Muss bei abfärbender Bekleidung beim Kauf darauf hingewiesen werden (Reklamationsgrund)?
Moin Moin,
ich habe online eine hochwertige Jacke mit pinker Innenseite gekauft. Nach dem ersten Tragen hat diese pink auf die helle, unter der Jacke getragene, Bekleidung abgefärbt. Eine Reklamation wurde vom Händler mit folgendem Grund zurückgewiesen:
(Ungefütterte, fellgefütterte sowie Schuhe mit farbigen Futterledern bzw. Lederinnensohlen geben teilweise aufgrund von Feuchtigkeit und Reibung Farbpigmente ab (dies gilt auch für Bekleidung). Eine chemische Behandlung des Materials zur Vermeidung des Abfärbeffektes ist aus Umweltschutzgründen jedoch nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund können aus einem solchen Abfärben keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.)
Da die teure Jacke so für mich unbrauchbar wird, stellt ich mir die Frage, ob der Hersteller/Händler durch einen Hinweis auf dem Etikette/Schild oder der Artikel-Website auf die Möglichkeit der Abfärbung des Stoffes hinweisen muss?! Kennt jemand entsprechende Rechte/Regelungen? Sind Händler verplichtet abfärbende Bekleidung zu kennzeichnen ober muss man das Problem so hinnehmen?
Danke und liebe Grüße Sarah
1 Antwort
Hierbei muss man 2 dinge beachten.
Reklamieren kann man die Jacke nicht, weil sie auf andere Kleidungsstücke etwas Farbe abgelassen hat.
Sollte diese Jacke aber beim Waschen unter der vorgegebenen Hitze, sich selbst etwas abfärben, würde ein klarer Mangel der Ware bestehen.
Danach kann er sich auf nichts stützen.
Leider ist das etwas schwerer konkret den Sachverhalt darzustellen.
Die Gewährleistung gibt es jedoch nur auf Mangel an der Ware selbst.
Unerheblich ist, ob die Ware andere Ware nun untragbar macht, das wäre eher eine Haftungsfrage und kein reklamationsgrund.
Man könnte höchstens den Hersteller verklagen, und Schadensersatz verlangen.
Ob und wieweit dieser gehen würde, muss allerdings ein Rechtsanwalt im genauen klären.