Rückgaberecht im Internet - darf ich den Kinderwagen ausprobieren?

2 Antworten

Was würdest Du denn als Händler denken, wenn sich alle einen Kinderwagen bestellen und den nach 2 Wochen mit deutlichen Gebrauchsspuren evtl. zurück schicken?

Wenn im Gebrauch etwas kaputt geht, hast Du selbstverständlich einen Grund zur Reklamation. Aber einfach nach 2 Wochen sagen - "den will ich dann doch nicht" - von derartiger Vorgehensweise ist mir nichts bekannt - weder im realen Handel noch Online!

du must halt für den schade der aufkommen könnte weil er benutzt wurde aufkommen?

der zustand muss halt wie geliefert sein?