Wie lange kann nicht erfüllter DSL Vertrag ausgesetzt werden?

2 Antworten

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Ich habe einen Vertrag zur DSL Versorgung abgeschlossen.

Genau so ist es.

Laut AGB des Versorgungs Unternehmens wird der Vertrag gültig, sobald die Bereitstellung des Anschluss erfolgt. Der vereinbarte Termin kann allerdings nicht eingehalten werden.

Das kommt bei DSL Verträgen laufend vor. Und zwar meistens dann, wenn am Anschaltort entweder kein Post frei ist, oder aber der vorhandene Anschluss noch durch einen anderen laufenden Vertrag blockiert wird.

Abgeschlossen wurde der Vertrag vor einen Monat, d.h. die zweiwöchige Widerrufsfrist ist abgelaufen.

Und die Information, ab wann der Vertrag geschaltet werden kann, erfolgte wann?

Das Unternhemen beruft sich nun darauf, dass sie in einem Jahr liefern können und damit der Vertrag ab Februar 2020 für mind. 24 Monate gültig ist.

So ist es. Die Widerrufsfrist läuft bei den meisten Providern rechtswirksam ab Zugang der Belehrung. Stehat ja auch genau so in den AGB. Der Vertrag kommt üblicherweise bereits mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande.

Wie lange kann nun dieser Vertragsabschluss aufrecht erhalten werden

Den Vertrag selbst hättest du innerhalb der Frist widerrufen können. Jetzt kannst du nur auf Kulanz hoffen, denn der Vertrag ist rechtswirksam zustande gekommen. Du müsstest um eine Sonderkündigung bitten, was aber ohne mindestens anteilige Kostenübernahme durch dich kaum durchgehen wird.

bzw. wie kann ich diesen Vertrag beenden?

Durch eine rechtswirksame Kündigung mit mind. 3 Monaten zum Vertragsende, ergo zum 30.10.2021, wenn der Vertrag zum 1.2.2020 geschaltet wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist zwar stets vorbehalten, nur musst du diese ggfs. gerichtlich einklagen.

FordPrefect  22.01.2019, 17:33

Nachtrag: Im Gegensatz zu @Lemo1991 halte ich eine Kündigung auf der Grundlage von § 626 BGB nicht für sehr zielführend. Besser und vermutlich auch leichter durchsetzbar wäre ein Rücktritt vom Vertrag (schriftlich) mit Verweis auf § 313 BGB.

Zitat:

"Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann."

Zitat Ende, Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__313.html

Der Vertragspartner erfüllt seine Pflichten nicht, berufe dich daher auf §626 Abs. 1 BGB und kündige pünktlich per Einschreiben innerhalb der zweiwöchigen Frist gerechnet ab dem Tag an dem du Kenntnis von der oben genannten Mitteilung erlangt hast. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

Heißt also wenn dir das Unternehmen zB. am 20.01.2019 mitgeteilt hat, dass sie in einem Jahr liefern können, musst du bis spätestens 03.02. unter Angabe des wichtigen Grunds und unter Berufung auf den oben genannten Paragraphen gekündigt haben, nur als Beispiel.

Woher ich das weiß:Recherche