Wer ist bei einer Reklamation zuständig? Verkäufer oder Hersteller?

8 Antworten

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Die Sachmängelhaftung ist eine verpflichtende Leistung des Händlers.

Vor wenigen Monaten ist keine konkrete Zeitangabe, daher unbrauchbar.

§§ 433 ff BGB.

Wenn Du bei Kaufland ein elektronisches Gerät kaufst, bekommst Du zusätzliche eine Garantie darauf, nicht vom Hersteller. Folglich kannst Du dort die Ware reklamieren, entweder gegen ein neues Gerät oder bekommst das Geld zurück.

Plus (Netto) ist nur der Zwischenhändler und verkauft die Ware, mehr nicht. Da Plus auch keine eigene Werkstatt hat bzw. Kundendienst, die kommen, dann ist es doch wohl klar, dass man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss.

Daher ist es wohl sinnvoller und sicherer, sich solche Dinge bei Bauhaus und Co. zu kaufen. Dort wird einem sofort geholfen und hat dann nicht so viel Ärger.

Man sollt nicht immer auf den Preis achten, sondern auch den dazu gehörigen Service beachten. 


ich glaube kaum, dass ich man bei einem Kauf von 299,-- (soviel zu "Billigware") den Kunden zum Buchbinder Wanninger schicken muss. Die Ware ist im Eimer, da brauchts auch keine Werkstatt. Für den Preis erwarte ich sehr wohl eine kundenfreundliche Betreuung und eine Rücküberweisung, da kein Umtausch möglich ist.

Plus (Netto) ist nur der Zwischenhändler und verkauft die Ware, mehr nicht. Da Plus auch keine eigene Werkstatt hat bzw. Kundendienst, die kommen, dann ist es doch wohl klar, dass man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss.

Das ist falsch, Gewährleistung ist immer ein Gesetzlicher Anspruch des Kunden an den Händler. Ob Plus eine eigene Werkstatt hat oder das Produkt nicht mehr vertreibt kann dem Kunden egal sein. Siehe auch § 437 ff. BGB

Man muss nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat.

Soweit ich weiß kann der Verkäufer bei der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche den Kunden durchaus an den Hersteller verweisen. Die tatsächlichen Ansprüche auf Gewährleistung hast du aber Gegenüber dem Verkäufer (hier Plus). Ich sehe es daher so, dass wenn der Hersteller dich wieder  an Plus verweist sich dann Plus um alles weitere kümmern muss.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist der Händler als Verkäufer der richtige Ansprechpartner. Mit ihm bist Du einen (Kauf-) Vertrag eingegangen.

Natürlich versucht der Händler stets, dem Kunden die Abwicklung direkt über den Hersteller aufs Auge zu drücken. Für den Händler bedeutet das weniger Aufwand. Lasse Dich hier aber nicht beirren.

Meiner Meinung nach ist der Verkäufer zuständig, schließlich habt ihr ein Geschäft abgewickelt. Würde ich beispielsweise bei Otto einen Laptop bestellen, der defekt ist, wende ich mich auch nicht an Toshiba. Wie der Verkäufer sein Geld zurückbekommt ist nicht das Problem des Endnutzers. Das hat für mich schon etwas mit Service am Kunden zu tun.