Wie lange darf eine Reklamation bei einem Buggy dauern?

5 Antworten

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.Da der Buggy innerhalb der 14 tage kaputt ging und zurückgeschickt wurde,ging ich auch davon aus vom Kauf zurücktreten zu können.Eine Frist von 1 Woche hatte ich bereits gesetzt gehabt.Nach mehrmaligem schreiben bekam ich irgendwann die Antwort dass ich die Ware nach 3 tagen erhalte.Ich hatte 7 Tage gewartet und noch immer nichts bekommen.Daraufhin habe ich eine Frist von weiteren 7 Tagen gesetzt mit der Info dass ich in den Urlaub fahre und ihn dafür auch gekauft habe.Nun musste ich zwangsweise einen neuen kaufen

Händler spricht von einem Benutzungsfehler und schickt mir aus "Kulanz" ein neues Gestell.

Das ist Mumpitz, lass Dich nicht veralbern. Der Händler hat Dir mangelhafte Ware verkauft und muss sie reparieren. Nichts da mit "Kulanz".

Halbammi  19.07.2018, 10:00

Mangelhafte, Tüvgeprüfte Ware die einfach zu sammenbricht. Ja nee, is kla ;-)

Du kannst ihm eine Frist setzen und dann dein Geld zurückverlangen. Wenn du jetzt schon so lange wartest und er dir nichts mitteilt, wäre eine Woche als Frist durchaus tragbar. Bei Probemen hat man, wenn man online kauft, immer noch zusätzliche Probleme. :-)

wer online kauft, darf auch keinen Vor Ort Reparatur Dienst erwarten. Natürlich sind 6 Wochen zu lange. Setz eine Frist ansonsten verlange Geld zurück. Das du dir zwischenzeitlich einen anderen Buggy gekauft hast ist dein Problem.

Da es sich hier offensichtlich um eine Garantieleistung (freiwillige Leistung) handelt und eben nicht um einen Sachmangel (Gewährleistung) kannst du da kein Geld zurückverlangen.

Das Ganze hätte direkt über den Sachmangel (Gewährleistung) gehen sollen.

Jersinia  18.07.2018, 11:13

Der Händler kann sich nicht aussuchen, ob es eine freiwillige Leistung oder ein Sachmangel ist. Wenn das Gestell zusammenbricht, hat der Händler Schrott verkauft und muss den Mangel beheben.

qugart  18.07.2018, 11:17
@Jersinia

Natürlich. Aber scheinbar wurde hier ein Garantiefall eröffnet und eben keine Nachbesserung aufgrund eines Sachmangels gefordert.

Halbammi  18.07.2018, 22:36
@Jersinia

Da in der Regel solche Dinge wie Babybuggy Tüv geprüft werden darf diese Story auch ernsthaft bezweifelt werden. Erstmal ist das nur eine Behauptung von dir.

Jersinia  19.07.2018, 10:56
@Halbammi

Ob Du das dem Fragesteller glaubst oder nicht, ist für die Sachlage völlig unerheblich.

qugart  19.07.2018, 10:59
@Jersinia

Oh doch. Es ist schon ein Unterschied, ob es ein Sachmangel war oder z.B. eine fehlerhafte Bedienung bzw. ein fehlerhafter Zusammenbau.

Ein zusammengerbochener Buggy deutet fürs erste auf einen fehlerhaften Zusammenbau hin. Das zusammen mit dem Hinweis des Händlers, dass es auf Garantie zu laufen hat.

Händler machen normalerweise bei Sachmängel einen Rückgriff auf den Hersteller. Denen ist es also egal.

Halbammi  19.07.2018, 19:16
@Jersinia

soso, und wenn der fragesteller erzählt das alle menschen blau sind ist das vermutlich auch einfach zu glauben.

Jersinia  20.07.2018, 16:20
@Halbammi

Genau. Der Kunde ist der Feind.