Wie lange kann ein Ausländische Student (kein EU) nach das Exmatrikulieren in Deutschland beliben?

3 Antworten

Dein Aufenthaltsgrund entfällt und somit Dein Aufenthaltsrecht. Ein Recht um hierbleiben zu können besteht nur bei erfolgreichen Studiumsabschluß, um hier berufliche Erfahrung zu sammeln.

das Visa wird wohl nicht mehr verlängert.bzw. müsste aufgrund dessen erloschen sein, du solltest dich schleunigst mit der Ausländerbehörde auseinander setzen

Wenn du EU Ausländer bist, kannst du hier bleiben, so lange du willst.

Ansonsten sind es, glaube ich, 3 Monate. Andernfalls brauchst du eine Genehmigung.