darf die polizei ohne durchsuchungsbefehl in meine wohnung...?

18 Antworten

Nur bei Gefahr im Verzug, wenn du z.B. jemanden bedrohst oder Anstalten machst, Beweise zu vernichten.

Die Vorschrift kann allerdings recht weit ausgelegt werden, um eine Durchsuchung ohne richterliche Unterschrift zu rechtfertigen.

Harryguenni  28.05.2009, 22:55

Sehr gute Antwort. DH

Eindeutig Ja.

1.) Wie hier bereits angegeben - bei Gefahr im Verzug.

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..... beispielsweise ein Anonymling, zu feige sein Gesicht zu zeigen zu dem was er über andere rausposaunt, ruft bei Trachtenverein Grün/Weiß an und behauptet, bei Dir sitzt ein zur Festnahme ausgeschriebener in der Wohnung. Dann nicht. Wenn der jedoch seinen Namen sagt, hat man damit die Tatsache (die Aussage des Hinweisgebers mit dessen Personalien) und wird zu Dir reinkommen. Da eine Person schneller bei Dir abreisen kann als ein Richter einen Beschluß erlässt, wird man ohne richterlichen Beschluss einrücken. Wenn Du das mit Gewalt zu verhindern suchst, ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wird bestraft.

2.) Auch bei Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses. Dann jedoch sollte nach Möglichkeit ein Zeuge hinzugezogen werden, ein Wohnungsnachbar oder ein Beamter / Angestellter einer anderen Behörde.

Nach Möglichkeit bedeutet, man läutet und geht davon aus, man ist zu Hause. Wenn niemand aufmacht, geht man davon aus, der ist eventuell da, macht aber nur nicht auf - die Tür wird geöffnet. Man geht rein und da ist ja wirklich niemand, ist man ja schon drin, ohne Zeuge. Keiner geht dann wieder raus und wartet auf einen Zeugen, man frägt dann einen Nachbar und wenn man da keinen findet, ist ein Zeuge erledigt. Das heißt noch lange nicht, dass das unrechtmäßig ist.

Wenn man nicht zu Hause ist, hat man auch bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses selbstverständlich keine Ahnung und den nicht gesehen, man wird ihn jedoch zu sehen bekommt, bei der zuständigen Polizeidienststelle, wenn man seinen Schlüssel abholt, da das Schloss ausgetauscht wurde, da das normalerweise zu Bruch geht bei der Türöffnung und gegen ein neues ersetzt wird.

Das ganze ist stark vereinfacht dargestellt, Da kommen noch andere Sachen dazu - z.B. zur Nachtzeit, es gibt hierzu auch genauere Angaben, man schaue einfach mal hierzu nach:

http://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_(Recht), da steht alles drin

Es ist im übrigen beim Auto entgegen der Behauptung eines Vorredners hier anders, der Pkw ist keine Wohnung (oder nur sehr sehr selten), ein Wohnmobil kann - muss jedoch nicht Wohnung sein, hierbei ist die Beurteilung jeweils vom Einzelfall abhängig.

Lass dir nicht in deiner Küche oder halt in der Wohnung sondern vor der Tür die Unterlagen zeigen auch wenns lange dauert, die räumen danach nämlcih ncith mehr auf und verursachen mehr als Unordnung.

Sollte jedoch jemand blutender Weise vor deiner Haustür stehen müsst du ihm helfen ihn reinlassen! auch, wenn er dir deine Wohnung und den schönen Persateppich vollblutet - war nicht gefragt gibt es aber ein nettes Urteil zu ;)

ganz klar nein, nur wenn nachweislich gefahrn im verzug ist, auch für den sportverein grün-weiss gilt bei sowas : hausfriedensbruch und unverletzlichkeit der wohnung, gilt übrigens auch frü dein auto