Kindergeld als Student mit Vollzeitbeschäftigung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mitteilen musst du das schon,solange du aber über deine Ergebnisse nicht informiert bist bzw.erfahren hast das du bestanden hast und somit einen Abschluss hast,giltst du noch als Student oder Azubi und solange besteht dann auch min. noch Anspruch auf Kindergeld !

Das Einkommen aus deiner Beschäftigung spielt seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Ein Problem könnte es nur dann geben,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest,dann darfst du nämlich nebenbei oder in einer Wartezeit auf einen weitere Ausbildung / Studium nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeite.

Dann würdest du einer Kindergeldschädlichen Nebentätigkeit nachgehen,egal ob Teilzeit oder Vollzeit.

Das Ergebnis erfahre und mein Zeugnis bekomme ich in den nächsten Tagen / Wochen.
Student bin ich ganz offiziell bis März.

Das Studium ist/war meine Erstausbildung.

Also krieg ich Kindergeld bis März und muss nur meine Immabescheinigung für's aktuelle Semester hinschicken? Hab ich das richtig verstanden?

@FreshMarv

NEIN,dass hast du nicht richtig verstanden !

Wenn du in den nächsten Tagen / Wochen erfährst das du bestanden hast,dann gilt dein Studium als beendet,genau so wäre es in einer betrieblichen Ausbildung.

Egal wie lange dein Studium / Ausbildung offiziell gegangen wäre,sobald du erfahren hast das du bestanden hast ist das Studium bzw.eine Ausbildung Geschichte.

Dann besteht für den Monat in dem du das Ergebnis bekommst noch Anspruch auf Kindergeld,wenn du die Anspruchsvoraussetzungen min.an einem Tag im Monat erfüllt hast,also erst nach dem 1.eines Monats das Ergebnis erfahren würdest.

@FreshMarv

Also krieg ich Kindergeld bis März und muss nur meine Immabescheinigung für's aktuelle Semester hinschicken? Hab ich das richtig verstanden?

Nein - dein Kindergeldanspruch ist erloschen mit Aufnahme deiner Vollzeitbeschäftigung, da du deinen bisher aktuellen Studentenstatus verloren hast!

Okay alles klar – danke!

Lieber isomatte, stimmt so leider nicht ganz! Die 20 Wochenstunden-Regel gilt erst mal beim Hinzuverdienst in der Zweitausbildung bzw. -studium, jedoch auch in der Erstausbildung, um den Studentenstatus festzustellen: siehe hierzu meine Antwort

Durch seine Vollzeitbeschäftigung hat er ab sofort seinen Studentenstatus verloren (unabhängig von seiner Verdiensthöhe) und die Eltern somit den Kindergeldanspruch!

@siola55

Alles klar Siola55 !

Danke dir für die Aufklärung,versuche es mir zu merken.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Wenn du einer Vollzeitbeschäftigung nachgehst, ist egal ob du formell noch Student bist oder nicht.

Das dem Amt nicht zu melden ist Leistungserschleichtung und (in dem Falle wohl nicht) generell ein Straftatbestand.

Ist das einfach eine auf Logik basierende Vermutung von dir oder kennst du dich da aus?

Ich habe gehört, Kindergeld sei einkommensunabhängig und dachte, es ginge lediglich um den Status.

@FreshMarv

Ich habe gehört, Kindergeld sei einkommensunabhängig und dachte, es ginge lediglich um den Status.

Ja genau lieber FreshMarv, genau diese Studentenstatus hast du mit deiner Vollbeschäftigung verloren und deine Eltern damit den Kindergeldanspruch! Es kommt nicht auf die Vediensthöhe an (Ek-Grenzen wurden ja bereits in 2012 ganz abgeschafft), sondern auf deine Anzahl Wochenstunden, um noch als Student zu zählen!!!

Hi FreshMarv,

Kindergeldanspruch haben grundsätzlich die Eltern! Zwar wurden bereits seit 2012 die Einkommensgrenzen beim Kind komplett abgeschafft, also kommt es erst mal nicht auf deine Verdiensthöhe an; jedoch hast du mit deiner Vollzeitbeschäftigung deinen Studentenstatus verloren :-( und deine Eltern damit den Kindergeldanspruch für dich :-((

Nachzulesen in studis-online.de unter
III. Mehr als geringfügige Jobs

www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

wie z.B.:
bb) 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit


Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als
Arbeitnehmer, wenn ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden
in der Woche jobbt. Sofern ihr eine Anstellung habt, in der ihr mehr
arbeiten müsst, geht man davon aus, dass euer Studium hinter eurem Job
zurücktritt und ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende.
Dies gilt
aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien könnt ihr
problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn ihr dies häufiger
macht, müsst ihr allerdings die 26-Wochen-Regel beachten. Dazu gleich
unter cc).



Arbeitet ihr (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, darf der Job ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden umfassen. Auch in diesem Fall ist aber Voraussetzung, dass ihr eure Zeit und Kraft überwiegend dem Studium widmet.

usw.

Gruß siola55