eigenen Personal Hausverbot erteilt, ist in der gehobenen Gastronomie absolut üblich. Da bist du auf dem Holzweg, Familiengerd.

@bastidunkel

Aber dass er seinem eigenen Personal Hausverbot erteilt, ist in der gehobenen Gastronomie absolut üblich.

Was "absolut üblich" ist (in der "gehobenen Gatronomie"), ist eine Sache!

Was dagegen rechtlich erlaubt ist, eine andere - aber "wo kein Kläger, da kein Richter"!

@Familiengerd

Es ist in dem Moment erlaubt, wenn der Wirt es arbeitsvertraglich ausschließt. Und das kann er durch eine schlichte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag machen. Wem das nicht gefällt, kann ja kündigen. 

@bastidunkel

Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag dürfte kaum Bestand haben - auch wenn sich jetzt viele empört auf "Vertragsfreiheit in Deutschland" berufen mögen!

@bastidunkel

Ergänzung:

Wem das nicht gefällt, kann ja kündigen.

Und das ist das "klassische Totschlagargument", wenn ansonsten nichts greift.

Das kann er tun, aber das zeugt von Mißtrauen, und ganz ehrlich?
Da würde ich dann garantiert auch gar nicht mehr essen wollen !!!

Das kann er tun

Nein!


Ein Gastwirt ist in der Ausübung seines Hausrechts nicht unbeschränkt frei!!

Für die Ausübung des Hausrechts muss er einen sachlichen Grund haben - und der ist mit "Personal und Gäste sollen sich nicht mischen." nicht gegeben!


aber das zeugt von Mißtrauen, und ganz ehrlich?
Da würde ich dann garantiert auch gar nicht mehr essen wollen !!!

Da allerdings möchte ich Dir zustimmen!

@Familiengerd

Du schon wieder :-)  Meine Güte, was Du nicht alles weisst.... Wo hast Du denn das gefunden ?

@grisu2101

Das hat der Familiengerd sich mal eben so ausgedacht.

@bastidunkel

Na, ich weiß nicht.... Ich vermute langsam, er ist ein Rechtsanwalt ?

@grisu2101

Du schon wieder

Immer gerne - auch wenn's Dir nicht "passen" sollte!!  :-)

@Familiengerd

Nein, ist ja kein Problem, man lernt ja wirklich nie aus, ist halt so....:-)

Generell kann sich der Gastronom seine Gäste aussuchen. Wen er nicht bedienen will, der bekommt auch nichts.

Es soll ja auch verhindert werden, dass es da zu Unregelmäßigkeiten  (auf Gegenseitigkeit) zwischen den Angestellten kommt.

In vielen Supermärkten unterliegt der "Personalkauf" auch Restriktionen.

Wen er nicht bedienen will, der bekommt auch nichts.

Dann muss er sich gegenüber seinen Arbeitnehmern als Gästen so verhalten, wenn er sachlich begründet sein Hausrecht ausüben will!

Aber er darf nicht seinen Arbeitnehmern als "Dienstanweisung" die Nutzung des Restaurants verbieten!

Im Übrigen ist diese Aussage so pauschal auch generell falsch, denn ein Gastwirt ist in der Ausübung seines Hausrechts nicht unbeschränkt frei!! Für die Ausübung des Hausrechts muss er einen sachlichen Grund haben - und der ist mit "Personal und Gäste sollen sich nicht mischen." nicht gegeben!

@Familiengerd

DerHans hat absolut Recht. In der gehobenen Gastronomie  und auch im Hotelwesen hat das Personal kein Recht, die Einrichtungen des Hauses in der privaten Freizeit zu nutzen. Das ist eine absolut übliche Vorgehensweise.

@bastidunkel

In Deiner anderen Erwiderung unten heißt es, es sei "üblich"; hier heißt es jetzt schon allgemein, dass das Personal überhaupt kein Recht dazu hat!

Was ist (polemisch gefragt) der nächste Schritt? Geldbuße? Haft?

Aber was "absolut üblich" ist (in der "gehobenen Gastronomie"), ist eine Sache! Was dagegen jedoch rechtlich erlaubt ist, eine andere - aber "wo kein Kläger, da kein Richter"!