Wie lange darf eine Reklamation bei einem Buggy dauern?
Ich habe einen Buggy online bestellt und dieser ging nach wenigen Tagen bereits kaputt.Beim schiben meines Kindes ist das Gestell einfach in sich zusammengebrochen.Der Buggy ging darafhin sofort an den Händler zurück.Da der Wagen benutzt wurde ,gab es keine Möglichkeit den Buggy einfach zurückzugeben sondern wurde als Reklamation angenommen.Händler spricht von einem Benutzungsfehler und schickt mir aus "Kulanz" ein neues Gestell.Nun sind bereits 6 Wochen um und ich habe noch nichts erhalten.Wie lange darf ich dem Händler noch Zeit geben?
Von einem Anwendungsfehler kann hier nicht die Rede sein.Mein Kind dürfte laut Hersteller noch 2 Jahre darin fahren und ich muß den buggy ja wohl noch auf der Straße schieben dürfen .
Mit dem Hersteller hatte ich auch bereits Kontakt.Dieser gibt selber zu,dass es von der marke stabilere Gestelle gibt.Diese hatten mir den Ersatz für Ende Juni zugesagt. Nun musste ich in der Zwischenzeit einen neuen Buggy kaufen.
Kann ich für so eine lange Bearbeitungszeit mein Geld zurück verlangen?
5 Antworten
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.Da der Buggy innerhalb der 14 tage kaputt ging und zurückgeschickt wurde,ging ich auch davon aus vom Kauf zurücktreten zu können.Eine Frist von 1 Woche hatte ich bereits gesetzt gehabt.Nach mehrmaligem schreiben bekam ich irgendwann die Antwort dass ich die Ware nach 3 tagen erhalte.Ich hatte 7 Tage gewartet und noch immer nichts bekommen.Daraufhin habe ich eine Frist von weiteren 7 Tagen gesetzt mit der Info dass ich in den Urlaub fahre und ihn dafür auch gekauft habe.Nun musste ich zwangsweise einen neuen kaufen
Händler spricht von einem Benutzungsfehler und schickt mir aus "Kulanz" ein neues Gestell.
Das ist Mumpitz, lass Dich nicht veralbern. Der Händler hat Dir mangelhafte Ware verkauft und muss sie reparieren. Nichts da mit "Kulanz".
Mangelhafte, Tüvgeprüfte Ware die einfach zu sammenbricht. Ja nee, is kla ;-)
Du kannst ihm eine Frist setzen und dann dein Geld zurückverlangen. Wenn du jetzt schon so lange wartest und er dir nichts mitteilt, wäre eine Woche als Frist durchaus tragbar. Bei Probemen hat man, wenn man online kauft, immer noch zusätzliche Probleme. :-)
wer online kauft, darf auch keinen Vor Ort Reparatur Dienst erwarten. Natürlich sind 6 Wochen zu lange. Setz eine Frist ansonsten verlange Geld zurück. Das du dir zwischenzeitlich einen anderen Buggy gekauft hast ist dein Problem.
Da es sich hier offensichtlich um eine Garantieleistung (freiwillige Leistung) handelt und eben nicht um einen Sachmangel (Gewährleistung) kannst du da kein Geld zurückverlangen.
Das Ganze hätte direkt über den Sachmangel (Gewährleistung) gehen sollen.
Natürlich. Aber scheinbar wurde hier ein Garantiefall eröffnet und eben keine Nachbesserung aufgrund eines Sachmangels gefordert.
Da in der Regel solche Dinge wie Babybuggy Tüv geprüft werden darf diese Story auch ernsthaft bezweifelt werden. Erstmal ist das nur eine Behauptung von dir.
Ob Du das dem Fragesteller glaubst oder nicht, ist für die Sachlage völlig unerheblich.
Oh doch. Es ist schon ein Unterschied, ob es ein Sachmangel war oder z.B. eine fehlerhafte Bedienung bzw. ein fehlerhafter Zusammenbau.
Ein zusammengerbochener Buggy deutet fürs erste auf einen fehlerhaften Zusammenbau hin. Das zusammen mit dem Hinweis des Händlers, dass es auf Garantie zu laufen hat.
Händler machen normalerweise bei Sachmängel einen Rückgriff auf den Hersteller. Denen ist es also egal.
soso, und wenn der fragesteller erzählt das alle menschen blau sind ist das vermutlich auch einfach zu glauben.
Genau. Der Kunde ist der Feind.
Der Händler kann sich nicht aussuchen, ob es eine freiwillige Leistung oder ein Sachmangel ist. Wenn das Gestell zusammenbricht, hat der Händler Schrott verkauft und muss den Mangel beheben.