Wie lange dauert es einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen (Polizei)?

14 Antworten

Das kommt mal auf den Fall und die Zeit an.

Am Wochenende oder in der Nacht, je nach örtlicher Gegebenheit, unter Umständen Stunden.

Unter der Woche, Tagsüber, darüber hinaus je nach örtlichen Gegebenheiten, binnen weniger Minuten.

Ein Anruf, Schilderung der Lage, Richter beschließt, was in einem Protokoll festgehalten wird und bereits Gültigkeit besitzt (nein, das muß nicht einmal schriftlich vorliegen), der schriftliche beschluß kommt per Fax im verlauf die Polizei schon längst bei der Sache ist.

Aber letztlich ist das auch egal, denn, ist das Gericht nich erreichbar (z.B. an einem Sonntag), darf ein Polizeibeamter, wen Eile geboten ist oder der Erfolg fraglich ist wenn gewartet wird, selbst ohne gerichtlichen Beschluß durchsuchen, das nennt man Gefahr im Verzug. Dann jedoch ist er verpflichtet, hinterher das Gericht hierüber genauestens in kenntnis zu setzen, da er ja deren Entscheidung selbst getroffen hat, auf das das gericht die getroffene Maßnahme im nachinein rechtlich überprüft.

freede  23.03.2012, 08:29

Genau das wollte ich auch schreiben... DH!

Das ist ziemlich unterschiedlich! In der Regel etwas Länger, weil es von den Staatsanwälten unterschrieben und gerechtfertigt werden muss. Also ein paar Tage dauert sowas schon, auch weil Behörden nicht gerade unbedingt schnell sind. Sollte es aber wirklich dringend seien, kann die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln, zum Beispiel mit der Begründung Verdunklungsgefahr oder Gefahr im Vollzug!...

Das Ding heißt Durchsuchungsbescheid. Und nicht die Polizei beantragt ihn, sondern die Staatsanwaltschaft aufgrund von polizeilichen Ermittlungen.

Und das kann sehr schnell gehen, wenn die entsprechenden Tatsachen vorliegen

crocky  22.03.2012, 17:26

Die Staatsawälte müssen die nicht beantragen sondern können sie selber ausstellen, sie müssen nur rechtlich gerechtfertigt seien!

Kann man nicht sagen, aber meistens geht das so schnell, dass du nicht mal weißt wo oben oder unten ist.

Das nennt sich Durchsuchungsbeschluss und kann je nach Dringlichkeit der Angelegenheit sehr schnell gehen.