Urlaubsbescheinigung! Bitte um Hilfe.. ich fang neue Stelle an! Urlaubsbescheinigung...

7 Antworten

Die Urlaubsbescheinigung kannst Du erst kurz vor Antritt der neuen Stelle erstellen lassen, denn dann ist sie wirklich aktuell. Nach Erstellung der Bescheinigung solltest Du nicht mehr gearbeitet haben, wo Dir Ansprüche auf Urlaub erwachsen sind. Wenn Du in Deiner jetzigen Stelle den vollen Urlaub für 2013 nehmen würdest, sind Deine Urlaubsansprüche für 2013 erfüllt und Deine neue Firma braucht Dir keinen Urlaub mehr zu gewähren.

Der Urlaub zählt pro Kalenderjahr und nicht pro Firma, deshalb ist das Datum wichtig. Es könnte kompliziert werden, da eventuell auch ein paar Monate Arbeitslosigkeit dazwischen fallen, in denen Du auch Urlaub nehmen könntest.

Ich würde auf den Urlaub in der neuen Firma für 2013 zu verzichten und ihn vorher nehmen. Es ist einfacher zu kalkulieren, es macht einen besseren Eindruck in der Firma und letztendlich hast Du ja Deinen gesetzlichen Urlaub auf jeden Fall.

Onkel1887  11.12.2012, 09:48

Wie soll er den seinen Urlaubsanspruch für die Zeit Sep - Dez 2013 nehmen? Diese Tage stehen ihn in der alten Firma überhaupt nicht zu.

Jorgfried  11.12.2012, 09:55
@Onkel1887

Doch die stehen ihm zu, soalnge keine Kündigung vorliegt.

RobertLiebling  11.12.2012, 09:58
@Onkel1887

Diese Tage stehen ihn in der alten Firma überhaupt nicht zu.

Sofern der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb ist, wäre es kein Problem, den gesamten Jahresurlaub 2013 beispielsweise im März zu nehmen.

Wechselt der AN anschließend den Arbeitgeber, muss dieser ja darüber Bescheid wissen, dass der AN seinen Urlaubsanspruch für das aktuelle Kalenderjahr bereits verbraten hat.

Wie viel Tage Urlaub hast du laut deinem jetzigen Arbeitsvertrag? Diese Tage teilst du einfach durch 12 Monate und hast die Anzahl deiner Urlaubstage pro gearbeiteten Monat, in der Regel sind das ca 2 Tage / Monat. In deinem Fall würde das bedeuten das du ca 16 Tage Urlaub von deiner alten Firma bekommen mußt. Das dir dieser Urlaub auch gewährt wurde muß dir der Arbeitgeber bescheinigen oder aber gut begründen warum dies nicht möglich war. Du bist aber auch verpflichtet deine Urlaubsplannung so zu gestellten das dir der Urlaub gewährt werden kann.

RobertLiebling  11.12.2012, 09:59

Das klingt alles ziemlich plausibel - im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht nur leider etwas völlig anderes.

Onkel1887  11.12.2012, 18:59
@RobertLiebling

Welches BUrlG hast du den bitte gelesen? Also in der Onlineausgabe des Bundesjustistministerum steht es sinngemäss genau so. Vieleicht überprüfst du nochmal deine Infomationsquelle.

Der 2012er Urlaub wird dem neuen Arbeitgeber schnuppe sein, wenn Du erst im Sept. 2013 dort anfängst.

Üblicherweise wird eine Urlaubsbescheinigung erst nach Ende des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses erstellt, weil erst dann sicher ist, wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer im "alten" Betrieb bereits in Anspruch genommen hat.

Frag' mal beim zukünftigen Arbeitgeber noch mal nach - ich bin ziemlich sicher, dass Du da irgendwas falsch verstanden hast.

Sprich mit dem neuen Ausbildungsbetrieb. Die brauchen die Urlaubsbescheinigung sicher nicht für 2012, sondern nur für 2013. Du solltest dem alten Ausbilder nicht zu früh sagen, daß du kündigen willst.

ich hoffe, im neuen Job musst du dich nicht mit Groß/Kleinschreibung abquälen.