Muss bei abfärbender Bekleidung beim Kauf darauf hingewiesen werden (Reklamationsgrund)?

1 Antwort

Hierbei muss man 2 dinge beachten.
Reklamieren kann man die Jacke nicht, weil sie auf andere Kleidungsstücke etwas Farbe abgelassen hat.

Sollte diese Jacke aber beim Waschen unter der vorgegebenen Hitze, sich selbst etwas abfärben, würde ein klarer Mangel der Ware bestehen.

Danach kann er sich auf nichts stützen.

Leider ist das etwas schwerer konkret den Sachverhalt darzustellen.
Die Gewährleistung gibt es jedoch nur auf Mangel an der Ware selbst.
Unerheblich ist, ob die Ware andere Ware nun untragbar macht, das wäre eher eine Haftungsfrage und kein reklamationsgrund.
Man könnte höchstens den Hersteller verklagen, und Schadensersatz verlangen.
Ob und wieweit dieser gehen würde, muss allerdings ein Rechtsanwalt im genauen klären.